Betreff
Beschlussfassung über diverse Anträge zur Beleuchtung im Gemeindegebiet
Vorlage
VO/090/2021
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Beleuchtung der Fuß- und Radwege in den Baugebieten „Am Stopfer, Am Schlautbach und Pieperfeldweg:

 

Die FDP Fraktion hat mit Datum vom 21.02.2021 den Antrag auf die Beleuchtung der Fuß- und Radwege gestellt (Antrag 2021-014, siehe Anlage 1 zur Vorlage). Die beantragte Leuchtstrecke sowie die Begründung sind dem Antrag zu entnehmen.

Seitens der Verwaltung wurde der Sachverhalt geprüft. Generell könnte für diesen Bereich eine Beleuchtung zur Steigerung der Fahrradmobilität sinnvoll sein, hier sollte aber dem Mobilitätskonzept einschließlich des Verkehrswegebeleuchtungskonzeptes nicht vorgegriffen werden. Beleuchtete Geh- und Radwege stehen im Baugebiet zur Verfügung

Im Rahmen einer ersten Markterkundung wurden Angebote für eine mögliche adaptive Beleuchtung eingeholt. Diese basieren auf einem lichttechnischen Vorentwurfsplan, der als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist.

Die Gesamtkosten für die Errichtung der circa 34 Leuchtstellen betragen aktuell rund 50.000 € brutto. Für die Bestellung der Netzanschlüsse bei der Westnetz GmbH wird entsprechend des geltendes Preisblattes ein Entgelt in Höhe von 299 € je Neuanschluss fällig, entsprechend rund 10.200 €.

Somit sind für die Errichtung der Leuchtstellen einschließlich Netzanschluss und erforderlichen Arbeiten an den Wegen rund 65.000 € zu veranschlagen.

Ob weitere Kosten für die Neuverlegungen der erforderlichen Erdleitungen anfallen, wird derzeit noch zwischen der Westnetz GmbH und der Münsterland Netzgesellschaft (MNG) abgestimmt.

Zur Refinanzierung können von den Anliegerinnen und Anlieger keine Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erhoben werden, weil Verbindungsfußwege keine beitragsfähigen Anlagen darstellen, dem Gemeingebrauch dienen und somit den Anliegerinnen und Anlieger keine Sondervorteile bieten.

Eine Refinanzierung über eine Förderkulisse ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht möglich, da sich diese i. d. R. auf Umbauten und Umrüstungen im vorhandenen Leuchtengerüst beziehen.

 

Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 27.02.2021 den Antrag „Beleuchtung Spielplatz Am Stopfer“ und den Zuwegungen gestellt. Die Begründung ist den Antrag zu entnehmen (siehe Anlage 3 zur Vorlage). Der Antrag beinhaltet überwiegend das gleiche Begehren wie der o. g. Antrag der FDP-Fraktion. Die Prüfung des Sachverhalts seitens der Verwaltung hat hier  zu dem gleichen Ergebnis geführt.

Eine Überprüfung der angrenzenden Beleuchtungsanlage würde im Rahmen der Planung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

SPD Antrag (siehe Anlage 4)

Die Absturzsicherung im Bereich Graben A wurde unmittelbar errichtet und ein Verkehrsspiegel errichtet.

 

Die Verwaltung schlägt nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes vor, zunächst keine Beleuchtung zu errichten, weil bei Dunkelheit die gut beleuchteten Straßen im Baugebiet genutzt werden können. Weiterhin soll auch hier das oben genannte Konzept abgewartet werden.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, das Mobilitäts- und Verkehrswegebeleuchtungskonzept abzuwarten und die erforderlichen Mittel sodann in die entsprechenden Haushaltspläne der nächsten Jahre einzustellen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt, die Beleuchtung von Fuß- und Radwegen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu bearbeiten und über die Anträge der Fraktionen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Ein Verkehrswegebeleuchtungskonzept soll in das Mobilitätskonzept integriert werden.

Über die möglicherweise adaptive Beleuchtung der Fuß- und Radwege in den Baugebieten „Am Stopfer, Am Schlautbach und Pieperfeldweg, sowie den Geh-und Radweg (Sandweg) im Baugebiet 1. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach 1 („Habichtsbach II“ wird somit zu einem späteren Zeitpunkt, auch vor dem Hintergrund der Lichtverschmutzung, entschieden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen nach erfolgter Beschlussfassung über das Mobilitäts- und Verkehrswegebeleuchtungskonzept und abschließender Kostenschätzung unter dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und –Anlagen in erforderlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.