Begründung
Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 zu wählen sind.
Bisher gehörte dem vorgenannten Ausschuss Herr Reinhold Schleinhege als sachkundiger Einwohner an. Da es einen Wechsel im Vorstand gab, beantragt der GemeindeSportBund mit Mail vom 13.08.2021, Herrn Hagen Seegers als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.
Für Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse ist gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ein einstimmig zu fassender Ratsbeschluss notwendig und ausreichend. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so ist über eine Neubesetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu entscheiden.
Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt aufgrund des Antrages des GemeindeSportBundes Havixbeck e.V., Herrn
Hagen Seegers als sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme für den
Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen
im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.