Betreff
Errichtung einer Bike und Ride Anlage (gesicherte Fahrradabstellanlage) am Bahnhof in Havixbeck - Beschluss über die Stellung eines Zuwendungsantrages
Vorlage
VO/087/2021
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Begründung 

Ausgangssituation:

Der Bahnhof der Gemeinde Havixbeck befindet sich außerhalb der Ortslage an der Landes-straße L 550 in der Liegenschaft Lasbeck. Durch die Ausläufer der Baumberge beinhaltet die An- oder Abfahrt bekannterweise Steigungs- bzw. Gefällestrecken. Die Zahl der Einwoh-nerinnen und Einwohner die mit dem ÖPNV / Zug in die Nachbarorte bzw. -städte "pendeln" bzw. "pendeln" möchten nimmt stetig zu. Weiterhin nutzen viele Schülerinnen und Schüler die Zugverbindungen nach Münster, Billerbeck oder Coesfeld um dort weiterführende Schulen und Berufsfachschulen zu besuchen und zu den Ausbildungsplätzen zu gelangen. Auch Studierende nutzen diese Verbindung.

Viele Pendlerinnen und Pendler haben den Wunsch an die politischen Vertreterinnen und Vertreter und die Verwaltung herangetragen, ihre hochwertigen Fahrräder diebstahlsicher und wettergeschützt an diesem Verknüpfungspunkt abstellen zu können. Sie benennen das nicht Vorhandensein dieser Möglichkeit als Hinderungsgrund für den Umstieg vom Auto auf`‘s Fahrrad für diese „Kurzstrecken“.

Weiterhin steigt entsprechend der allgemeinen Tendenz die Nutzung von hochwertigen Fahr-rädern, Pedelecs und E-Bikes auch in der Gemeinde Havixbeck stetig, zumal der Ortsteil Hohenholte im Mittel 6 km und die Neubau- und Bestandswohngebieten zwischen 3 und 4 km vom Bahnhof entfernt sind.

Als erster Schritt in diesem Bereich den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad im Sinne des Klimaschutzes weiterhin zu verbessern, wird der Radweg zwischen der Josef-Heydt-Straße (K 1) und dem Bahnhof in diesem Jahr auf 3 m verbreitert und mit einer modernen adaptiven Beleuchtung ausgestattet. Hierdurch wird neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere die Attraktivität für Fahrradfahrende "aus der Dorfmitte heraus" zum Bahnhof zu erhöht.

 

Möglicher Förderzugang und Höhe einer Zuwendung:

Um eine mögliche Förderwürdigkeit mit dem Fördergeber NWL konkret zu klären und somit einen konkreten Förderzugang erwirken zu können, wurde zu Beginn dieses Jahres seitens der Verwaltung ein Antrag zur Gewährung einer Zuwendung („Mitteleinplanungsanfrage“) für die Errichtung einer gesicherten Bike + Ride Anlage am Bahnhof in Havixbeck gestellt. Diese Förderkulisse wird durch den NWL – Nahverkehr Westfalen Lippe abgewickelt.

 

Nach nun erfolgter Zweckverbandsversammlung des NWL wurde dieses Bauvorhaben als förderwürdig eingestuft. Aus der sogenannten Einplanungsmitteilung geht nun hervor, dass das Vorhaben ab 2022 (Beginnjahr) in den „Fördertopf“ aufgenommen wurde und für die Ge-währung einer verbindlichen Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW ein Zuwendungsantrag zu stellen bis zum 31.12.2021 zu stellen ist.

 

Die Förderquote für die zuwendungsfähigen Baukosten beträgt 90 %, wobei die die Förder-obergrenze gemäß der anzuwendenden Förderrichtlinie für eine gesicherte Anlage bei 1.800  € netto pro Fahrradstellplatz beträgt. Erforderliche Fachingenieurleistungen werden in einer Planungskostenpauschale in Höhe von 4 % der zuwendungsfähigen Baukosten über-nommen, weitere Ingenieurleistungen sind durch den Antragsteller zu tragen.

Bei der geplanten Kapazität von 60 Fahrradabstellplätzen an 30 Fahrradbügeln beträgt die maximale Zuwendung derzeit also bis zu rund 133.660 €.

