Betreff
Ergebnis der Offenlegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck und Beschluss über eine erneute verkürzte Offenlage
Vorlage
VO/135/2021
Aktenzeichen
II/21, 622-11/30
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur 30. Änderung des FNP der Gemeinde Havixbeck gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (siehe auch VO/001/2020 und Niederschrift zur Sitzung). Sodann wurde der Entwurf der 30. Änderung des FNP der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 05.07. – 20.08.2021 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bekanntgemacht. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.

Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf zu geben. Insbesondere wurde Gelegenheit gegeben, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu der gem. § 2 Abs. 4 durchzuführenden Umweltprüfung zu äußern.

Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.

 

Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben und seitens der Bürgerinnen und Bürger weder Anregungen noch Bedenken geäußert wurden.

 

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können im genauen Wortlaut der Anlage 3 zu dieser VO/135/2021 entnommen werden. Nachfolgend sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es eine Beschlussempfehlung.

Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

 

Ordnungsziffer 2:

 

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg/Gemeinde Havixbeck, Fachbereich II: Bürgerservice, Planung, Ordnungswesen, Gewerbe vom 05.07.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021 –

 

Der Hinweis, dass eine Kampfmittelbeeinflussung des Änderungsbereichs nicht bekannt ist, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf die grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen im Rahmen von Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Flächennutzungsplan aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 4:

 

Schreiben vom LWL Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021 –

 

Aufgrund der Bedenken des LWL – Archäologie für Westfalen wurde seitens der Gemeinde Havixbeck gemeinsam mit dem Projektträger und Eigentümer der Flächen der Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung ein Abstimmungstermin mit der LWL – Archäologie für Westfalen durchgeführt.

Im Ergebnis wurden verschiedene Maßnahmen zur Minimierung der planungsrechtlich möglichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz vereinbart, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden. Mit Schreiben vom 20.10.2021 wurden die Bedenken daher zurückgezogen

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsziffer 7:

 

Schreiben der Gelsenwasser AG vom 12.07.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021 –

 

Der Hinweis, dass seitens der Gelsenwasser AG derzeit keine Wasserversorgung sichergestellt werden kann wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird derzeit ein Konzept zur Versorgung des Areals mit Trinkwasser erarbeitet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 9:

 

Schreiben der Bezirksregierung Münster, Dez. 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021 –

 

Mit der vorliegenden Planung ist der Ausbau der Burg Hülshoff als Literatur- und Kulturzentrum mit überregionaler Ausstrahlung geplant. Aufgrund der besonderen naturräumlichen Lage und den in weiten Teilen denkmalgeschützten Gärten, der denkmalgeschützten Bausubstanz und des bestehenden Bodendenkmals sind zusätzliche Flächeninanspruchnahmen über die bisher bereits genutzten Bereiche hinaus bereits weitestgehend minimiert worden.

Einzig für die künftige Stellplatzanlage, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen im Eingangsbereich des Areals erforderlich wird, ist eine zusätzliche Inanspruchnahme von Boden erforderlich. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird hier eine möglichst bodenschonende Umsetzung der Stellplatzanlage sichergestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

 

 

Ordnungsziffer 12:

 

Schreiben vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021

 

Zu der Planung haben bereits verschiedene Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger der L 581 stattgefunden. Diese lassen erwarten, dass auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Erschließung des Änderungsbereiches sichergestellt werden kann.

Die Hinweise zu den verkehrlichen und technischen Anforderungen werden in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 18:

 

Schreiben vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021

 

Die Bedenken des Landesbetriebes Wald und Holz im Hinblick auf die dargestellte Fläche des Waldspielplatzes werden zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der Konkretisierung des Planungskonzeptes wurden die Überlegungen zur Nutzung der Waldflächen als Spielplatz oder zu Zwecken des Literaturzentrums (Seminare, Veranstaltungen etc.) aufgegeben. Von daher wird die betroffene Fläche künftig wie bisher als „Wald” dargestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bedenken werden berücksichtigt.

 

 

Ordnungsziffer 19:

 

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 18.08.2021

– siehe Anlage 3 zur VO/135/2021

 

Der Hinweis, dass der Änderungsbereich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schonebeck-Herkentrup“ des Landschaftsplanes Baumberge-Nord liegt, der Änderung aber nicht widersprochen wird, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass der mit der Planung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bilanzieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festzulegen sind, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Die Hinweise bzgl. der geplanten Stellplatzanlage werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung einbezogen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Keine Bedenken/Anregungen/Hinweise

  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.07.2021
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 – Luftverkehr, Schreiben vom 07.07.2021
  • Ericsson GmbH, Schreiben vom 12.07.2021
  • Emschergenossenschaft/Lippeverband, Schreiben vom 15.07.2021
  • Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Schreiben vom 20.07.2021
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Schreiben vom 20.07.2021
  • Landeskirchenamt, Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 26.07.2021
  • Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Schreiben vom 30.07.2021
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 – Flurbereinigungsbehörde, Schreiben vom 19.07.2021
  • Amprion GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
  • PLEdoc GmbH (Beauskunftung für Open Grid Europe, GasLine (Solotrassen), Ferngas Netzgesellschaft (Netzgebiet Nordbayern), MEGAL, TENP, METG, NETG, Kokereigasnetz Ruhr, Zayo Infrastructure Deutschland), Schreiben vom 02.07.2021
  • Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 13.08.2021
  • Gemeinde Nottuln, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt,  Schreiben vom 09.07.2021
  • Gemeinde Senden, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, Schreiben vom 07.07.2021
  • Gemeinde Altenberge, Fachbereich III Bauwesen, Gebäudebewirtschaftung, Schreiben vom 06.07.2021
  • Stadt Münster, Stadtplanungsamt, Schreiben vom 21.07.2021

 

 

Darüber hinaus wurde die Bezirksregierung Münster, Dez. 32, als Regionalplanungsbehörde angeschrieben, um eventuelle landesplanerische Bedenken zu äußern. Diese hat keine Bedenken zu dem Verfahren angemeldet, gibt aber Hinweise aus dem Dez. 35 (Städtebau), wonach folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

  • Die Darstellung in der Planzeichnung „gelbe Flächen -P-“ ist bisher nicht konkretisiert und ohne Angabe der Zweckbestimmung abgebildet. Hier sollte eine Überarbeitung stattfinden.
  • Die Darstellung der Planzeichnung „Grünfläche“ ist bisher nicht konkretisiert und ohne Angabe der Zweckbestimmung abgebildet. Hier sollte eine Überarbeitung stattfinden.
  • Die Begründung der FNP-Änderung ist um einen weiteren Punkt, der den Bodenschutz behandelt, zu ergänzen (s. § 1a Abs. 2 BauGB).

 

Die gegebenen Hinweise wurden in der Planerstellung berücksichtigt und zeichnerisch und textlich in die Unterlagen mit aufgenommen. Somit wird empfohlen, den geänderten Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB für einen verkürzten Zeitraum von 2 Wochen auszulegen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Hinweise der Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis und beschließt nach Beratung und unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen, eine erneute verkürzte Offenlage des Entwurfes der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Burg Hülshoff“ mit Begründung für die Dauer von 2 Wochen gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen