Betreff
Schülerbeförderung zur Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck
Vorlage
124/2011
Aktenzeichen
III 221-63
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

è Verwaltungsvorlage Nr. 090/2011

è Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 27.09.2011, TOP 8

è Haupt- und Finanzausschuss am 05.10.2011, TOP 4.1

è Gemeinderat am 13.10.2011, TOP 9

 

Änderung in den Lehrerstellen und dessen Auswirkung:

Durch die gekürzten Lehrerstellen von 110% auf 102% (Standard) können die bisher 3 zusätzlich erteilten Wochenunterrichtsstunden in der Sekundarstufe I nicht mehr durchgeführt werden. Dadurch ergeben sich 3 Unterrichtsstunden weniger gegenüber der Sekundarstufe II.

 

Im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport teilte Herr Dr. Habbel, Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule, das Ergebnis des Gespräches mit der Bezirksregierung Münster, Herrn Ladleif, mit, dass das derzeit für dieses Schulhalbjahr gewählte Modell mit dem verkürzten Freitag für die Sekundarstufe I nicht zulässig und somit der Ganztag nicht erfüllt ist. Ganztag bedeutet an mindestens 3 Tagen pro Woche Unterricht von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Ab dem kommenden Schulhalbjahr muss das Modell 2 (3 Tage pro Woche Unterricht für die Sekundarstufe I bis 15.05 Uhr) oder eine entsprechende Alternative umgesetzt werden (Modell 1 und 2 sind als Anlage beigefügt).

 

Seitens der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck besteht daher die Bitte an den Schulträger um Einrichtung weiterer Busfahrten (Verlegung der 7 Routen von 16.05 Uhr auf 15.20 Uhr für die Sekundarstufe I mit zusätzlicher Einrichtung von jeweils 3 Routen an 3 Tagen um 16.05 Uhr für die Sekundarstufe II) um die Attraktivität der Schule mit ihrem Standort Havixbeck im Hinblick auf die Veränderungen in der Schullandschaft in den Nachbarorten (Sekundarschule, Gemeinschaftsschule etc.) nicht zu gefährden.

 

Derzeit entstehen Kosten für die zusätzlichen 3 Busse am Freitagnachmittag in Höhe von ca. 17.000,- € bis 20.000,- € pro Schuljahr. Für die Einrichtung dieser 3 Busse an 3 Tagen pro Woche würden damit Kosten in Höhe von mindestens 51.000,- € bis 60.000,- € pro Schuljahr entstehen.

 

Rechtliche Vorgaben:

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Der Schulträger entscheidet im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. In Betracht kommen öffentliche Verkehrsmittel, Schülerspezialverkehr oder Privatfahrzeuge.

 

Da eine Anbindung an den ÖPNV nicht mit allen Nachbarkommunen gegeben ist, wird die Schülerbeförderung durch den Schülerspezialverkehr sichergestellt. Für die Beförderung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, ein Aspekt ist die Dauer des Schulweges pro Schultag. Bei der Sekundarstufe I ist die Beförderung nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg hin und zurück insgesamt mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss, für die Wartezeit gibt es hier keine Regelung. In der Primarstufe beträgt die Schulwegzeit 1 Stunde bzw. 45 Minuten Wartezeit. Gemäß der Rechtsprechung wird in der Sekundarstufe die Wartezeit zu der Fahrtzeit hinzugerechnet und mit dem Verhältnis der Zeiten der Grundschule verglichen.

 

Würde man auf die zusätzlichen Busse an den 3 Nachmittagen verzichten, müssten alle SchülerInnen bis zur Abfahrt um 16.05 Uhr warten, Unterrichtsschluss ist jedoch bereits um 15.05 Uhr. Durch die Lage der Anne-Frank-Gesamtschule zur Schulbushaltestelle an der Baumberg-Sporthalle wurde zwischen der Schulleitung und der Schulverwaltung die Vereinbarung getroffen, dass die Abfahrt der Busse 15 Minuten nach Schulschluss nach Möglichkeit stattfinden sollte. Die SchülerInnen benötigen diese Zeit für den Ordnungsdienst und den Fußweg dorthin. Das bedeutet eine Wartezeit von 45 Minuten, 3 mal pro Woche.

 

Gemäß § 57 Abs. 1 Schulgesetz unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen die LehrerInnen die SchülerInnen in eigener Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 2), der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden und der Konferenzbeschlüsse; sie fördern alle SchülerInnen umfassend. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 Schulgesetz – Aufsicht- erstreckt sich die Aufsichtspflicht der Schule auf die Zeit, in der die SchülerInnen am Unterricht teilnehmen. SchülerInnen, die sich auf dem Schulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie in Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen. Für FahrschülerInnen, die sich darüber hinaus auf dem Schulgrundstück aufhalten, soll ein geeigneter Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt werden. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause. Als angemessene Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts ist in der Regel ein Zeitraum von 15 Minuten anzusehen, soweit die örtlichen Gegebenheiten oder schulischen Besonderheiten nicht besondere Regelungen erfordern. Für FahrschülerInnen, die noch früher an der Schule eintreffen oder diese später verlassen müssen, sind als angemessene Zeit 30 Minuten anzusehen.

 

Nach Rücksprache mit Nachbarkommunen, bzw. -schulen, gibt es dort Regelungen über verkürzte Mittagspausen für OberstufenschülerInnen bzw. Zahlung von Fahrtkostenerstattungen sofern dies mit Privat-PKWs oder ähnlichem möglich ist.

 

Gemäß dem Runderlass des Kultusministeriums (siehe Anlage 2) sollen sich die Pausenzeiten für SchülerInnen der Sekundarstufe II an § 11 Abs. 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz orientieren. Gemäß § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (siehe Anlage 3) müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als sechs Stunden 60 Minuten betragen. Als eine Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

 

Am Vormittag gibt es derzeit 2 Pausen von jeweils 20 Minuten. Seitens der Verwaltung wird die Überprüfung einer verkürzten Mittagspause für die Oberstufe vorgeschlagen. Somit hätte die Oberstufe 20 Minuten Mittagspause und könnte teilweise Freistunden für die Mittagsmahlzeit nutzen. Die Sekundarstufe I hätte 65 Minuten Mittagspause, so dass die Oberstufe in der Mittagzeit 1 Unterrichtsstunde mehr hat und damit alle zeitgleich Unterrichtsschluss hätten und weitere Busfahrten entfallen könnten. Unterrichtsende wäre dann um ca. 15.15 Uhr; Abfahrt der Busse um 15.30 Uhr, so dass auch die Oberstufenschüler keine längere und spätere Fahrtzeit hätten. Die Fahrschüler wären damit früher als bisher zu Hause.

 

Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck ist man dort bemüht eine Lösung durch Verschiebungen und Änderungen zu finden und sieht dem positiv entgegen.

 

Am 24.11.2011 erfolgt diesbezüglich seitens der Schulleitung und der Verwaltungsleitung ein gemeinsames Gespräch bei der Bezirksregierung Münster. Über das Ergebnis wird in der Sitzung für Schule, Soziales, Jugend und Sport berichtet.

 

Auf Grund der Bemühungen der Schule, den gesetzlichen Vorgaben und der Haushaltskonsolidierung wird vorgeschlagen, keine weiteren finanziellen Mittel für die Schülerbeförderung ab dem kommenden Schulhalbjahr 2011/2012 in den Haushalt einzustellen.

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt keine weiteren finanziellen Mittel für zusätzliche Schulbusse in den Haushalt einzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

keine