Begründung
In der Sitzung des
Gemeindesrates am 07.10.2021 wurde unter TOP Ö 4.5 der Antrag der CDU-Fraktion
(siehe Anlage 1 zur Vorlage) mit Eingang vom 14.09.2021 bekannt gegeben. Es ist
beschlossen worden, den Antrag „Bürgerradweg Klute bis zur Kreuzung Wildermann“
zur Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Energie und
Nachhaltigkeit, dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen, dem Haupt- und
Finanzausschuss zur Beratung zuzuweisen und dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Zuvor hatte bereits
der Gemeindeverband der SeniorenUnion CDU den Antrag gestellt, an der
L 874 zwischen „Klute und Altenberger Straße (Kreuzung Wildermann“) einen
Radweg zu bauen (siehe Anlage 2 zur Vorlage).
Seitens dem
zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW („Straßen.NRW“)
wurde hierzu auf Nachfrage der Verwaltung mittgeteilt, dass dieser Radweg auf
der Prioritätenliste auf Rang 24 geführt wird und somit aufgrund der aktuellen
Einstufung mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung des Radweges an der
L 874 über das Landesstraßen-Radwegeprogramm nicht zu rechnen ist. Die
Regionalniederlassung Münsterland unternimmt aus diesem Grund zurzeit auch
keine Planungsaktivitäten an dem 3,3 Kilometer langen Radwegabschnitt.
Grundsätzlich
könnte jedoch eine frühere Realisierung durch das Sonderprogramm
„Bürgerradwege“ möglich sein.
Zwecks Abstimmung einer möglichen Förderung im Zuge dieses
Sonderprogramms haben diverse Besprechungstermine mit der Abteilung Betrieb und
Verkehr bei Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland stattgefunden.
Laut Angaben von
Straßen.NRW, erfolgt die Förderung derzeit mit 250.000,00 €/ km brutto, wodurch
seitens des Straßenbaulastträgers alle Kosten der Herstellung abgegolten wären.
Hierzu zählen unter anderem der Grunderwerb, die Planung mit allen
Voruntersuchungen, Baugrunderkundungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der
originäre Bau des Bürgerradweges gemäß den jeweils gültigen Richtlinien und
Regelwerken.
Erfahrungsgemäß
geht Straßen.NRW davon aus, dass der Zuschuss pro km die anfallenden Kosten
nicht decken wird und anfallende Mehrkosten von einem Bürgerverein bzw. von der
Kommune zu tragen wären.
Vor Abschluss einer
Vereinbarung mit Straßen.NRW müssen seitens des Bürgervereins folgende
erforderliche Unterlagen vorgelegt werden:
- Bauerlaubnisverträge
- Baugrundgutachten
- Behördliche
Genehmigungen mit vorheriger Absprache
- Vermessungsarbeiten
zur Festlegung der Trasse
- Planunterlagen
(Lageplan und Querschnitte)
- Kostenberechnung
nach DIN 276, einschließlich der Kosten für den Grunderwerb
- Bewertung
des Eingriffs in Natur und Landschaft
Die Realisierung
des ersten Radwegeabschnittes (siehe Anlage 2 und 3 zur Vorlage) soll unter
Federführung eines Bürgervereins erfolgen, wobei eine Begleitung durch die
Gemeindeverwaltung vorgesehen ist. Es ist noch zu klären, ob der Bau des
Bürgerradweges durch den Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck
e.V. erfolgen kann. Als Aufgaben des Bürgervereins sind hier insbesondere zu
benennen:
- Wahrnehmung und Koordinierung von Behördenterminen
- Einholen der notwendigen behördlichen
Genehmigungen, Erlaubnisse oder dergleichen nach anderen Vorschriften
sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter
- Planungsleistungen gem. HOAI LP 1 – 9 und örtliche
Bauleitung, Einhaltung sämtlicher Förderbestimmungen (z.B.
Vergabevorschriften für die Beauftragung von Leistungen, Einhaltung der
technischen Vorschriften und Regeln usw.)
- Beauftragung von Fachfirmen für
Materiallieferungen und Bauleistungen
- Erstellung des Verwendungsnachweises
- usw.
In einem Gespräch
mit Straßen.NRW Ende November wurde signalisiert, dass vorbehaltlich der Anzahl
eingehender Anträge durchaus abrufbare Fördermittel aus dem Sonderprogramm Bürgerradwege für einen Radweg im Verlauf der
L 874 zur Verfügung stehen könnten.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderates sind deshalb seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 15.12.2021 zur Sicherung der anteiligen Refinanzierung Fördermittel in Höhe von 225.000 € für das erste rund 900 m lange Teilstück „von Haus Klute bis zur Stapeler Straße“ beantragt worden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, das 1. Teilstück des Radweges im
Verlauf der L 874 von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis
zur Kreuzung L 874 mit der Stapeler Straße
in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden Bürgerverein
unter den folgenden Voraussetzungen auszubauen:
- Die konkrete Förderzusage vom Land
Nordrhein-Westfalen (Sonderprogramm Bürgerradwege) liegt vor.
- Die Gesamtfinanzierung gesichert ist,
wobei die über die Förderung hinausgehenden erforderlichen Mittel
(Eigenanteil) durch den noch zu gründenden Bürgerverein zu tragen sind.
Und weiterhin eine
einvernehmliche vertragliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen der
Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein zur Umsetzung der Baumaßnahme
vorliegt.
- Der gesicherte Grunderwerb der für den
Radwegebau erforderlichen privaten Flächen unter Berücksichtigung eines
verbindlichen Kaufpreises (Bauerlaubniserklärungen) vollzogen ist.
- Sämtliche notwendigen Planunterlagen,
behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Planfreigaben oder dergleichen
nach geltenden Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter
durch den Bürgerverein vorgelegt wurden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Es ist davon auszugehen, dass über das Sonderprogramm Bürgerradwege des Landes Nordrhein Westfalen Mittel in Höhe von rund 225.000 € für das rund 900 m lange Teilstück des Radweges erwartet werden können. Darüber hinausgehend erforderliche Mittel werden durch den Bürgerverein finanziert. Seitens der Gemeinde ist somit kein finanzieller Eigenanteil im Haushaltplan vorzusehen. Die erforderlichen Ökopunkte werden jedoch durch die Gemeinde übernommen.