Betreff
Prüfung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldfriedhofes in der Nähe von Havixbeck
Vorlage
VO/100/2021
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der Fraktionen Bd. 90/Die Grünen und SPD vom 05.07.2021

 

Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen richten sich nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Landes NRW. Danach dürfen Friedhöfe nur von Religionsgemeinschaften und Gemeinden angelegt und unterhalten werden (Friedhofsträger). In Havixbeck ist neben der politischen Gemeinde für den Friedhof an der Schulstraße noch die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius St. Georg für den Friedhof in Hohenholte Friedhofsträgerin.

 

Waldfriedhöfe können durch die Kommune selbst oder durch Dritte durch eine sog. Beleihung angelegt und unterhalten werden.

 

Auf dem Havixbecker Friedhof ist die Beisetzung in sehr unterschiedlicher und vielfältiger Form möglich. Gleichwohl wird immer mal wieder die Bitte vorgetragen, eine Bestattungsmöglichkeit in einem Wald zu erhalten. Zurzeit sind diejenigen, die für ihre Verstorbenen eine Waldbeisetzung wünschen, darauf angewiesen, die bestehenden Einrichtungen in Coesfeld oder in noch weiterer Entfernung zu nutzen. Da in vielen Fällen die Hinterbliebenen aufgrund ihres Alters zumindest zum Teil in der Mobilität eingeschränkt sind oder die Friedhöfe nicht mit öffentlichem Personennahverkehr erreichbar sind, kann der Wunsch nach einem ortsnäheren Angebot nachvollzogen werden.

 

Zur Vorbereitung einer politischen Entscheidung hinsichtlich der Schaffung eines Waldfriedhofes muss eine Vielzahl von Punkten untersucht werden, wie z. B.:

 

-       wie hoch ist der tatsächliche Bedarf für eine Waldbeisetzung pro Jahr?

-       gibt es geeignete Waldflächen? welche Genehmigungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

-       ist die Beleihung eines Dritten möglich? Wie wäre die finanzielle Beteiligung der Gemeinde in einem solchen Fall, insbesondere auch im Hinblick auf Gebühreneinnahmen?

-       wie steht die Kath. Kirchengemeinde zu dem Thema?

-       haben Nachbargemeinden Interesse an einer Kooperation?

-       welche Auswirkungen sind für den gemeindlichen Friedhof aus finanzieller Sicht zu erwarten (Gebührenausfall)?

 

Bevor dieser umfangreiche Prüfungsprozess eingeleitet wird, könnte auch der fachliche Input durch einen Bestatter aufgrund seiner Nähe zu den Hinterbliebenen und seiner Erfahrungen zu bestehenden Bestattungswünschen sowie z. B. durch einen Vertreter der Stadt Coesfeld hinsichtlich der Erfahrungen mit dem Betrieb eines Waldfriedhofes durch Dritte auf dem Stadtgebiet hilfreich sein. Möglicherweise kann auch die Vertreterin der Hospizbewegung, die im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit mit beratender Stimme mitwirkt, weitere Impulse geben.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Waldfriedhofes in der Nähe von Havixbeck zu prüfen und die Angelegenheit erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen erst dann, wenn die tatsächliche Umsetzungsentscheidung durch den Gemeinderat getroffen wird.

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen