Betreff
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Sandsteinmuseums zu einem kulturellen Veranstaltungsort und Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Antrages auf Förderung aus dem Programm "Heimatzeugnis"
Vorlage
VO/098/2021
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Zu 1.

s. anliegende Auswertung der Umfrage (Anlage 1)

 

Die Auswertung der Umfrage hat ergeben, dass sich die Sandsteinscheune des Hofes Rabert nur bedingt, für die von den Umfrageteilnehmern gewünschten Veranstaltungen, eignet. Aufgrund ihrer Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbaugebieten bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Betriebszeit und der zu erwartenden Immissionen. Es bleibt festzuhalten, dass insbesondere Formate die der Begegnung dienen (Vereinstreffen pp.) und die kulturellen und künstlerischen Charakter haben, dort möglich sind. Ferner können tagsüber Veranstaltungen von Innungen, Betrieben oder auch kreative Handwerks- und (Ferien)Freizeitangebote dort stattfinden. In diesem Sinne hatte auch der Arbeitskreis Sandsteinmuseum unter Beteiligung verschiedener Interessenvertreter bereits Einschränkungen beim Zugang und der Nutzung des Gebäudes vorgeschlagen. Darüber hinaus kann die Scheune auch für Wechselausstellungen des Museums genutzt werden.

 

Zu 2.

 

Grundlage für die konzeptionelle und bauliche Veränderung des Rabertshofes zu einem Kultur- und Begegnungszentrum ist das als Anlage 2 beigefügte Raumkonzept mit der Scheune, neuer WC-Anlage,  der Bestandsremise, der neuen Remise und dem aufgewerteten Innenhof. Auf dieser Grundlage hat bereits eine Voranfrage hinsichtlich der Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Heimatzeugnis“ zu einer positiven Rückmeldung seitens der Bezirksregierung geführt. Es sind hierfür Fördermittel in Höhe von rd. 990.000 € in Aussicht gestellt worden. Da der Bedarf für die Entwicklung des Rabertshofes zu einem Kultur- und Begegnungszentrum in direkter räumlicher Verbindung mit dem Sandsteinmuseum und seinen Möglichkeiten als außerschulischer Lernort erkennbar vorhanden ist, sollten mit der Heimatförderung die baulichen Maßnahmen umgesetzt werden. Die zu erwartenden Gesamtkosten der Maßnahmen in Höhe von ca. 1.797.000 € bei einer zu erwartenden Fördersumme von 990.000 € verbleiben als Eigenanteil in Höhe von rd. 807.000 € bei der Gemeinde. Diese Mittel sind aber investiv zu veranschlagen, so dass pro Jahr ein ergebnisrelevanter Aufwand in Höhe von 29.600. € entsteht. Im Hinblick auf den zu generierenden Mehrwert dieses Kultur- und Begegnungsortes für Havixbeck und die Umgebung ist dieser Aufwand aus Sicht der Verwaltung vertretbar.

Zusätzlicher Personalaufwand wird bei der Verwaltung der neuen Räumlichkeiten vermieden, weil die ergänzenden Aufgaben durch das vorhandene Personal abgedeckt werden  sollen. Lediglich für notwendige Hausmeistertätigkeiten fallen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses max. jährlich 5.000 € an.

 

Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag auf Prüfung der Möglichkeiten und Kosten für ein Bürgerforum und einer Rathauserweiterung (Integration von Fachbereich III anstatt Miete mit externer Unterbringung) vor. Wegen der möglichen Wechselwirkungen hinsichtlich der Schaffung von neuen bzw. aufgewerteten Veranstaltungsräumlichkeiten an zwei Orten im Gemeindegebiet wird Ihnen – ebenfalls zur Vorbereitung Ihrer Fraktionsberatungen zum Haushalt in der 1. Sitzungsfolge 2022 – die VO 144/2021 am 09.12.2022 als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Zu 3.

 

Die Umfrage hat weiter ergeben, dass die interessierten Gruppierungen in der Regel eine unentgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten wünschen, um das Ehrenamt weiter zu fördern. Da die Kalkulation von möglichen Nutzungsentgelten aktuell verlässlich nicht möglich ist, soll zunächst auf deren Erhebung verzichtet werden, vielmehr sollte zur Mitfinanzierung der nutzungsabhängigen Betriebskosten eine Energiekostenpauschale erhoben werden. Für die Nutzung der Räumlichkeiten mit einem gewerblichen Hintergrund soll eine Nutzungsgebühr erhoben werden. Die Einzelheiten hierzu bedürfen aber nachlaufend noch vertiefender Prüfungen und selbstverständlich der Einbeziehung des Rates.  Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorlegen.

 

Zu 4.

 

Im Rahmen der in der Vergangenheit geführten öffentlichen Diskussionen über die Entwicklung des Rabertshofes ist die Notwendigkeit, die seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr grundlegend modernisierte Dauerausstellung zu ertüchtigen, von allen Beteiligten hervorgehoben worden. Das hierzu erarbeitete Gestaltungskonzept vom Büro Impuls Design hat dabei große Zustimmung erfahren. Im Rahmen des schon vorliegenden LEADER-Antrages kann eine Förderung des ersten Abschnittes der Dauerausstellung im Dachgeschoss, mit verändertem Eingangsbereich im Erdgeschoss und mit touristischem Info-Point in Höhe von rd. 139.000 € erfolgen. Die weiteren Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung des Konzeptes von Impuls Design betreffen den verbleibenden Bereich im Erdgeschoss. Hierfür können Museumsfördermittel über den LWL eingeworben werden.

Die Gesamtkosten in Höhe von 426.960 € betreffen sowohl Maßnahmen im investiven als auch konsumtiven Bereich. Bei der Umsetzung beider Abschnitte in den Jahren 2022 und 2023 stellt sich die Belastung des gemeindlichen Haushaltes wie in Anlage 5 aufgeschlüsselt dar.

 

In der Vergangenheit ist immer wieder die Frage der Erhebung von Eintrittsentgelten diskutiert worden, und zwar vor dem Hintergrund einer Mitfinanzierung der laufenden Kosten. Verlässliche Prognosen darüber, wie viele Besucher bei welcher Eintrittspreisgestaltung tatsächlich zu erwarten sind, können seitens der Verwaltung nicht getroffen werden. Da auch nach dem Umbau der Zugang zum Museum möglichst niederschwellig möglich bleiben sollte, schlagen wir vor, auch weiter auf die Erhebung von Eintrittsentgelt zu verzichten. So bleibt das Museum einerseits allen Bevölkerungsschichten uneingeschränkt zugänglich und auf der anderen Seite werden Spekulationen über die zu erzielenden Eintrittssummen vermieden.

Obwohl der Kreis Coesfeld eine Erhöhung seines laufenden  Betriebskostenzuschusses in Aussicht gestellt hatte, falls die Gemeinde für das Museum Eintritt erhebt, sollte die Verwaltung im Hinblick auf das im Vergleich zur REGIONALE geänderte Betriebskonzept noch einmal mit dem Kreis in entsprechende Verhandlungen eintreten.

 

Zu 5.

 

Im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen am Rabertshof ist immer wieder – insbesondere von der Nachbarschaft – auf die Notwendigkeit einer Parkraumregelung hingewiesen worden, weil es in der Vergangenheit zu Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge im engeren Umfeld des Rabertshofes gekommen ist. In der Anlage 3 ist die geplante Abwicklung des ruhenden Verkehrs beschrieben. Klar erkennbar ist dabei das Ziel, den Besuchsverkehr in unmittelbarer Nähe zum Hof zu vermeiden. Lediglich Fahrzeuge von Menschen mit Gehbeeinträchtigungen und Fahrzeuge, die für die Veranstaltungen benötigt werden, sollen zugelassen werden; im Übrigen soll das vorhandene Parkangebot beim Lidl mit genutzt werden. Durch diese Regelungen kann einerseits vermieden werden, dass Verkehrsbehinderungen entstehen, auf der anderen Seite wird auch die Gefahr, dass durch das Wegfahren von Fahrzeugen nach den Veranstaltungen unerwünschte Lärmbelästigungen entstehen, verringert.

 

Zu 6.

 

Nach dem Umbau der Sandsteinscheune zu einem vollwertigen Veranstaltungsraum werden die laufenden Betriebskosten steigen (s. Anlage 4). Ursächlich hierfür sind einerseits die zusätzlichen Flächen, die in die Unterhaltung einzubeziehen sind, andererseits sind durch die Intensivierung der Nutzung Erhöhungen zu erwarten. Die Mehrkosten pro Jahr belaufen sich nach vorsichtigen Schätzungen der Verwaltung auf rd. 10.000 €.

 

Beschlussvorschlag

 

Das Sandsteinmuseum und das Kultur- und Begegnungszentrum Rabertshof sollen stetig und  mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Hierzu beschließt der Gemeinderat folgende Punkte:

 

1.       Der Rat nimmt den Bericht zur Bedarfsabfrage für einen Veranstaltungsraum in Havixbeck zur Kenntnis (Anlage 1) und stellt fest, dass unter den Rahmenbedingungen der vom AK Sandsteinmuseum erarbeiteten Nutzerordnung sowie aufgrund der Lage des Rabertshofes in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung nur bestimmte Veranstaltungen in einem Kultur- und Begegnungszentrum durchgeführt werden können.

 

2.       Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für das Programm „Heimat-Zeugnis“ für das Kultur- und Begegnungszentrum Rabertshof einzureichen und stimmt zugleich dem Raumkonzept (Anlage 2) zu. Damit wird für Havixbeck ein Veranstaltungs- und Begegnungsraum geschaffen, der zudem für Wechselausstellungen des Sandsteinmuseums genutzt werden kann. Das Veranstaltungsmanagement wird im Rahmen der Raum- und Terminverwaltung durch die Mitarbeiter*innen des Sandsteinmuseums übernommen, so dass keine zusätzlichen Personalkosten für die Gemeinde entstehen.  Der Bedarf an zusätzlichen Hausmeistertätigkeiten wird im Rahmen einer „geringfügigen Beschäftigung“ gedeckt werden. Der Ausbau zum Kultur- und Begegnungszentrum erfolgt derart, dass eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung möglich bleibt, die finanzielle Belastung jedoch kein erhöhtes Risiko für die Gemeinde darstellt. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass die reinen Erhaltungskosten der Scheune, würde diese ohne Nutzbarmachung als Veranstaltungsraum und damit ohne Förderung anfallen, laut Kostenschätzung ca. 100.000,- EUR betragen.

3.       Die Nutzung des Veranstaltungsraumes soll im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements unentgeltlich möglich sein, Ausnahmen sollen im Rahmen einer Kostensatzung festgelegt werden, die sich an der Höhe einer Energiekostenpauschale orientieren.

4.       Der Rat stellt fest, dass zur nachhaltigen Sicherung der Attraktivität des Sandsteinmuseums die Dauerausstellung zu modernisieren ist. Hierzu soll das vorliegende Gestaltungskonzept des Büros Impuls Design umgesetzt werden, und zwar als erste Teilmaßnahme im Sinne des schon gestellten LEADER-Antrages. Die weiteren Maßnahmen sollen unter Einbeziehung von Fördermitteln ebenfalls sukzessive und mit Augenmaß realisiert werden. Zur Steigerung der Attraktivität und Akzeptanz dieses kulturellen Angebotes für Havixbeck und die Umgebung soll zunächst weiter auf die Erhebung von Eintrittsentgelten verzichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, gleichwohl mit dem Kreis Coesfeld hinsichtlich der Erhöhung des laufenden Betriebskostenzuschusses zu verhandeln.

 

5.       Der Rat stimmt den Regelungen zum „Parkraum Rabertshof“ zu (Anlage 3).
 

6.       Der Rat nimmt die kalkulierten Energie- und Unterhaltungskosten für das Scheunengebäude zur Kenntnis (Anlage 4).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Diese Vorlage dient zunächst der Information der Ratsmitglieder und wird deshalb zur Sitzung des Rates am 9.12.2021 vorgelegt. Die inhaltliche Beratung ist für die 1. Sitzungsfolge 2022 unter Einbeziehung der Fachausschüsse vorgesehen, und zwar im Kontext zu den Haushaltsplanberatungen. Die Beschlussfassung zu diesem Punkt ist für die 1. Ratssitzung 2022 geplant.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2022 werden die entsprechenden Kosten sowohl investiv als auch konsumtiv beim Produkt 0405 (Sandsteinmuseum) abgebildet,

 

 

 

 

Jörn Möltgen