Begründung
a)
s. anliegenden Antrag des ADFC Havixbeck vom
31.05.2021
b) Die im beiliegenden Antrag vorgetragenen
Argumente für die Ausweisung der Herkentruper Straße als Fahrradstraße sind aus
der Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Insbesondere durch die Verbesserung
der Verkehrssicherheit für Radfahrer wird diese Streckenverbindung zu einem
ganz wesentlichen Baustein eines attraktiven Radwegenetzes in Richtung des
Oberzentrums Münster. Dies gilt darüber hinaus aber auch für die touristischen
Routen in diesem Bereich, die gerade in letzter Zeit eine spürbare Verbesserung
erfahren haben. Diese Straße hat aber im Außenbereich auch eine wesentliche
Erschließungsfunktion für die anliegenden Wohnhäuser und landwirtschaftlichen
Betriebe.
Die Herkentruper Straße unterscheidet sich in einem Streckenabschnitt innerorts
mit vielfältigen Anbindungen an das Straßennetz im Baugebiet Südost und dem
Streckenabschnitt außerhalb der Ortslage. Es ist daher zu prüfen, ob und unter
welchen Voraussetzungen das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld
in Verbindung mit den anderen zu beteiligenden Fachbehörden eine Ausweisung und
Anordnung als Fahrradstraße veranlassen kann. Zur Klärung sollte daher die
Verwaltung im Sinne des Antragsanliegens mit dem Kreis Coesfeld die
Verhandlungen aufnehmen.
Über das Verhandlungsergebnis
ist der Gemeinderat zu informieren, damit auf dieser Grundlage die
endgültige politische Entscheidung getroffen werden kann.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung, mit den zu beteiligenden Fachbehörden die
Voraussetzungen zur Ausweisung der Herkentruper Straße als Fahrradstraße zu
prüfen und das Prüfungsergebnis anschließend erneut zur abschließenden Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen, damit es Berücksichtigung in die Beratung des
Mobilitätskonzeptes finden kann.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Durch diese Beschlussfassung entstehen keine finanziellen Auswirkungen
Jörn Möltgen