Betreff
Bürgerradweg im Verlauf der L 874, Förderantrag und Umsetzung durch einen Verein
Vorlage
VO/003/2022
Aktenzeichen
642-31/15
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

In der Sitzung des Gemeindesrates am 07.10.2021 wurde unter TOP Ö 4.5 der Antrag der CDU-Fraktion (siehe Anlage 1 zur Vorlage) mit Eingang vom 14.09.2021 bekannt gegeben. Es ist beschlossen worden, den Antrag „Bürgerradweg Klute bis zur Kreuzung Wildermann“ zur Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit, dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen, dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zuzuweisen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zuvor hatte bereits der Gemeindeverband der SeniorenUnion CDU den Antrag gestellt, an der L 874 zwischen „Klute und Altenberger Straße (Kreuzung Wildermann“) einen Radweg zu bauen (siehe Anlage 2 zur Vorlage).

Seitens dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW („Straßen.NRW“) wurde hierzu auf Nachfrage der Verwaltung mittgeteilt, dass dieser Radweg auf der Prioritätenliste auf Rang 24 geführt wird und somit aufgrund der aktuellen Einstufung mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung des Radweges an der L 874 über das Landesstraßen-Radwegeprogramm nicht zu rechnen ist. Die Regionalniederlassung Münsterland unternimmt aus diesem Grund zurzeit auch keine Planungsaktivitäten an dem 3,3 Kilometer langen Radwegabschnitt.

Grundsätzlich könnte jedoch eine frühere Realisierung durch das Sonderprogramm „Bürgerradwege“ möglich sein.

 

Zwecks Abstimmung einer möglichen Förderung im Zuge dieses Sonderprogramms haben diverse Besprechungstermine mit der Abteilung Betrieb und Verkehr bei Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland stattgefunden.

 

Laut Angaben von Straßen.NRW, erfolgt die Förderung derzeit mit 250.000,00 €/ km brutto, wodurch seitens des Straßenbaulastträgers alle Kosten der Herstellung abgegolten wären. Hierzu zählen unter anderem der Grunderwerb, die Planung mit allen Voruntersuchungen, Baugrunderkundungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der originäre Bau des Bürgerradweges gemäß den jeweils gültigen Richtlinien und Regelwerken.

Erfahrungsgemäß geht Straßen.NRW davon aus, dass der Zuschuss pro km die anfallenden Kosten nicht decken wird und anfallende Mehrkosten von einem Bürgerverein bzw. von der Kommune zu tragen wären.

 

Vor Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW müssen seitens des Bürgervereins folgende erforderliche Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bauerlaubnisverträge
  • Baugrundgutachten
  • Behördliche Genehmigungen mit vorheriger Absprache
  • Vermessungsarbeiten zur Festlegung der Trasse
  • Planunterlagen (Lageplan und Querschnitte)
  • Kostenberechnung nach DIN 276, einschließlich der Kosten für den Grunderwerb
  • Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft

 

Die Realisierung des ersten Radwegeabschnittes (siehe Anlage 2 und 3 zur Vorlage) soll unter Federführung eines Bürgervereins erfolgen, wobei eine Begleitung durch die Gemeindeverwaltung vorgesehen ist. Es ist noch zu klären, ob der Bau des Bürgerradweges durch den Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. erfolgen kann. Als Aufgaben des Bürgervereins sind hier insbesondere zu benennen:

  • Wahrnehmung und Koordinierung von Behördenterminen
  • Einholen der notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder dergleichen nach anderen Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter
  • Planungsleistungen gem. HOAI LP 1 – 9 und örtliche Bauleitung, Einhaltung sämtlicher Förderbestimmungen (z.B. Vergabevorschriften für die Beauftragung von Leistungen, Einhaltung der technischen Vorschriften und Regeln usw.)
  • Beauftragung von Fachfirmen für Materiallieferungen und Bauleistungen
  • Erstellung des Verwendungsnachweises
  • usw.

 

In einem Gespräch mit Straßen.NRW Ende November wurde signalisiert, dass vorbehaltlich der Anzahl eingehender Anträge durchaus abrufbare Fördermittel aus dem Sonderprogramm  Bürgerradwege für einen Radweg im Verlauf der L 874 zur Verfügung stehen könnten.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderates sind deshalb seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 15.12.2021 zur Sicherung der anteiligen Refinanzierung Fördermittel in  Höhe von 225.000 € für das erste rund 900 m lange Teilstück „von Haus Klute bis zur Stapeler Straße“ beantragt worden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das 1. Teilstück des Radweges im Verlauf der L 874 von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874 mit der Stapeler Straße  in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden Bürgerverein unter den folgenden Voraussetzungen auszubauen:

  1. Die konkrete Förderzusage vom Land Nordrhein-Westfalen (Sonderprogramm Bürgerradwege) liegt vor.
  2. Die Gesamtfinanzierung gesichert ist, wobei die über die Förderung hinausgehenden erforderlichen Mittel (Eigenanteil) durch den noch zu gründenden Bürgerverein zu tragen sind. Und weiterhin eine einvernehmliche vertragliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein zur Umsetzung der Baumaßnahme vorliegt.
  3. Der gesicherte Grunderwerb der für den Radwegebau erforderlichen privaten Flächen unter Berücksichtigung eines verbindlichen Kaufpreises (Bauerlaubniserklärungen) vollzogen ist.
  4. Sämtliche notwendigen Planunterlagen, behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Planfreigaben oder dergleichen nach geltenden Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter durch den Bürgerverein vorgelegt wurden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Es ist davon auszugehen, dass über das Sonderprogramm Bürgerradwege des Landes Nordrhein Westfalen Mittel in Höhe von rund 225.000 € für das rund 900 m lange Teilstück des Radweges erwartet werden können. Darüber hinausgehend erforderliche Mittel werden durch den Bürgerverein finanziert. Seitens der Gemeinde ist somit kein finanzieller Eigenanteil im Haushaltplan vorzusehen. Die erforderlichen Ökopunkte werden jedoch durch die Gemeinde übernommen.