Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, den Planentwurf zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Planentwurf in der Zeit vom 11.10.2021 bis 11.11.2021 gem. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls beteiligt.
Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Verfahrensschritt nicht geäußert, die Nachbarkommunen haben keine Einwände erhoben.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können in der Anlage 3 zu dieser VO/115/2021 entnommen werden.
Nachfolgend sind – soweit nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es eine Beschlussempfehlung.
Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 5:
Schreiben des
Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
vom 12.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –
Durch die oben genannte
und in den Unterlagen näher beschriebene Planung
werden Belange der Bundeswehr
berührt, jedoch nicht beeinträchtigt.
Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage
bestehen zu der Planung seitens
der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr
berührt, jedoch nicht
beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden Rechtslage
die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 10:
Schreiben der
Bezirksregierung Münster, Dez. 52, Abfallwirtschaft vom 22.10.2021 – siehe
Anlage 3 zu VO/115/2021 –
1. Vermeidung von
Neuversiegelung:
Begründung:
Bei der vorliegenden Planung
handelt es sich um die Änderung
eines wirksamen Bebauungsplanes, der aufgestellt wurde, um
innerhalb der regionalplanerisch ausgewiesenen Allgemeinen Siedlungsbereichen dem dringenden Bedarf nach Wohnbauland in der Gemeinde Havixbeck
Rechnung zu tragen.
Mit der vorliegenden Planänderung sollen die bereits ausgewiesenen Bauflächen vor dem Hintergrund konkretisierter Bebauungs- und Erschließungskonzepte geringfügig angepasst werden.
Die grundsätzliche Abwägungsentscheidung
für die Inanspruchnahme der bisher unbebauten Flächen und damit
für die Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden ist bereits mit dem
Satzungsbeschluss des Rates
der Gemeinde Havixbeck zum Bebauungsplan Masbeck Teil
1 im Jahre 2020 erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken gegen die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen
2. Teilkompensation:
Begründung:
Es ist festzustellen, dass in dem
vorliegenden Verfahren lediglich eine Kompensation der im Verhältnis zu dem bestehenden Planungsrecht eintretenden Eingriffe
in Natur und
Landschaft erfolgt.
Gemäß der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz handelt es sich dabei um einen Eingriff
von rund 210 Biotopwertpunkten, der über ein Ökokonto ausgeglichen wird. Aufgrund des geringen Umfangs
der erforderlichen Kompensation wird auf eine
besondere Ausrichtung der Kompensationsmaßnahmen
auf das Schutzgut Boden verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zur Gestaltung möglicher Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis
genommen.
3. Gestaltung der Stellplätze
und Wege mit Rasengittersteinen
Begründung:
Eine
Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen bleibt unter
Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung der Flächen der späteren Ausbauplanung vorbehalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Rahmen der
vertraglichen Regelungen der Gemeinde mit den Vorhabenträgern entsprechende
Regelungen aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der Stellplätze und Wege
mit Rasengittersteinen wird zur Kenntnis
genommen, jedoch nicht
in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Ordnungsziffer 13:
Schreiben vom
Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg, vom 26.10.2021 (04.08.2020) –
siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass vorab keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine erkennbare Belastung vorliegt,
wird zur Kenntnis genommen.
Die bei Bauvorhaben zu beachtenden Hinweisen
werden zur Kenntnis
genommen. Ein entsprechender Hinweis ist auf der
Planurkunde des Bebauungsplanes bereits enthalten.
Keine
Bedenken/Anregungen/Hinweise
- PLEdoc GmbH, Schreiben vom
11.10.2021
- Westnetz GmbH, Schreiben
vom 11.10.2021
- Richtfunk Trassenauskunft
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 12.10.2021
- Bezirksregierung Münster,
Dezernat 26 – Luftverkehr, Schreiben vom 13.10.2021
- Bezirksregierung Münster,
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Schreiben vom 15.10.2021
- Bezirksregierung Münster,
Dezernat 33 – Flurbereinigung, Schreiben vom 19.10.2021
- Ericsson Services GmbH,
Schreiben vom 20.10.2021
- Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 18.10.2021
- Industrie- und
Handelskammer Nord Westfalen, Schreiben vom 21.10.2021
- Gelsenwasser Energienetze
GmbH, Schreiben vom 14.10.2021
- Evangelische Kirche von
Westfalen, Schreiben vom 08.10.2021
- Straßen NRW, Schreiben vom
09.11.2021
- Kreis Coesfeld, Schreiben
vom 11.11.2021
- Gemeinde Altenberge,
Schreiben vom 13.10.2021
- Gemeinde Senden, Schreiben
vom 13.10.2021
- Gemeinde Nottuln, Schreiben
vom 14.10.2021
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen zur erfolgten zweiten Offenlage gem. der §§ 3 und 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller
privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander entsprechend
den vorlaufend erfolgten Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 5,10 und 13
die 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ mit
dazugehöriger Begründung als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/115/2021
beigefügten Entwürfe. Die Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage
gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB werden dabei berücksichtigt.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Jörn Möltgen