Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Gemeinde
Havixbeck verfügt über ein ca. 98 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der
Abwasserbeseitigungspflicht erfährt neben der Kanalreinigung und der optischen
TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“ nicht nur wegen der Werterhaltung ihrer
unterirdischen infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen einen sehr hohen
Stellenwert.
So sind es die
„Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den
fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes
Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach
Feststellungen schadhafter Kanäle diese unter Berücksichtigung des
Schadenausmaßes in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.
Im Jahr 2020
wurden gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) 8,91 Kilometer
(km) Leitungen inspiziert, von denen 4,32 km dem Entwässerungssystem
Mischwasser, 4,45 km dem Schmutzwasser und 0,14 km dem Regenwasser zugehörig
sind. Im Jahr 2021 wurden bislang rund 8,5 km inspiziert.
Nach Auswertung der
Befahrungsdaten entsprechend der sogenannten ISYBAU (Zustandserfassung und
-bewertung von Entwässerungskanalsystemen) in Schadensklassen sind für das Jahr
2022 schwerpunktmäßig geschlossene Sanierungen mit sogenannten Linern
vorgesehen (siehe auch Anlage 1 zur Vorlage, nur online im
Ratsinformationssystem).
Hierbei handelt es
sich um Kanalhaltungen die nach erfolgter Zustandsbewertung den Schadensklassen
4 und 5 zugeordnet wurden und sich in den folgenden Straßen befinden:
- Auf dem Blick, 13 Haltungen
- Hauptstraße, 4 Haltungen
- Gartenstraße, 1 Haltung
- Michaelstraße, 1 Haltung
- Beekenkamp, 1 Haltung
- Blickallee, 1 Haltung
- Johannesstraße, 1 Haltung
- Dirkes Allee, 1 Haltung
- Althoffsweg, 1 Haltung
- Kardinal-von-Hartmann-Straße, 1 Haltung
- An der Schluse, 1 Haltung
- Lasbeck, 1 Haltung
In dieser
Auflistung ist auch das noch durchzuführende Arbeitsprogramm aus dem Jahr 2020 enthalten, für dessen Durchführung die
im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungsübertragungen in Anspruch genommen
werden. Insgesamt sollen nach derzeitigem Stand circa 28 Haltungen entsprechend
rund 1.000 m Kanal saniert werden. Im Zuge der weiteren detaillierten
technischen Bearbeitung und Ermittlung der Kostenberechnungen können sich
Änderungen ergeben. Im Jahr 2023 würde nach derzeitigen Erkenntnissen ein
größerer Bereich in der Pfarrstiege mittels Inlinertechnik saniert.
In den Folgejahren
sollen weitere Kanalsanierungen unter Berücksichtigung des Straßenzustandes und
der hydraulischen Berechnungen erfolgen. Auf Grundlage der hydraulischen
Berechnungen wird ein Sanierungskonzept erstellt, das Aufschluss darüber gibt,
ob eine geschlossene Sanierung oder möglicherweise ein Kanalneubau in offener
Bauweise unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Aspekten sinnvoll
ist.
Zu gegebener Zeit
werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert und
beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt das Kanalsanierungsprogramm für das Jahr 2022 auf Grundlage des als
Anlage 1 beigefügten Lageplans (nur online im Ratsinformationssystem). Die
finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen
(Kanalsanierungen) und 100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen)
werden im Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und
Abwasserbeseitigung, bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen
Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und
100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) müssen im
Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und Abwasserbeseitigung,
bereitgestellt werden. Weiterhin stehen aus Ermächtigungsübertragungen Mittel
in ausreichende Höhe bereit.
Die zur Verfügung
gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Erfüllung der Sanierungspflicht
und Betriebssicherheit der Abwasseranlagen sowie der laufenden Unterhaltung des
gemeindlichen Kanalnetzes.