Betreff
Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe
Vorlage
VO/081/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 zu wählen sind.

 

Bisher gehörte dem vorgenannten Ausschuss Herr Reinhold Schleinhege als sachkundiger Einwohner an. Da es einen Wechsel im Vorstand gab, beantragt der GemeindeSportBund mit Mail vom 13.08.2021, Herrn Hagen Seegers als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.

 

Für Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse ist gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ein einstimmig zu fassender Ratsbeschluss notwendig und ausreichend. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so ist über eine Neubesetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu entscheiden.

 

Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Antrages des GemeindeSportBundes Havixbeck e.V., Herrn Hagen Seegers als sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.