Betreff
Beratung über den Antrag des Herrn Wolfgang K. vom 10.11.2009 auf Beseitigung des Kastanienbaumes auf dem Spielplatz "Am Zitterbach/Haferlandweg"
Vorlage
011/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Siehe anliegenden Antrag des Herrn K. vom 10.11.2009.

 

Wie Sie dem anliegenden Luftbild der Örtlichkeit entnehmen können, befinden sich auf dem westlich des Grundstückes Am Zitterbach 101 gelegenen Spielplatzes 2 großkronige Kastienbäume.

Der Abstand dieser Bäume beträgt jedoch in der kürzesten Distanz zum Grundstück K. 37 m.

 

Da im Übrigen beide Bäume nordwestlich des Grundstückes gepflanzt sind, ist eine Beeinträchtigung der vorhandenen Photovoltaikanlage durch die Bäume nicht zu erkennen.

 

Durch den Antragsteller wird grundsätzlich bezweifelt, dass die Entscheidung der Gemeinde, auf dem Spielplatz Kastanienbäume zu pflanzen, richtig war.

 

Bei der Gestaltung der öffentlichen Grünanlagen war die Gemeinde bisher immer bemüht, auch ökologische Belange zu berücksichtigen, d.h. , auch hochwachsende Bäume im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen mit zu berücksichtigen.

 

Die Kastanienbäume sind relativ zentral auf den Spielplatz gepflanzt worden, um gerade eben Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken zu vermeiden. Darüber hinaus sollte eine Beschattung der Spielgeräte im Sommer erfolgen.

 

Da aufgrund der relativ dichten Bebauung innerhalb der Wohngebiete hochwachsende Bäume nur vereinzelt gepflanzt werden können, bieten sich gerade öffentliche Grünflächen, wie dieser Spielplatz, für deren Anpflanzung an. Insofern bin ich der Auffassung, dass diese Bäume an diesem Standort auch zukünftig Entwicklungsmöglichkeiten haben sollten. Insofern schlage ich Ihnen vor, dem Antrag des Herrn K. nicht zu entsprechen, da Beeinträchtigungen seines Grundstückes und seiner Photovoltaikanlage durch diese beiden genannten Bäume nicht zu erkennen sind.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, von der Entfernung des Kastanienbaumes auf dem Spielplatz „Am Zitterbach/Haferlandweg“ abzusehen, da eine Beeinträchtigung des Grundstückes des Antragstellers durch diesen Baum aufgrund der bestehenden Abstände nicht erkannt werden kann.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein            Verwaltungs-         Vermögens-

                                                                                                         haushalt                    haushalt

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Keine

 

 

Klaus Gromöller