Betreff
Konzept für die Vergabe von Mehrfamilienhausgrundstücken im Baugebiet Habichtsbach III
Vorlage
VO/129/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Im Baugebiet Habichtsbach III sind 5 Grundstücke für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern (MFH) vorgesehen, die mit max. 7 Wohnungen bebaut werden können.

 

Im Zuge der politischen Beratungen aber auch im Zusammenhang mit dem Werkstattverfahren für das neue Quartier an der Münsterstraße sind immer wieder die Aspekte des preiswerten/öffentlich geförderten Wohnungsbaus, der vielfältigen Nutzbarkeit für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Wohnformen, die Barrierefreiheit, die ökologische Verträglichkeit und die Energieeffizienz beim Bauen genannt worden. Aus diesem Grunde schlagen wir vor, diese MFH-Grundstücke im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens zu vergeben.

 

In der Anlage zu dieser VO sind Vorschläge der Wertungskriterien und deren Gewichtung dargestellt. Um gemeinsam mit der Politik die Weichen für dieses in Havixbeck bisher nicht angewendete Verfahren zu stellen, schlagen wir vor, eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Konzeptvorschlages für die nächste Sitzungsfolge zu beauftragen. So kann es möglichst im Konsens zwischen Politik und Verwaltung gelingen, im Februar 2022 die Konzeptvergabe zu beschließen und zeitnah das Vergabeverfahren durchzuführen, weil der Bedarf an Wohnraum in Havixbeck auch im Bereich des Geschosswohnungsbaus deutlich vorhanden ist.

Zur 1. Sitzungsfolge 2022 soll dann auch eine Entscheidung über den angestrebten Grundstücksverkaufspreis der MFH-Grundstücke herbeigeführt werden.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet Habichtsbach III im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren zeitnah unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Ratsfraktionen auf der Grundlage des der VO/129/2021 als Anlage 1 beigefügten Entwurfes für eine Beratung in der 1. Sitzungsfolgen 2022 vorzubereiten.

 

Zur Mitwirkung in der Arbeitsgruppe werden folgende Fraktionsvertreter benannt:

 

CDU-Fraktion …………………………….

Fraktion Bd. 90/Die Grünen …………….

SPD- Fraktion …………………………….

FDP-Fraktion ……………………………..

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Durch diesen Beschluss entstehen unmittelbar noch keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Jörn Möltgen