Betreff
Beratung über den Einsatz von stationären Frischluftklimageräten in Schulen
Vorlage
VO/104/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung:

 

Gemäß Anfrage der CDU wird Bezug genommen auf den Antrag vom 27.05.2021 zur Anschaffung von stationären Frischluftklimaanlagen für Schulklassen. An dieser Stelle verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme des FB III vom 04.11.2020 und die Bekanntgabe in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2020 (TOP 22.1). Wie bereits damals dargelegt, sind die Klassenräume durch Stoßlüftung regelmäßig zu lüften. Luftreiniger oder Raumlufttechnische Anlagen sollten vorrangig zum Einsatz kommen, wenn es „problematische Belüftungssituationen gibt“ welche der Kategorie 2 (nur kippbare Fenster mit minimalem Querschnitt aufweisen) oder der Kategorie 3 (nicht zu belüftende Räume) angehören. Alle Unterrichtsräume der Gemeinde Havixbeck gehören der Kategorie 1 (gute Lüftungsmöglichkeiten durch zu öffnende Fenster) an. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass stationäre Frischluftklimaanlagen einen massiven Eingriff in die Gestaltung der Klassenräume (Raumhöhen und zentrale Lüftungsanlagen auf Dachkonstruktionen) mit sich bringen. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen besteht aktuell kein Bedarf an stationären Frischluftklimageräten. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, zunächst keine Beschaffung von stationären Frischluftklimaanlagen vorzunehmen und Erfahrungen aus dem Umgang mit den CO2-Ampeln zu sammeln. 

 

Die Verwaltung sieht sich bei Ihrem Vorgehen im Einklang mit den Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes, dem Umweltbundesamt sowie dem Forschungsergebnis des Pilotprojektes „Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassenräumen“. In den Schulen befinden sich keine Unterrichtsräume die der Kategorie 3 (nicht zu belüftende Räume) angehören.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt zunächst keine stationären Frischluftgeräte in den Schulen zu installieren, sondern zunächst Erfahrungen mit den CO2 Ampeln zu sammeln und die Ergebnisse den zuständigen Gremien vorzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:              nein

Finanzielle Auswirkungen: /