Betreff
Abfallgebühren 2022
Vorlage
VO/114/2021
Aktenzeichen
II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  • Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  • Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  • Personal- und Sachkosten
  • Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  • Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen
  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr hier 2020).

 

 

Nachstehend wird die voraussichtliche Kostenentwicklung 2022 gegenüber der Kalkulation 2021 unter Berücksichtigung der v.g. Punkte dargestellt:

Nr. aus Kalkulation

Bezeichnung

2022

2021

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

447.000 €

474.000 €

-27.000 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

579.334 €

587.865 €

-8.531 €

2.3

Personal- und Sachkosten

90.785 €

91.785 €

-1.000 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

29.497 €

33.794 €

-4.297 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.146.615 €

1.187.444 €

-40.829 €

4.

abzüglich Erlöse

57.514 €

41.751 €

15.763 €

5.

Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses

82.125 €

49.080 €

33.045 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

1.006.976 €

1.096.613 €

-89.637 €

 

A.      Begründung der Kostenveränderungen:

Zu 2.1 Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)

Bei der Kalkulation 2021 wurde eine Erhöhung der Unternehmerkosten zugrunde gelegt, welche in diesem Maße nicht eingetroffen ist.

Trotz einer vorgesehenen und in der Kalkulation 2022 berücksichtigten Preissteigerung für den Wertstoffhof errechnet sich bei den Unternehmerkosten der ausgewiesene Minusbetrag gegenüber der Kalkulation 2021.

 

Zu 2.2 Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld (s. Punkt 2.2, Seite 1 Gebührenkalkulation)

Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung Coesfeld werden die Gebührensätze, welche der Kreis Coesfeld für die Entsorgung und Verwertung aller Abfallstoffe berechnet, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, unverändert zum 01.01.2022 bleiben.

Die insgesamt zu zahlenden Kreisgebühren werden aufgrund voraussichtlich zu entsorgenden Abfallmengen berechnet. Diese Mengen wurden entsprechend der im  laufenden Jahr angelieferten Mengen angepasst.

Im Ergebnis führt das voraussichtlich zu fast gleich hohen Entsorgungs- und Verwertungskosten, welche an den Kreis Coesfeld im Kalkulationsjahr 2022 zu zahlen sind.

 

 

 

 

Zu 2.3 Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 7/2020.

Diese kalkulierten Beträge 2022 sind gegenüber 2021 unverändert übernommen worden. Eine geringfügige Änderung wurde bei den Leistungen der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld kalkuliert. Die voraussichtlich zu zahlenden Kosten für die gemeinschaftlichen Leistungen aufgrund des Hausmüllvertrages wurden den Ergebnissen 2020 angepasst und somit reduziert.

Insgesamt errechnet sich der ausgewiesene Unterschiedsbetrag i.H.v. 1.000 €.

 

Zu 2.4 Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof) (s. Punkt 2.4, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die Nutzungszeiten des Bürocontainers sowie der Außenbeleuchtungsanlage sind abgelaufen, so dass nunmehr nur noch zwei Anlagen und zwar die Wertstoffhoffläche und die Außenbeleuchtung abgeschrieben bzw. verzinst werden.

Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, Grundlage hierfür bilden die Indizes des IT.NRW. Insgesamt sind kalkulatorische AfA i.H.v. 26.525,66 € ausgewiesen.

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer.

Im Kalkulationsjahr 2022 ist noch Kapital i.H.v. 148.559,12 € gebunden. Dieses Kapital gilt es zu verzinsen. Unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung und entsprechender Rechtsprechung wird entgegen der bisherigen Verzinsung von 5 % nur noch ein Zinssatz von 2 % zugrunde gelegt, so dass sich für kalkulatorische Zinsen eine Summe i.H.v. 2.971,18 € errechnet.

Als Gesamtsumme für AfA und Zinsen wird daher eine Summe i.H.v. 29.497 € ausgewiesen. Gegenüber dem Kalkulationsjahr 2021 errechnet sich damit ein Minusbetrag i.H.v. 4.297 €.

 

Zu 2.5 Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Wie in den Vorjahren werden in 2022 ebenfalls keine einmaligen Anschaffungen für den Wertstoffhof vorgesehen.

 

Zu 3.  Summe ansatzfähige Kosten (s. Punkt 3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 5 errechnet sich eine Reduzierung der ansatzfähigen Kosten gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 40.829 €.

 

Zu 4.  Erlöse (s. Punkt 4, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition werden die auf dem Verwertungsmarkt voraussichtlich zu erzielenden Erlöse für bestimmte Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall, Altpapier) berücksichtigt. Diese Erlöse werden von den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld (WBC) entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt.

Seit Jahren gibt es große Schwankungen bei den Marktpreisen. Zurzeit werden höhere Preise erzielt, als bisher angenommen und kalkuliert waren. Dieser Umstand führt dazu, dass erfreulicherweise entgegen der Annahme im vergangenen Jahr ein größeres Plus an Erträgen sowohl in 2020 wie auch in 2021 erzielt wurde.

Die Entwicklung auf dem Verwertungsmarkt ist nur schwer vorhersehbar. Nach Rücksprache mit den Wirtschaftsbetrieben ist selbst eine ungefähre Prognose über die voraussichtliche Entwicklung sehr schwierig. Vermutlich wird das ungewöhnlich hohe Niveau der Preise sich im Kalkulationsjahr vermutlich nicht halten können; es ist nach Meinung dieser Fachleute eher mit einem Rückgang auf einen „Normal“-Zustand zu rechnen.

Um hier kalkulierbare Erlöse anzunehmen, sind daher Mittelwerte aus verschiedenen Zeiträumen (Jan. 2019 bis Juli 2021 bei Altpapier; Dez. 2016 – Juli 2021 bei den übrigen Fraktionen) ermittelt worden. Diese Mittelwerte sind sicherheitshalber um einen Abschlag von 20 % reduziert worden. Im Ergebnis führt es dennoch zur Erhöhung der Erlöse im Kalkulationszeitraum; gegenüber dem Vorjahr um 15.763 €.

 

Zu 5. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (s. Punkt 5, Seite 3 Gebührenkalkulation)     

 Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge in 2020 errechnete sich eine Überdeckung i.H.v. 82.125 €. Auch diese erfreuliche Überdeckung ist im Wesentlichen auf die erzielten Erlöse im Abrechnungsjahr bzw. auf die Mengen- und Tonnenentwicklung zurückzuführen. Dieser Überdeckungsbetrag wurde in der Summe bereits von den Gebührenzahlern 2020 aufgebracht. Damit die Gebührenzahler diesen Überschuss wieder rückvergütet bekommen, erfolgt nach dem KAG eine Verrechnung in der Kalkulation 2022.

Im Ergebnis führt es zur Minderung der ansatzfähigen Gesamtkosten 2022.

Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2019 eine Überdeckung i.H.v. 49.080 € auswies, besteht im Vergleich zum Vorjahr ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 33.045 €.

 

Zu 6.4 Umlagefähige Gesamtkosten (s. Punkt 6.4, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Insgesamt errechnen sich damit umlagefähige Gesamtkosten i.H.v. 1.006.976 €, welche von den Gebührenzahlern 2022 aufzubringen sind.

Gegenüber dem Kalkulationsjahr 2021 errechnet es eine Verringerung um 89.637 €.

 

 

 

B) Ermittlung der Gebührensätze:

      Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

·         Grundgebühr (s. Punkt 6., Seite 4 der Gebührenkalkulation)

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienste, fixe Unternehmerkosten etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 40 € und für eine Biotonne 30 € wie in den Vorjahren angesetzt.

Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr berechnet, da hier nur eine Tonnengröße angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen.

Mit der kalkulierten Grundgebühr von 249.210 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 335.659 € bei weitem nicht erreicht und ist damit zulässig.

 

·         Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 4 der Gebührenkalkulation)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundlegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.735 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v. insgesamt 51.468 €.

 

·         Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0366 € für Restmüll                     (Vorjahr 0,0454 €)

0,0180 € für Biomüll                        (Vorjahr 0,0179 €)

0,0061 € für Papiermüll  (Vorjahr 0,0067 €)

 

·         Gebührensätze (s. Punkt 9., Seite 4 Gebührenkalkulation)

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2022

Gebühr 2021

Differenz z. Vorjahr

60 l

110,88 €

124,56 €

-13,68 €

80 l

129,96 €

148,20 €

-18,24 €

120 l

168,00 €

195,48 €

-27,48 €

240 l

282,12 €

337,08 €

-54,96 €

1.100 l

2.147,28 €

2.650,68 €

-503,40 €

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2022

Gebühr 2021

Differenz z. Vorjahr

120 oh. Filter

86,16 €

85,80 €

0,36 €

120 mit Filter

91,92 €

91,56 €

0,36 €

240 oh. Filter

142,32 €

141,72 €

0,60 €

240 mit Filter

148,20 €

147,60 €

0,60 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2022

Gebühr 2021

Differenz z.Vorjahr

240 l

19,08 €

20,88 €

-1,80 €

 

 

 

 

C) Gesamtbetrachtung:

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt.

Erfreulicherweise können die Gebührensätze für Restmüll und Papiermüll gesenkt werden; die Restmüllgebühren sogar sehr deutlich. Lediglich die Gebühren für die Biotonnen werden geringfügig angehoben.

Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt, welche in der Regel über eine 60 l Restmülltonne, eine 120 l Biotonne ohne Filterdeckel sowie eine Papiertonne verfügt, betragen die zu zahlenden Abfallgebühren in 2022 insgesamt 216,12 €.

Gegenüber 2021 errechnet sich eine Reduzierung der Abfallgebühren in Höhe von 15,12 €, das entspricht 6,54 %.

 

 

 

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag 

Die Neukalkulation der Gebühren hat ergeben, dass die Gebührensätze für Restmüll und Papier sinken können. Lediglich bei den Biotonnen ist eine geringfügige Gebührenerhöhung notwendig.

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 28.10.2021 die in der Anlage zur VO 114/2021 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Jörn Möltgen