2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die Verwaltung hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag
01.01.2009 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.03.2011 eingebracht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des
Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der örtlichen
Prüfung gem. § 92 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH bedient.
Die Prüfung erfolgte zunächst mit Unterbrechungen in der Zeit von Juli
2010 bis Juni 2011 und endete mit der Erteilung eines vorläufigen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks am 17.06.2011.
Die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW
ist in der Zeit vom 14. bis 21.07.2011 erfolgt.
Ziel der überörtlichen Prüfung ist es, unter anderem sicherzustellen,
dass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der vom
Gesetzgeber eingeräumten Spielräume landesweit einheitlich bewertet und
bilanziert wird.
Die überörtliche Prüfung setzt auf der örtlichen Prüfung auf, um
Doppelarbeiten zu vermeiden. Ausgehend von analytischen Prüfungshandlungen
anhand des Kennzahlensets NRW und basierend auf den Ergebnissen der örtlichen
Prüfung hat die GPA NRW eine stichprobenhafte Prüfung auffälliger und nach
ihrer Erfahrung fehleranfälliger Bilanzpositionen vorgenommen.
Die durch die GPA NRW im dortigen
Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen sind verwaltungsseitig anerkannt worden
mit der Konsequenz, dass Neubewertungen für einzelne Bilanzpositionen erfolgt
sind. Die zunächst von der GPA NRW getroffenen Feststellungen sind damit
erledigt.
Die Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH hat anschließend die geänderten Bilanzpositionen
nochmals geprüft und unter dem 15.08.2011 erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt und damit die örtliche Prüfung endgültig abgeschlossen.
Die angewandten Bewertungsgrundlagen und Bewertungsverfahren für die einzelnen
Vermögensgegenstände der verschiedenen Kontenklassen sind im beigefügten Bewertungsleitfaden
(Anlage 2) dargestellt.
Die Prüfungsberichte der örtlichen und überörtlichen Prüfung werden dem
Rechnungsprüfungsausschuss durch den Bürgermeister gem. § 105 Abs. 5 GO NRW zur
Beratung vorgelegt (Anlagen 3 und 4).
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Anlage 1 die
endgültigen Werte der Eröffnungsbilanz abbildet. Die Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH hat dieses Zahlenmaterial zum Gegenstand ihrer
abschließenden Berichterstattung (Anlage 3) gemacht.
Die GPA NRW hat in ihrem Prüfungsbericht (Anlage 4) auf Seite 5 dagegen
nur die ursprünglichen Werte des Entwurfs der Eröffnungsbilanz dargestellt und
die sich aus der Nacharbeit für einzelne Bilanzpositionen ergebenden
Wertänderungen dargestellt. Eine Übersicht mit den endgültigen Bilanzwerten lt.
Anlage 1 ist nicht Gegenstand der dortigen Berichterstattung gewesen.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.10.2011 soll der Ausschussvorsitzende
stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die
beigefügte Erklärung (Anlage 5) unterzeichnen.
Gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j GO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt
der Gemeinderat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss
fest. Die Ratsmitglieder entscheiden damit auch über die Entlastung des
Bürgermeisters. Über § 92 GO NRW gelten diese Regelungen auch für das Verfahren
hinsichtlich der Eröffnungsbilanz.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung der
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Havixbeck zum 01.01.2009 einschließlich des
zwischenzeitlich überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse
angepassten Lageberichts (diese sind allesamt Gegenstand des Prüfungsberichts
der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH lt. Anlage 3) werden dem Rat zur
Feststellung sowie zur Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
1. Beschlussvorschlag:
- Der
Gemeinderat nimmt die Berichte der Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH sowie der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Havixbeck zum 01.
Januar 2009 zur Kenntnis.
- Der
Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit den Werten lt.
Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage fest.
- Der
Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j GO NRW
i.V.m. §§ 92, 96 GO NRW die Entlastung für die Aufstellung der
Eröffnungsbilanz.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine