Betreff
Bürgerantrag zur Bezuschussung von Mehrwegwindeln
Vorlage
VO/120/2021
Aktenzeichen
II/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Es liegt der Antrag eines Bürgers mit Eingang vom 29.07.2021 auf finanzielle Bezuschussung von Mehrwegwindeln zur Abfallminderung vor. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom  07.10.2021, TOP 4.1, zur Beratung an die o.g. Ausschüsse verwiesen.

 

Der Gebrauch von Mehrweg- statt Einwegprodukten wird in verschiedensten Bereichen diskutiert, natürlich auch beim Einsatz von Windeln. Angesichts der Windelberge und des zunehmenden Plastikmülls werden Stoffwindeln für immer mehr Eltern interessant. Heutzutage gibt es viele praktische Systeme, bei denen das Wickeln ähnlich schnell geht wie bei konventionellen Wegwerfwindeln.

Ob jetzt Wegwerf- oder tatsächlich Stoffwindeln insgesamt gesehen besser für die Umwelt sind, lässt sich gar nicht so einfach beantworten und wird in Fachkreisen durchaus kontrovers diskutiert.

 

Als Maßnahme zur Steigerung der Familienfreundlichkeit hat der Gemeinderat vor Jahren beschlossen, dass im Falle der Geburt eines Kindes und zur Abmilderung der aufgrund des erhöhten Windelaufkommens für Restmüll durch eine größere Tonne höheren Benutzungsgebühr, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 20 € gezahlt wird (dies gilt im Übrigen auch für die Verwendung von Inkontinenzvorlagen für Erwachsene).

Die Anzahl der hier bearbeiteten Fälle liegt im Mittel bei ca. 45 Fällen pro Jahr.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung und als weitere Maßnahme zur Förderung der Familienfreundlichkeit schlagen wird daher vor, auch bei Verwendung von Stoffwindeln diesen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 € zu zahlen.

 

Ob die Verwendung von Stoffwindeln unter ökologischen Aspekten besser als die Verwendung von Einwegwindeln ist, kann dabei außer Betracht bleiben.

 

Beschlussvorschlag

 

In Anlehnung an die bereits bestehende Regelung zur Bezuschussung der sog Windeltonne beschließt der Gemeinderat im Falle der Geburt eines Kindes und der Erklärung der Verwendung von Stoffwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 € zu zahlen.

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Zuschussbeträge sind beim Produkt 1105 (Abfallentsorgung) als freiwillige Zuschüsse, außerhalb des Gebührenhaushaltes Abfall, zu veranschlagen und im kommenden Haushaltsplan entsprechend bereit zu stellen..

 

 

 

 

Jörn Möltgen

 

 

Anlage

Bürgerantrag vom 29.07.2021