Begründung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Friedhof vom 16.09.2020 wurde in öffentlicher Sitzung unter TOP 13 über die Haltung von Hunden im Gemeindegebiet diskutiert. Hier ging es insbesondere um einen Auftrag an die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigungen von Grün- und Gehwegflächen durch Hundekot vorzunehmen.
Weiteres Thema war die ordnungsbehördliche Überwachung der Pflichten der Hundehalter zur Anleinpflicht und der Pflicht zur Beseitigung von Hundekot.
Im Rahmen dieser Diskussionen kam der Vorschlag zur Einrichtung einer Hundeweise.
Eine Hundeweise könnte auf einer Teilfläche der Lagerfläche des gemeindlichen Bauhofes südlich der Schützenstraße angelegt werden (s. beigefügter Lageplanausschnitt).
Die Fläche ist 12.887 m² groß und wird teilweise von der Gartenbaufirma Weidenfeller und von unserem gemeindeeigenen Bauhof als Lagerfläche genutzt. Hier besteht die Möglichkeit, eine ca. 3.000 m² große Teilfläche als Hundewiese abzugrenzen.
Auf der eingezäunten Hundeweise können sich die Hunde ohne Leine nach Herzenslust austoben und mit anderen Vierbeinern spielen. Wir halten eine räumliche Trennung unterschiedlicher Gewichtsklassen für erforderlich, damit die Verletzungsgefahr minimiert wird.
Auch sollte u.E. außer der Einzäunung des Geländes eine Sitzmöglichkeit für die Hundehalter geschaffen werden. Das Aufstellen von Müllbehältern und eine Vorrichtung für Hundekotbeutel sind ebenfalls notwendig.
Die Fläche sollte erstmalig von der Gemeinde eingesät werden. Im weiteren Verlauf sollte versucht werden, die Pflege und das Mähen der Wiese auf die Hundehalter zu übertragen.
Für die erstmalige Investition für einen 1,20 m hohen Doppelstabmattenzaun plus Tor wäre ca. 8.500 € in Ansatz zu bringen. Holzbänke und Tische sind noch aus einer Spende im Bauhof vorhanden. 200 € werden für die Müllbehälter einschl. der Vorrichtung für die Hundekotbeutel gerechnet.
Die baurechtliche Frage wird seitens der Verwaltung geprüft.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Einrichtung einer Hundewiese auf einer Teilfläche der
gemeindeeigenen Lagerfläche Flur 24, Flurstück 1022 zur Größe von ca. 3.000 m².
Die Kosten für die
Herrichtung einschließlich der einmaligen Einsaat betragen ca. 8.700,00 €.
Diese werden im
Haushaltsplan 2022 entsprechend veranschlagt.
Finanzielle
Auswirkungen: X
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Für die erstmalige Anlegung der Hundewiese sind im Haushalt 2022 € 8.700 € zu veranschlagen.
Die weitere Pflege der Anlage sollte auf die Hundehalter übertragen werden.