Betreff
Ergebnis der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur 1. förmlichen Änderung "Masbeck - Teil 1" und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/115/2021
Aktenzeichen
II/21, 622-21/63
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, den Planentwurf zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Planentwurf in der Zeit vom 11.10.2021 bis 11.11.2021 gem. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls beteiligt.

Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Verfahrensschritt nicht geäußert, die Nachbarkommunen haben keine Einwände erhoben.

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können in der Anlage 3 zu dieser VO/115/2021 entnommen werden.

Nachfolgend sind – soweit nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es eine Beschlussempfehlung.

Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

 

Ordnungsziffer 5:

 

Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 12.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt.

Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und  Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der  Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine  Einwände.     

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der  Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt  werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden  Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.  

 

 

Ordnungsziffer 10:

 

Schreiben der Bezirksregierung Münster, Dez. 52, Abfallwirtschaft vom 22.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

1. Vermeidung von Neuversiegelung:

Begründung:

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um  die Änderung eines wirksamen Bebauungsplanes, der aufgestellt wurde, um innerhalb der regionalplanerisch ausgewiesenen Allgemeinen Siedlungsbereichen dem dringenden Bedarf nach  Wohnbauland in der Gemeinde Havixbeck Rechnung zu tragen. 

Mit der vorliegenden Planänderung sollen die  bereits ausgewiesenen Bauflächen vor dem Hintergrund konkretisierter Bebauungs- und Erschließungskonzepte geringfügig angepasst werden. Die grundsätzliche Abwägungsentscheidung  für die Inanspruchnahme der bisher unbebauten  Flächen und damit für die Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden ist bereits mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Gemeinde Havixbeck zum Bebauungsplan Masbeck Teil 1 im Jahre 2020 erfolgt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bedenken gegen die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen

 

2. Teilkompensation:

Begründung:

Es ist festzustellen, dass in dem  vorliegenden Verfahren lediglich eine Kompensation der im Verhältnis zu dem bestehenden Planungsrecht eintretenden Eingriffe in Natur und  Landschaft erfolgt.  

Gemäß der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz handelt es sich dabei um einen Eingriff von rund 210  Biotopwertpunkten, der über ein Ökokonto ausgeglichen wird. Aufgrund des geringen Umfangs  der erforderlichen Kompensation wird auf eine  besondere Ausrichtung der Kompensationsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden verzichtet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise zur Gestaltung möglicher Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

3. Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen

Begründung:

Eine Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen bleibt unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung der Flächen der späteren  Ausbauplanung vorbehalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Rahmen der vertraglichen Regelungen der Gemeinde mit den Vorhabenträgern entsprechende Regelungen aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag: 

Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der  Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen wird  zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in die  Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.

 

 

Ordnungsziffer 13:

 

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg, vom 26.10.2021 (04.08.2020) – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass vorab keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen. 

Die bei Bauvorhaben zu beachtenden Hinweisen  werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Planurkunde des Bebauungsplanes bereits enthalten.  

 

 

Keine Bedenken/Anregungen/Hinweise

  • PLEdoc GmbH, Schreiben vom 11.10.2021 
  • Westnetz GmbH, Schreiben vom 11.10.2021 
  • Richtfunk Trassenauskunft Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 12.10.2021 
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 – Luftverkehr, Schreiben vom 13.10.2021 
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Schreiben vom 15.10.2021 
  • Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 – Flurbereinigung, Schreiben vom 19.10.2021
  • Ericsson Services GmbH, Schreiben vom 20.10.2021 
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 18.10.2021 
  • Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Schreiben vom 21.10.2021 
  • Gelsenwasser Energienetze GmbH, Schreiben vom 14.10.2021 
  • Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 08.10.2021 
  • Straßen NRW, Schreiben vom 09.11.2021 
  • Kreis Coesfeld, Schreiben vom 11.11.2021
  • Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 13.10.2021 
  • Gemeinde Senden, Schreiben vom 13.10.2021 
  • Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 14.10.2021 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur erfolgten zweiten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den vorlaufend erfolgten Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 5,10 und 13 die 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/115/2021 beigefügten Entwürfe. Die Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB werden dabei berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen