Begründung
Mit der Entwicklung des Baugebietes Masbeck werden für die mittelfristige städtebauliche Entwicklung von Havixbeck ganz bedeutende Weichen gestellt. Ganz wesentlich soll dabei zum einen die stärkere Berücksichtigung von Themen wie z.B. gewandelte Formen des Städtebaus (Dichte, Gebäudetypologien, neue Wohnformen), Mobilität, Energie und Umwelt aber zum anderen auch eine frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürgerschaft bei den Themenfeldern sein. Anders, als bisher praktiziert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben notwendig, soll der Planungsprozess neu strukturiert werden. Bisher wurde die Bürgerschaft erst auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes beteiligt. Jetzt soll quasi umgekehrt vorgegangen werden: im 1. Schritt erfolgt die Beteiligung der Bürgerschaft in einem qualifizierten Prozess (s. Anlage). Daraus abgeleitet wird dann der städtebauliche Entwurf als Grundlage für die zukünftige verbindliche Bauleitplanung für das Gebiet entwickelt.
Die Gemeinde selbst hat zurzeit keine so umfangreichen personellen und zeitlichen Ressourcen, um in den einzelnen Themenfeldern die notwendigen Rahmenbedingungen für die gewünschte intensive Beteiligung der Bürgerschaft zu schaffen. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, in Verbindung mit NRW Urban den Prozess vorzubereiten und durchzuführen, wie in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage dargestellt.
Nach Auffassung der Verwaltung entsteht so für Havixbeck erstmals die Möglichkeit mit BürgerInnen für BürgerInnen ein Baugebiet zu entwickeln und zu planen. Diese Chance für das große Quartier an der Münsterstraße besteht jetzt und bietet die Möglichkeit, rechtzeitig die Vorstellungen und Wünsche der Bürgerschaft kennen zu lernen und einzubeziehen. Hierdurch kann die Akzeptanz der Planung verbessert und die Identifikation der Bürgerschaft mit dem neuen Quartier für Havixbeck gestärkt werden.
Zu der Vergabe der notwendigen Planungsleistungen s.
VO/076/2021.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss stimmt der geplanten Vorgehensweise für einen breit angelegten
bürgerschaftlichen Dialogprozess im Zusammenhang mit der Entwicklung des
Baugebietes Masbeck an der Münsterstraße zu.
Finanzielle
Auswirkungen:
ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Durch diesen Beschluss allein entstehen keine finanziellen
Auswirkungen. Erst durch die Vergabe der Planungsleistungen entsprechend der
VO/076/2021 werden finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde ausgelöst.