Begründung
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2022 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im
Jahr 2022 und beschließt nach Beratung die 7. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die
kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan
des Jahres 2022 zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühr für Schmutzwasser ermäßigt sich von 2,23 € auf
2,20 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr sinkt
von 0,47 € auf 0,46 € je Quadratmeter
bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche. Im Vergleich mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin
günstig (s. Anlage).