Betreff
Anteiliger Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in den Monaten März bis Mai 2021
Vorlage
VO/070/2021
Aktenzeichen
II/17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit Schreiben vom 16.06.2021 teilte der Städte- und Gemeindebund mit, dass zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Koalitionsfraktionen in Bezug auf die Erstattung von Elternbeiträgen für die Monate Februar bis Mai 2021 eine Einigung erzielt werden konnte. Die Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Demnach werden für Februar 2021 die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.

In der Sitzung des Rates am 25.03.2021 wurde bereits für den Monat Februar der Beschluss gefasst, die Eltern von der Beitragszahlung zu entbinden. Dies erfolgte unabhängig von der finanziellen Beteiligung der Landesregierung an den Mindereinnahmen. Hier kann nun seitens der Gemeinde gegenüber dem Land eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % (das entspricht 11.000 €) beantragt werden. Für die Eltern ergeben sich daraus für den Monat Februar keine Änderungen. 

 

Darüber hinaus soll für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 die Verabredung aus 2020 erneuert werden, wonach die Eltern 50 % der Beiträge übernahmen. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung soll für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet werden.

 

Auf dieser Grundlage empfehlen wir, die Eltern für die Monate März bis Mai 2021 zur Hälfte von den Beitragszahlungen zu entlasten und diesen Anteil zu erstatten.

 

 

Beschlussvorschlag 

Die Gemeinde Havixbeck setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai 2021 zu 50 % aus. Die bereits gezahlten Beiträge werden entsprechend erstattet. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Produkt 0302: Die Summe der Elternbeiträge beträgt monatlich rund 22.000 €.

Ein Viertel davon verbliebe als Minderertrag bei der Gemeinde Havixbeck. In Summe bedeutet dies für die Monate März bis Mai 2021 einen Minderertrag von 16.500 € (22.000 €/4*3).

 

Demgegenüber ist mit einer Erstattung durch das Land für den Monat Februar in Höhe von 11.000 € zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen