Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 mit allen Anlagen gemäß § 80 GO NRW
Vorlage
VO/139/2021
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, Auszahlungen sowie Aufwendungen, Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.

Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 dem Gemeinderat in der Sitzung am 09.12.2021 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2022 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister und die Kämmerin in der Ratssitzung am 09.12.2021 weitere Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag

 Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja