Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2022
Vorlage
VO/121/2021
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2022 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2022 und beschließt nach Beratung die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2022 zu übernehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Gebühr für Schmutzwasser ermäßigt sich von 2,23 € auf 2,20 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 0,47 € auf 0,46 €  je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage).