Betreff
Antrag des ADFC Havixbeck auf Ausweisung der Herkentruper Straße als Fahrradstraße
Vorlage
VO/095/2021
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

a)       s. anliegenden Antrag des ADFC Havixbeck vom 31.05.2021

 

b)       Die im beiliegenden Antrag vorgetragenen Argumente für die Ausweisung der Herkentruper Straße als Fahrradstraße sind aus der Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Insbesondere durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer wird diese Streckenverbindung zu einem ganz wesentlichen Baustein eines attraktiven Radwegenetzes in Richtung des Oberzentrums Münster. Dies gilt darüber hinaus aber auch für die touristischen Routen in diesem Bereich, die gerade in letzter Zeit eine spürbare Verbesserung erfahren haben. Diese Straße hat aber im Außenbereich auch eine wesentliche Erschließungsfunktion für die anliegenden Wohnhäuser und landwirtschaftlichen Betriebe.

Die Herkentruper Straße unterscheidet sich in einem Streckenabschnitt innerorts mit vielfältigen Anbindungen an das Straßennetz im Baugebiet Südost und dem Streckenabschnitt außerhalb der Ortslage. Es ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld in Verbindung mit den anderen zu beteiligenden Fachbehörden eine Ausweisung und Anordnung als Fahrradstraße veranlassen kann. Zur Klärung sollte daher die Verwaltung im Sinne des Antragsanliegens mit dem Kreis Coesfeld die Verhandlungen aufnehmen.

Über das Verhandlungsergebnis  ist der Gemeinderat zu informieren, damit auf dieser Grundlage die endgültige politische Entscheidung getroffen werden kann. 

 




 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den zu beteiligenden Fachbehörden die Voraussetzungen zur Ausweisung der Herkentruper Straße als Fahrradstraße zu prüfen und das Prüfungsergebnis anschließend erneut zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, damit es Berücksichtigung in die Beratung des Mobilitätskonzeptes finden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch diese Beschlussfassung entstehen keine finanziellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen