Begründung
Der Gemeinderat hat
sich in seinen Sitzungen am 15.02.2018 (Verwaltungsvorlage Nr. 004/2018) und am
11.10.2018 (Verwaltungsvorlage Nr. VO/100/2018) mit dem Thema
auseinandergesetzt.
Der Radweg an der
K50 zwischen der L581 und K1 ist bereits realisiert worden. Nun soll der
Abschnitt zwischen der L843 und L581 in einem 2.
BA als Lückenschluss umgesetzt werden.
In der
Verwaltungsvorlage Nr. 004/2018 war eine verbindliche Kostenübernahme von
320.000 € vorgeschlagen worden. Aufgrund von liegenschaftlichen Schwierigkeiten
sollte der Ansatz auf 380.000 € erhöht werden (Verwaltungsvorlage Nr.
VO/100/2018). Dieser Vorschlag ist vom Gemeinderat in seiner Sitzung am
11.10.2018 abgelehnt worden. Die Gemeinde Havixbeck konnte gemäß Beschluss des
Gemeinderates dem Kreis Coesfeld somit nur eine verbindliche Zusage in Höhe von
insgesamt 320.000 € für den Radwegebau entlang der K50 zwischen L843 und L581
machen.
Mit E-Mail vom
08.06.2021 teilt der Kreis Coesfeld mit, dass die vom Gemeinderat am 11.10.2018
beschlossene Höhe der für den Radwegebau zur Verfügung gestellten Mittel von
320.000 € aus verschiedenen Gründen nicht ausreichend sein wird (siehe TOP 3.3
im Haupt- und Finanzausschuss vom 10.06.21).
Entgegen der ursprünglichen Hoffnung konnten - auch mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung - nicht alle Anlieger zum Verkauf der erforderlichen Grundstücke bewegt werden. Für die hierdurch erforderliche Verrohrung der vorhandenen Gräben werden voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von 95.000 € anfallen und sich der Eigenanteil der Gemeinde um 38.000 € erhöhen. Darüber hinaus darf auch die Kostensteigerung seit dem Beschluss von 2018 nicht unberücksichtigt bleiben. Hierfür werden weitere 22.000 € veranschlagt. Nach Auskunft des Kreises Coesfeld wird die Förderquote von 60 % für den in der Anlage dargestellten Bereich, ohne Umbau des Bahnübergangs, auch bei einer Erhöhung der Baukosten vom Fördergeber beibehalten.
Für den Umbau des Bahnüberganges sind inzwischen die Vorplanungen erstellt und diese dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden. Der Umbau wird voraussichtlich nicht vor 2023 erfolgen und nach der Kostenschätzung 1.000.000 € kosten. Hierfür soll in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde kurzfristig noch eine gesonderte Anmeldung zum Förderprogramm von Seiten des Kreises Coesfeld erfolgen. Nach einer aktuellen Einschätzung der Bewilligungsbehörde und den neuen gesetzlichen Regelungen ist derzeitig in Fällen, die der Erhöhung der Sicherheit oder Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung an Bahnübergängen erforderlich sind, keine Beteiligung der Kommunen mehr vorgesehen. (§3 Eisenbahnkreuzungsgesetz).
Der Umbau des Bahnübergangs hängt im Wesentlichen davon ab,
ob und in welcher Höhe die Bewilligungsbehörde die Maßnahme fördern wird. Wenn
auch für diese Maßnahme eine Kostenbeteiligung der Gemeinde erforderlich ist,
müsste darüber noch einmal gesondert beraten werden. Im schlimmsten Fall würde
der Umbau des Bahnübergangs nicht erfolgen und der Radfahrer müsste in diesem
Bereich auf die Fahrbahn der K50 wechseln.
Natürlich sollte hierbei berücksichtigt werden, dass es sich
um eine Kostenberechnung handelt und im Ausschreibungsverfahren und der
späteren Bauabwicklung Abweichungen nach oben und unten nicht ungewöhnlich
sind.
Aus ökologischer
und touristischer Sicht ist ein sicherer Lückenschluss durch den Bau des
Radwegs zwischen der L843 und der L581 ausgesprochen wünschenswert und
sinnvoll. Da der Radverkehr zum Arbeitsplatz und der Radtourismus in unserer
Region sich immer größerer Beliebtheit erfreuen und für die Akzeptanz die
Qualität des Radwegenetzes besondere Bedeutung hat, sollte der Ausbau durch die
erhöhte finanzielle Beteiligung der Gemeinde ermöglicht werden.
Grundsätzlich besteht nun die Möglichkeit, den II. Bauabschnitt mit und ohne Anlage eines Radweges auszubauen. Bei der Entscheidungsfindung sollte allerdings auch bedacht werden, dass im Vorgriff auf die Maßnahme erhebliche Vorleistungen erfolgt sind, die nicht ohne weiteres reversibel sind. Aufgrund der Radwegplanungen sind Versorgungsleitungen an die zukünftige Grundstücksgrenze verlegt und Grundstückskaufverträge abgeschlossen worden. Für den Grunderwerb des Radweges sind, nach Angabe des Kreises Coesfeld, rd. 76.000 € und für die Verlegung der Versorgungsleitungen nach Angabe der Leitungsbetreiber rd. 100.000 € entstanden. Ob und in welcher Höhe sich der Kreis Coesfeld und der Leitungsbetreiber mit Kostenerstattungsansprüchen an die Gemeinde Havixbeck wenden werden, wenn der Ausbau des Radweges nicht realisiert werden sollte, ist derzeit nicht absehbar.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel für den Radwegebau des Kreises Coesfeld entlang der K50 zwischen der L843
und L581 bereitzustellen und dem Kreis Coesfeld die verbindliche Zusage der
Kostenübernahme zu geben. Man geht zunächst von insgesamt 380.000 € aus.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan
2021 stehen unter der Investitionsnummer STR-030 Radweg K50 (zwischen L843
Tilbeck – L581) 320.000 € für das Jahr 2021 zur Verfügung. Für dieses Jahr ist
der Ansatz ausreichend. Die weiteren 60.000 € müssen im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt werden.
Für den Bau des
Radwegs an der K50 zwischen der L581 und K1 waren Kosten in Höhe von 330.000 €
prognostiziert. Diese konnten unterschritten werden. Hier ist nur noch eine
Restzahlung in Höhe von 53.100 € an den Kreis Coesfeld offen. Im Haushaltsplan
2021 stehen unter der Haushaltsstelle STR-023 Radweg K50 (zwischen L581 u. K1)
für die Restzahlungen noch Finanzmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung.
Somit verbliebe ein Restbetrag von 96.900 €, die zur Deckung dieses
Mehrbetrages eingesetzt werden können.
Jörn Möltgen