Begründung
In den
Fachausschüssen wird regelmäßig über die erforderlichen Arbeiten an den
Straßen, Wegen, Plätzen und weiteren Infrastruktureinrichtungen berichtet. Die
erforderlichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sind regelmäßig
durchzuführen und dienen neben der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dem
Substanzerhalt und – werteerhalt des Infrastrukturvermögens.
Das Straßen- und
Wegeprogramm Stand 2022 wurde auf Grundlage des Programmes aus dem Jahr 2020
(Vorlage VO/105/2019, siehe Referenz zur Vorlage, nur online im
Ratsinformationssystem) fortgeschrieben.
Als kontinuierlich
durchzuführende Maßnahmen sind im dem Straßen- und Wegekonzept folgende Punkte
enthalten:
- Nr. 1: Verkehrssicherung der Straßen,
Wege, Plätze
- Nr. 2: Verkehrssicherung an Bahnübergängen
- Nr. 3: Straßenabläufe, Grabenunterhaltung
- Nr. 4: Fahrbahnmarkierung und
Beschilderung
- Nr. 5: Instandsetzung der Rad-u.
Wanderwegen
- Nr. 6:Gehweginstandsetzung
Weiterhin wurden
die im Straßen- und Wegeprogramm 2020 enthaltenen, und aufgrund der langen
Stellenvakanz im Bereich Tiefbau noch nicht durchgeführten Maßnahmen
aufgenommen::
- Nr. 7: Deckensanierung Zufahrt Schmitz Kamp / Dauerparkplätze
- Nr. 8: Deckensanierung Auf dem Blick 1. und 2. Kreisel
- Nr. 9 Deckensanierung Lasbeck
Diese werden nun für eine mögliche Durchführung im Jahr 2022 vorbereitet. Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle politischen Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. zwecks Beschlussfassung beteiligt.
Die Maßnahmen 10 a
Kolpingstraße: Erneuerung der Straßenabläufe in offener Bauweise und 10b:
Deckensanierung Kolpingstraße auf dem Programm 2020 werden ab September diesen
Jahres durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt das Straßen- und Wegeunterhaltungsprogramm 2022 auf Grundlage des
als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenkatalogs. Die finanziellen Mittel in Höhe von
300.000,00 € werden aus den im Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 1201
Verkehrsflächen und –anlagen veranschlagten Mitteln bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt
werden zur Unterhaltung des Straßennetzes 300.000,00 € benötigt.
Diese
werden im Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und
–anlagen, bereitgestellt.
Die zur
Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht sowie insbesondere für den Werterhalt gemeindeeigener
Verkehrsanlagen.