Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abfallgebühren 2012
Vorlage
114/2011
Aktenzeichen
II 867-02/8
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet. Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.

 

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

 

  1. Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  2. Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  3. Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  4. Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den neuen Wertstoffhof
  5. Einmalige Anschaffungskosten f. Wertstoffhof
  6. Ergebnis der Betriebsabrechnung des Vorjahres (2010)

 

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2012 gegenüber Kalkulation 2011:

 

Nr.

Bezeichnung

2012

2011

Unterschied

1

Unternehmerkosten

372.300 €

349.800 €

+ 22.500 €

2

Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis Coesfeld

485.646 €

496.458 €

- 10.812 €

3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

68.969 €

72.682 €

- 3.713 €

4

Kalkulatorische Abschreibungen u. Zinsen (Wertstoffhof)

46.338 €

46.783 €

- 445 €

5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (Pflanzen/Verkehrssicherung)

16.000 €

-

+ 16.000 €

 

Zwischenergebnis

Summe ansatzfähige Kosten

989.253 €

965.723 €

+ 23.530 €

6

Ergebnis der Betriebsabrechnung aus anderen Haushaltsjahren

 – ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in den Kalkulationsjahren -

-22.046 €

- 27.472 €

+ 5.426 €

 

umlagefähige Gesamtkosten

967.207 €

938.251 €

+ 28.956 €

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der Kostenveränderung:

 

  1. Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 der Kalkulation)
    Der Unternehmer hat mitgeteilt, dass er zum 01.01.2012 die Vergütung aufgrund der vertraglich fixierten Wertsicherungsklausel anpasst. Die Preisanpassung ist geprüft und bestätigt worden. Die neuen Vergütungssätze sind entsprechend in die Kalkulation eingerechnet.

  2. Entsorgungs- und Verwertungskosten (s. Punkt 2.2, Seite 2 der Kalkulation)
    Die Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises Coesfeld wurden um 10.812 € gesenkt.
    Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld vorbehaltlich politischer Beschlüsse zum 01.01.2012 sein Gebührensystem zu verändern.
    Bislang wurden von den Kommunen für die Abfallstoffe Rest- und Sperrmüll sowie Bio- bzw. Grünabfälle und für Altholz Gebühren an den Kreis Coesfeld gezahlt. Die  durch die Verwertung bestimmter Abfallstoffe erzielten Erlöse wurden auf der Gegenseite nicht an die Kommunen ausgezahlt, sondern wurden zur Subventionierung der Kreisabfallgebühren komplett einbehalten.
    Durch die beabsichtigte Änderung
    - wird die Restmüllgebühr nicht mehr subventioniert. Vorbehaltlich des Beschlusses durch den Kreistag wird die Kreisgebühr für Restabfälle und Sperrmüll von 133 €/t auf 150 €/t steigen.
    - wird die Gebühr für Bio- und Grünabfälle ebenfalls von 83 €/t auf 96 €/t steigen.
    - werden für die Fraktionen Altpapier, E-Schrott, Altmetall, Altholz sowie für Schadstoffe nunmehr einzelne Gebührensätze festgelegt.
    - werden für die Fraktionen Altpapier, E-Schrott (unterteilt nach den jeweiligen Sammelgruppen 1 bis 5),  Altmetall und Altholz die erzielten Erlöse an die Kommunen weitergegeben.
    Die voraussichtlich zu erwartenden Erlössätze wurden den Kommunen vom Kreis mitgeteilt. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die Papiererlöse starken Schwankungen unterliegen.
    Die voraussichtlichen Gebührensätze und Erlösbeträge sind in der Kalkulation 2012 eingerechnet.
    Unter Berücksichtigung der erzielten Erlöse und der in etwa konstant gebliebenen Abfallmengen 2012/2011 errechnet sich die ausgewiesene Kostenreduzierung.

  3. Personal- und Sachkosten (s. Punkt 2.3, Seite 3 der Kalkulation)
    Als Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses wurde der Bericht Nr. 8/2010 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) über die Kosten eines Arbeitsplatzes herangezogen. Hiernach setzen sich die Kosten eines Arbeitsplatzes nicht nur aus den Personal- sondern auch aus den Sach- und Gemeinkosten zusammen.
    Aufgrund von Veränderungen in der Berechnung der Sachkosten im KGSt-Bericht  errechnete sich eine Reduzierung der anzusetzenden Personalkosten des Rathauses.

  4. Kalkulatorische Abschreibungen  und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 4 der Kalkulation)
    Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in 4 unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt. Die einzelnen Abschreibungen werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet. Die kalkulatorischen Abschreibungen aller 4 Anlagen für das 4. Jahr betragen 25.657 €.
    Dazu werden für das gebundene Kapital kalkulatorische Zinsen berechnet. Diese betragen im 4. Jahr   20.681 €.
    Da das gebundene Kapital jährlich sinkt (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller Abschreibungen) errechnet sich im Gesamtbetrag eine geringfügige Reduzierung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen gegenüber dem Vorjahr.

  5. Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, Seite 4 der Kalkulation)
    In die Kalkulation 2012 wurde aufgenommen, dass das Hofgelände noch eingegrünt werden muss. Für die Anschaffung von Pflanzen sind 10.000 € eingeplant. Zu welchem Zeitpunkt die Pflanzen gesetzt werden, hängt sicherlich mit der notwendigen Sanierungsmaßnahme zusammen.
    Bis zur endgültigen Entscheidung, wer die Sanierung des Hofgeländes bezahlt, sind voraussichtlich Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Hierfür ist für Aufwendungen ein Betrag  i.H.v. 6.000 € eingeplant, so dass eine einmalige Summe von insgesamt  16.000 € kalkuliert wird.

  6. Ergebnis der Betriebsabrechnung aus anderen Haushaltsjahren (s. Punkt 5 der Kalkulation)                                                                                                        
    Das Abrechnungsjahr 2010 schließt mit einer Überdeckung i.H.v. 22.045,12 € ab.
    Das Plus aus diesem Haushaltsjahr 2010 führt dazu, dass die ansatzfähigen Gesamtkosten, welche durch die Gebührenzahler 2012 aufzubringen sind, um diese Summe reduziert werden kann. Diese Kosten wurden bereits von Gebührenzahlern 2010 aufgebracht.
    Der Überdeckungsbetrag ist um 5.426 € geringer als im Vorjahr.

7.    Ermittlung der Gebührensätze (s. Punkte 6.-9., Seite7 der Kalkulation)
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.
Grundgebühr:
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen Staffelung (50 €/Restmüll, 30 €/Biomüll und 15 €/Papiermüll) wird  der Höchstbetrag (s. Punkt 6.4, Seite 7 der Kalkulation) nicht überschritten.
Der Gesamtbetrag der Gebühren, welcher durch die Grundgebühren so erzielt wird,  beläuft sich auf 308.090 €.

Zusatzgebühr:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.9.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden.
In Ausführung dieses Ratsbeschlusses wurde in Verwaltungsvorlage Nr. 118/2006 dieser Festbetrag festgesetzt auf 13,78 € pro Gefäß.
Nach den in 2012 kalkulierten Gefäßen errechnet sich damit ein Zusatzgebühr gesamt   i.H.v. 43.398 €.

Filtergebühr:
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß, 5,88 € für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind im Kalkulationsjahr unverändert übernommen worden.

Litergebühr:
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen:   0,036 €/Restmüll (= -0,002 € gegenüber dem Vorjahr), 0,023 €/Biomüll (= -+0,003 €) und 0,002 €/Papierabfall = ( +/- 0 gegenüber Vorjahr).

Hinweis: Aufgrund eines Berechnungsfehlers wurde in 2011 die Litergebühr für das Papiergefäß falsch ausgewiesen. Bei der Kalkulation 2012 ist dieses berichtigt worden, so dass es zu einer Reduzierung der Litergebühr und damit der Gesamtgebühr der Papiertonne kommt.


Für das Jahr 2012 ergeben sich somit folgende Gebührensätze:


Gefäße

 

Gebühr 2012

 

Gebühr 2011

 

Unterschied

60 l Restmüll

120,00

123,12

- 3,12

80 l Restmüll

138,72

142,80

- 4,08

120 l Restmüll

176,16

182,40

- 6,24

240 l Restmüll

288,48

300,96

- 12,48

1.100 l Restmüll

2.13,04

2.237,40

- 114,36

120 l Bio ohne F.

101,76

92,40

+ 9,36

120 l Bio mit F.

107,52

98,16

+ 9,36

240 l Bio ohne F.

173,52

154,80

+ 18,72

240 l Bio mit F.

179,40

160,68

+ 18,72

240 l Papier

20,88

25,56

- 4,68

1 Restmüllsack

3,00

3,00

+/- 0

1 Bioabfallsack

2,00

2,00

-/- 0

         

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Kalkulation, die Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden  Gebührenkalkulation vom 07.11.2011 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (s. Text):