Betreff
Kanalsanierungsprogramm 2022
Vorlage
VO/089/2021
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die Gemeinde Havixbeck verfügt über ein ca. 98 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht erfährt neben der Kanalreinigung und der optischen TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“ nicht nur wegen der Werterhaltung ihrer unterirdischen infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen einen sehr hohen Stellenwert.

So sind es die „Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach Feststellungen schadhafter Kanäle diese unter Berücksichtigung des Schadenausmaßes in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.

Im Jahr 2020 wurden gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) 8,91 Kilometer (km) Leitungen inspiziert, von denen 4,32 km dem Entwässerungssystem Mischwasser, 4,45 km dem Schmutzwasser und 0,14 km dem Regenwasser zugehörig sind. Im Jahr 2021 wurden bislang rund 8,5 km inspiziert.

 

Nach Auswertung der Befahrungsdaten entsprechend der sogenannten ISYBAU (Zustandserfassung und -bewertung von Entwässerungskanalsystemen) in Schadensklassen sind für das Jahr 2022 schwerpunktmäßig geschlossene Sanierungen mit sogenannten Linern vorgesehen (siehe auch Anlage 1 zur Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem).

 

Hierbei handelt es sich um Kanalhaltungen die nach erfolgter Zustandsbewertung den Schadensklassen 4 und 5 zugeordnet wurden und sich in den folgenden Straßen befinden: 

 

  • Auf dem Blick, 13 Haltungen
  • Hauptstraße, 4 Haltungen
  • Gartenstraße, 1 Haltung
  • Michaelstraße, 1 Haltung
  • Beekenkamp, 1 Haltung
  • Blickallee, 1 Haltung
  • Johannesstraße, 1 Haltung 
  • Dirkes Allee, 1 Haltung
  • Althoffsweg, 1 Haltung
  • Kardinal-von-Hartmann-Straße, 1 Haltung
  • An der Schluse, 1 Haltung
  • Lasbeck, 1 Haltung

 

 

In dieser Auflistung ist auch das noch durchzuführende Arbeitsprogramm aus dem Jahr  2020 enthalten, für dessen Durchführung die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungsübertragungen in Anspruch genommen werden. Insgesamt sollen nach derzeitigem Stand circa 28 Haltungen entsprechend rund 1.000 m Kanal saniert werden. Im Zuge der weiteren detaillierten technischen Bearbeitung und Ermittlung der Kostenberechnungen können sich Änderungen ergeben. Im Jahr 2023 würde nach derzeitigen Erkenntnissen ein größerer Bereich in der Pfarrstiege mittels Inlinertechnik saniert.

 

In den Folgejahren sollen weitere Kanalsanierungen unter Berücksichtigung des Straßenzustandes und der hydraulischen Berechnungen erfolgen. Auf Grundlage der hydraulischen Berechnungen wird ein Sanierungskonzept erstellt, das Aufschluss darüber gibt, ob eine geschlossene Sanierung oder möglicherweise ein Kanalneubau in offener Bauweise unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Aspekten sinnvoll ist.

 

Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert und beteiligt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt das Kanalsanierungsprogramm für das Jahr 2022 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Lageplans (nur online im Ratsinformationssystem). Die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und 100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) werden im Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und Abwasserbeseitigung, bereitgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und 100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) müssen im Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und Abwasserbeseitigung, bereitgestellt werden. Weiterhin stehen aus Ermächtigungsübertragungen Mittel in ausreichende Höhe bereit.

Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Erfüllung der Sanierungspflicht und Betriebssicherheit der Abwasseranlagen sowie der laufenden Unterhaltung des gemeindlichen Kanalnetzes.