 

 

Standort der Anlage:

Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, die Fahrradabstellanlage so zu errichten, dass daraus die kürzeste Verbindung zum Bahngleis erfolgt. Der vorgeschlagene Standort befindet sich somit direkt neben dem Bahnhofsgebäude (siehe Anlage 1 zur Vorlage).

Ein Vorschlag für die Bauweise ist der Anlage 2 zur Vorlage zu entnehmen (nur online im Ratsinformationssystem).

Generell sollte aus Sicht der Verwaltung eine transparente, aber Vandalismus sicherer Bauweise in einer Stahlkonstruktion mit Gittermatten und einfacher Dachkonstruktion gewählt werden. Die Entwässerung der Dachfläche kann vor Ort durch Versickerung erfolgen. Für die Beleuchtung sind LED-Langfeldleuchten mit Bewegungsmelder anzuraten. Eine Überwa-chung der Anlage sollte gemäß Datenschutzgrundverordnung erfolgen.

Gemäß der Förderrichtlinie muss die Anlage Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang kann über Pfandschlüsselsystem und / oder über eine „APP“ erfolgen, die derzeit im Verbandsgebiet des NWL entwickelt wird.

 

Da es sich um eine Modulbauweise handelt, wäre die Anlage grundsätzlich auch erweiterbar.

 

 

 

Weitere Planungsparameter:

Da sich die vorgesehene Fläche außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Parkplatz Bahnhof und somit im Außenbereich befindet, wurde beim Kreis Coesfeld die Zu-lässigkeit sowie die Notwendigkeit eines Bauantrages angefragt. Das Ergebnis liegt der Verwaltung noch nicht vor. 

Abstimmungsgespräche mit der DB Netz AG, DB Station & Service und der Amprion GmbH (als Eigentümer des sogenannten kurzen Gleises) haben mit dem Ergebnis stattgefunden, dass keine besonderen Auflagen einzuhalten oder Genehmigungen einzuholen sind. Der er-forderliche Abstand zu den Gleisanlagen ist bei der Konzeptidee berücksichtigt.

 

Im Interesse einer Reduzierung der CO2-Emmisionen zur Erreichung der Klimaschutzziele schlägt die Verwaltung zusammenfassend vor, einen Zuwendungsantrag bei dem Förderge-ber NWL zu stellen und eine Entwurfsplanung zu erstellen an dem Standort zu stellen. Die weitere Beteiligung der politischen Gremien erfolgt zu gegebener Zeit. Die erforderlichen Mit-tel werden in den Haushaltsplan 2022 ff. eingestellt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage des Konzeptmusters (Anlage 2) für die Errichtung einer gesicherten Bike und Ride Anlage („Leezenbox“) am Bahnhof in Havixbeck einen Antrag auf Zuwendung nach § 12 des Geset-zes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) einzureichen und die erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Produkt 1202 ÖPNV sind im Zuge einer ersten Kostenschätzung unter der Investitionsnummer ÖPNV-002 Leezenbox Bahnhof derzeit bereits 150.700 € für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt, bei einer erwarteten Zuwendung von bis zu 130.000 € und somit einem Eigenanteil in Höhe von 20.700 €. Aufgrund der Einplanungsmitteilung ist das Beginnjahr jedoch das Jahr 2022. In Hinblick auf die nun mögliche Beantragung einer konkreten Zuwendung wurde die Kostenschätzung aktualisiert, wobei insbesondere die derzeitigen enormen Preissteigerungen für Werkstoffe berücksichtigt wurden. Nach dieser vorsichtigen Kostenschätzung ist derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 203.500 € auszugehen. Bei einer zu erwartenden Zuwendung in Höhe von rund 130.000 € verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 73.500 € bei der Gemeinde. Der Fördergeber hat signalisiert, dass unter Umständen ein Teil dieser Kostensteigerung refinanziert werden könne, zur genauen Höhe kann jedoch derzeit keine Aussage getroffen werden.

Die Kosten für die laufenden Unterhaltung und Reinigung wären ebenfalls im Haushaltsplan  zu veranschlagen.

 

 

 

 

Jörn Möltgen