Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur 30. Änderung des FNP der Gemeinde Havixbeck gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (siehe auch VO/001/2020 und Niederschrift zur Sitzung). Sodann wurde der Entwurf der 30. Änderung des FNP der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 05.07. – 20.08.2021 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bekanntgemacht. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf zu geben. Insbesondere wurde Gelegenheit gegeben, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu der gem. § 2 Abs. 4 durchzuführenden Umweltprüfung zu äußern.
Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.
Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben und seitens der Bürgerinnen und Bürger weder Anregungen noch Bedenken geäußert wurden.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können im genauen Wortlaut der Anlage 3 zu dieser VO/135/2021 entnommen werden. Nachfolgend sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es eine Beschlussempfehlung.
Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 2:
Schreiben vom
Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg/Gemeinde Havixbeck,
Fachbereich II: Bürgerservice, Planung, Ordnungswesen, Gewerbe vom 05.07.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021 –
Der
Hinweis, dass eine Kampfmittelbeeinflussung des Änderungsbereichs nicht bekannt
ist, wird zur Kenntnis genommen.
Der
Hinweis auf die grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen im Rahmen von Baumaßnahmen
wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Flächennutzungsplan
aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 4:
Schreiben vom LWL
Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021 –
Aufgrund
der Bedenken des LWL – Archäologie für Westfalen
wurde seitens der Gemeinde Havixbeck gemeinsam mit dem Projektträger und
Eigentümer der Flächen der Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung ein Abstimmungstermin
mit der LWL – Archäologie für Westfalen durchgeführt.
Im Ergebnis wurden verschiedene Maßnahmen zur Minimierung der
planungsrechtlich möglichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz
vereinbart, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 20.10.2021 wurden die Bedenken daher zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 7:
Schreiben der
Gelsenwasser AG vom 12.07.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021 –
Der Hinweis, dass seitens der Gelsenwasser AG
derzeit keine Wasserversorgung sichergestellt werden kann wird zur Kenntnis
genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird derzeit ein Konzept
zur Versorgung des Areals mit Trinkwasser erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 9:
Schreiben der
Bezirksregierung Münster, Dez. 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021 –
Mit
der vorliegenden Planung ist der Ausbau der Burg
Hülshoff als Literatur- und Kulturzentrum mit überregionaler Ausstrahlung
geplant. Aufgrund der besonderen naturräumlichen Lage und den in weiten Teilen
denkmalgeschützten Gärten, der denkmalgeschützten Bausubstanz und des
bestehenden Bodendenkmals sind zusätzliche Flächeninanspruchnahmen über die
bisher bereits genutzten Bereiche hinaus bereits weitestgehend minimiert
worden.
Einzig für die künftige Stellplatzanlage, die aus bauordnungsrechtlichen
Gründen im Eingangsbereich des Areals erforderlich wird, ist eine zusätzliche
Inanspruchnahme von Boden erforderlich. Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung wird hier eine möglichst bodenschonende Umsetzung der
Stellplatzanlage sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden
zurückgewiesen.
Ordnungsziffer 12:
Schreiben vom
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021
Zu der Planung haben bereits verschiedene
Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger der L 581 stattgefunden. Diese lassen
erwarten, dass auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Erschließung des
Änderungsbereiches sichergestellt werden kann.
Die Hinweise zu den verkehrlichen und technischen Anforderungen werden in
diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 18:
Schreiben vom
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021
Die Bedenken des Landesbetriebes Wald
und Holz im Hinblick auf die dargestellte Fläche des Waldspielplatzes werden
zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Konkretisierung des
Planungskonzeptes wurden die Überlegungen zur Nutzung der Waldflächen als
Spielplatz oder zu Zwecken des Literaturzentrums (Seminare, Veranstaltungen
etc.) aufgegeben. Von daher wird die betroffene Fläche künftig wie bisher als
„Wald” dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden
berücksichtigt.
Ordnungsziffer 19:
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 18.08.2021
– siehe Anlage 3 zur
VO/135/2021
Der Hinweis, dass der Änderungsbereich innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes „Schonebeck-Herkentrup“ des Landschaftsplanes
Baumberge-Nord liegt, der Änderung aber nicht widersprochen wird, wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis, dass der mit der Planung verbundenen
Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu
bilanzieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festzulegen sind, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
berücksichtigt.
Die Hinweise bzgl. der geplanten Stellplatzanlage werden zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung
einbezogen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen.
Keine
Bedenken/Anregungen/Hinweise
- Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.07.2021
- Deutsche Telekom Technik GmbH,
Schreiben vom 06.07.2021
- Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 –
Luftverkehr, Schreiben vom 07.07.2021
- Ericsson GmbH, Schreiben vom 12.07.2021
- Emschergenossenschaft/Lippeverband,
Schreiben vom 15.07.2021
- Die Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Westfalen, Schreiben vom 20.07.2021
- Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 –
Wasserwirtschaft, Schreiben vom 20.07.2021
- Landeskirchenamt, Evangelische Kirche
von Westfalen, Schreiben vom 26.07.2021
- Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen, Schreiben vom 30.07.2021
- Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 –
Flurbereinigungsbehörde, Schreiben vom 19.07.2021
- Amprion GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
- PLEdoc GmbH (Beauskunftung für Open
Grid Europe, GasLine (Solotrassen), Ferngas Netzgesellschaft (Netzgebiet
Nordbayern), MEGAL, TENP, METG, NETG, Kokereigasnetz Ruhr, Zayo
Infrastructure Deutschland), Schreiben vom 02.07.2021
- Handwerkskammer Münster, Schreiben vom
13.08.2021
- Gemeinde Nottuln, Fachbereich Planen,
Bauen, Umwelt, Schreiben vom
09.07.2021
- Gemeinde Senden, Fachbereich Planen,
Bauen, Umwelt, Schreiben vom 07.07.2021
- Gemeinde Altenberge, Fachbereich III
Bauwesen, Gebäudebewirtschaftung, Schreiben vom 06.07.2021
- Stadt Münster, Stadtplanungsamt,
Schreiben vom 21.07.2021
Darüber hinaus wurde die Bezirksregierung Münster, Dez. 32,
als Regionalplanungsbehörde angeschrieben, um eventuelle landesplanerische
Bedenken zu äußern. Diese hat keine Bedenken zu dem Verfahren angemeldet, gibt
aber Hinweise aus dem Dez. 35 (Städtebau), wonach folgende Punkte zu
berücksichtigen sind:
- Die Darstellung in der Planzeichnung „gelbe Flächen -P-“ ist bisher nicht konkretisiert und ohne Angabe der Zweckbestimmung abgebildet. Hier sollte eine Überarbeitung stattfinden.
- Die Darstellung der Planzeichnung „Grünfläche“ ist bisher nicht konkretisiert und ohne Angabe der Zweckbestimmung abgebildet. Hier sollte eine Überarbeitung stattfinden.
- Die Begründung der FNP-Änderung ist um einen weiteren Punkt, der den Bodenschutz behandelt, zu ergänzen (s. § 1a Abs. 2 BauGB).
Die gegebenen Hinweise wurden in der Planerstellung berücksichtigt und zeichnerisch und textlich in die Unterlagen mit aufgenommen. Somit wird empfohlen, den geänderten Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB für einen verkürzten Zeitraum von 2 Wochen auszulegen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Hinweise der
Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis und beschließt nach Beratung und unter
Berücksichtigung der Einzelempfehlungen, eine erneute verkürzte Offenlage des
Entwurfes der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Burg Hülshoff“ mit
Begründung für die Dauer von 2 Wochen gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Jörn Möltgen