Begründung
Die Betreiber des landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes in Poppenbeck 1 beabsichtigen die Errichtung eines Bullenmaststalles für rd. 200 Tiere mit dazugehörender Fahrsiloanlage (s. anliegenden Lageplan). Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck und innerhalb eines durch den Landschaftsplan Baumberge Süd festgesetzten Landschaftsschutzgebietes.
Die Gemeinde muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über die Frage der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB entscheiden.
Im Außenbereich sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Fragen der Privilegierung des Vorhaben für einen landwirtschaftlichen Betrieb und der ausreichenden Erschließung ergeben sich bei dieser Planung nicht. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob öffentliche Belange entgegenstehen können. § 35 Abs. 3 BauGB enthält eine nicht abschließende Aufzählung der Aspekte, die einen Beeinträchtigung öffentlicher Belange darstellen können. Im vorliegenden Fall könnten dies die Hervorrufung von schädlichen Umwelteinwirkungen oder die Beeinträchtigung von Belangen der Landschaftspflege und das Hervorrufen von Beeinträchtigungen/Verunstaltungen des Orts- und Landschaftsbildes sein.
Nachweislich der im Antrag vorgelegten Immissionsgutachten erfolgt keine unzulässige Überschreitung von Geruchsimmissionen. Bereits im vorhandenen Bestand gibt es geringfügige Überschreitungen, die durch die geplante Maßnahme nur ganz geringfügig im Bereich einzelner Wohnhäuser im Außenbereich erhöht werden; im Bereich der Wohnhäuser in der Ortslage sowie dem Gewerbegebiet Poppenbeck und der Kita an der Mühle werden die vorhandenen Werte nicht überschritten. Gleiches gilt für die zu erwartende Ammoniakausbreitung.
Die Fahrsiloanlage soll unmittelbar neben dem vorhandenen
Radweg entlang der L 581 errichtet werden. Durch diese Anordnung der Bauteile
ist weder eine Eingrünung zur Landstraße noch zur freien Landschaft möglich. Im
Hinblick auf die vorhandenen Sichtbeziehungen auf den Ortsrand von Havixbeck
und der Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes ist aus Sicht der
Verwaltung eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes gegeben, die
durch eine Änderung der Gebäudeanordnung vermieden bzw. zumindest verringert
werden könnte. Aus diesem Grunde schlagen wir vor, das gemeindliche
Einvernehmen daran zu knüpfen, dass durch eine Umplanung der Gebäudeanordnung
eine Eingrünung der Baukörper ermöglicht wird.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines
Bullenmaststalles als Tretmiststall und einer Fahrsiloanlage zu erteilen, wenn
durch eine Änderung der Lage der Fahrsiloanlage eine Eingrünung als Abgrenzung
zur Landstraße und zur Verringerung der durch die Baumaßnahme hervorgerufenen
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erfolgt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen