Betreff
Antrag auf Errichtung von Urnenstelen auf dem Havixbecker Friedhof
Vorlage
VO/123/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der Bürgerinitiative Havixbeck (BI) vom 14.09.2021

 

In der Vergangenheit ist der Trend für Urnenbeisetzungen stark gestiegen. In Erwartung dieser Entwicklungen hat die Gemeinde  auf dem Havixbecker Friedhof für diese Bestattungen bereits seit vielen Jahren folgende Grabarten vorgesehen:

 

Urneneinzel- und Urnenwahlgrab (mit 2 bzw. 4 Stellen)

anonymes Urneneinzelgrab

Urneneinzelgrab im Aschestreufeld

Wiesenurnenreihen- und Wiesenurnenwahlgrab

Baumurnengrab (im Grabfeld O)

 

Die Urnengrabfelder befinden sich vorwiegend auf dem alten Friedhofsteil zwischen Trauerhalle und Schulstraße und zu einem geringen Teil auf dem Friedhofsteil östlich der Schule. Auf den Ruheinseln werden ausschließlich Gräber für Erdbeisetzungen angeboten.

 

Der alte Friedhofsteil eignet sich aufgrund des vorhandenen Gehölzbestandes und der Bodenbeschaffenheit nicht mehr überall für Erdbeisetzungen. Gleichwohl sind dort Urnenbeisetzungen problemlos machbar. Aus diesem Grunde und vor dem Hintergrund der sehr aufwändigen Herrichtung der Ruheinseln (Drainage, vollständige Auffüllung mit geeignetem Boden) werden Urnenbeisetzungen vorwiegend auf dem alten Friedhofsteil durchgeführt. Dies hat auch zur Folge, dass die Mitfinanzierung der erheblichen Unterhaltungs- und Vorhaltekosten durch Grabstellengebühren zumindest in Teilen erfolgen kann. Eine vollständige Kostendeckung durch die Grabstellengebühren ist nicht darstellbar, weil der Charakter des Havixbecker Friedhofes als Garten für die Lebenden und die Toten auch einen öffentlichen Anteil für diese Nutzungen rechtfertigt und im Übrigen die zu erwartende Gebührenhöhe den Havixbecker Friedhof im Vergleich zum Umland unattraktiv macht und Abwanderungsbewegungen fördert. Die gezielte Nachfolgenutzung von nicht mehr geeigneten Flächen für Erdbeisetzungen für Urnengräber führt im Ergebnis zu einer Verbesserung des Auslastungsgrades dieser Flächen und damit zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit.

 

Wenn entsprechend dem Antragsanliegen Urnenstelen angeboten werden, hat dies zumindest eine geringere Auslastung der ohnehin vorzuhaltenden Flächen auf dem alten Friedhofsteil zur Folge. Bei gleichbleibenden Fixkosten für die Friedhofsunterhaltung für die Fläche und wegfallenden Gebühreneinnahmen aufgrund der Nutzung der Urnenstelen wird der Abstand zwischen Aufwand und Gebührenertrag steigen und damit auch das durch Steuermittel auszugleichende Defizit.

 

Im Hinblick auf die sehr vielfältigen Bestattungsmöglichkeiten für Urnen, der örtlichen Besonderheiten auf dem alten Friedhofsteil, der noch ausreichend zur Verfügung stehenden Fläche  sowie der damit verbundenen finanziellen Nachteile für die gemeindliche Haushaltslage empfehlen wir Ihnen, von diesem zusätzlichen Angebot zurzeit abzusehen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Antrag der Bürgerinitiative Havixbeck auf Errichtung von Urnenstelen auf dem Havixbecker Friedhof zur Kenntnis. Aufgrund der Vielfältigkeit der schon vorhandenen Bestattungsformen und des Umfanges der für Urnenbeisetzungen noch zur Verfügung stehenden Flächen sieht er jedoch zurzeit von der Schaffung eines Angebotes für diese Bestattungsform ab. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt; lediglich für den Fall, dass der Beschlussempfehlung nicht gefolgt wird, müssten die Kosten für die Urnenstelen und die sich daraus ergebenen Gebührenverschiebungen kalkuliert und im Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) abgebildet werden.

 

 

 

 

Jörn Möltgen