Betreff
Konzept zum Ankauf von Ökopunkten als Ausgleich von Eingriffen der Gemeinde durch Planung in Natur und Landschaft
Vorlage
VO/053/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Aufgrund gemeindlicher Bauleitplanung besteht immer wieder Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Wenn es nicht gelingt, den Ausgleich im Bebauungsplangebiet selbst herzustellen, kann auch auf Flächen, die außerhalb des Plangebietes liegen, durch eine Umgestaltung eine ökologische Aufwertung geschaffen werden. Diese Aufwertung wird dann in einem standardisierten Verfahren bewertet und in sog. Ökopunkten dargestellt. Da die Gemeinde selbst zurzeit nicht über Flächen verfügt, die sich für eine ökologische Aufwertung eignen, sind in den vergangenen Jahren bereits in einigen Fällen Ökopunkte von Dritten angekauft worden.

 

Für die Gemeinde Havixbeck wird ein sog. Ökokonto geführt, auf dem nachgehalten wird, wie hoch der Ausgleichsbedarf für die jeweilige gemeindliche Planung ist und welche Ausgleichsmaßnahmen mit wieviel Punktezuwachs umgesetzt worden sind.

 

Das Konto wird nach Umsetzung der gemeindlichen Planung für das Gewerbegebiet mit einem Bedarf von rd. 118.000 Punkte und der Umsetzung der schon im letzten Jahr beschlossenen Ankaufmaßnahmen  ein Defizit von rd. 5.000 Punkten aufweisen. In keiner Weise ist dabei berücksichtigt, dass für die Entwicklung des gesamten Quartiers westlich der Münsterstraße zeitnah ein weiterer erheblicher Bedarf an Ökopunkten entsteht.

 

Der Gemeinde wurden und werden immer wieder Ökopunkte zum Kauf angeboten, wobei aufgrund des gewünschten räumlichen Bezuges zwischen Eingriff und Ausgleich in letzter Zeit vorrangig Punkte aufgrund von Maßnahmen auf dem Gemeindegebiet Havixbeck angekauft worden sind. Ganz wesentlich gab dabei bisher der Preis pro Punkt den Ausschlag.

 

Um den Wert der Ausgleichsmaßnahmen insgesamt zu steigern, ist eine zugrunde liegende Planung, mit Raumbezug und aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen von erheblichem Vorteil. So kann auch erreicht werden, dass die Art des gemeindlichen Planungseingriffs  in der jeweiligen Ausgleichsmaßnahme Berücksichtigung finden kann.

 

Aus diesem Grunde schlagen wir Ihnen vor, bei zukünftigen Ankaufentscheidungen zusätzlich zu den wirtschaftlichen Aspekten immer auch die ökologischen Aspekte hinsichtlich Raumbezug und Art des Eingriffes mit zu berücksichtigen. Bei einem solchen Verfahren für Maßnahmen, die in Havixbeck umgesetzt werden, kann dem Anspruch auf Ausgleich nicht vermeidbarer oder verringerbarer gemeindlicher Planungseingriffe am ehesten Rechnung getragen werden.

 

Über ein konkretes Angebot erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung zu VO/054/2021 gesonderte Beratung.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt, zukünftig bei der Entscheidung zum Ankauf von Ökopunkten für den Ausgleich von Eingriffen aufgrund gemeindlicher Bauleitplanung in Natur und Landschaft die Auswahlentscheidung neben der Frage der Preisgestaltung auch daran zu knüpfen, ob die umzusetzende Maßnahme  in ihrer Art dem Ausgleich des Eingriffes nahe kommt und in einem ökologischen Gesamtzusammenhang einen Mehrwert für den maßgeblichen Raum in Havixbeck bietet. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt, da die finanziellen Auswirkungen erst bei der konkreten Ankaufentscheidung entstehen

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen