Betreff
Anliegerantrag auf Wiederherstellung landschaftsprägender Elemente im LSG Schonebeck/Herkentrup
Vorlage
VO/052/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag vom 25.02.2021

 

Im Rahmen der genannten und durchgeführten Ortsbesichtigung der Anlieger mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld konnten Veränderungen an verschiedenen landschaftsprägenden Elementen festgestellt werden; die im Schreiben dargestellte „systematische Zerstörung des LSG hat sich aus fachlicher Sicht des Kreises jedoch nicht bestätigt (Herr Steinhoff als Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ist in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 18.05.2021 anwesend und kann im Bedarfsfall ergänzende Informationen zur Sache geben).

 

Obwohl der Gemeinde hinsichtlich des LSG keine unmittelbaren Zuständigkeiten zustehen, wird das Engagement der Anlieger zur Sensibilisierung im Umgang mit landschaftsprägenden Elementen und einer Stärkung der Bestrebungen zu deren Erhalt positiv gesehen. So kann die öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung von naturräumlichen Zusammenhängen gestärkt  und unterstützt werden.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Anliegerantrag vom 25.02.2021 auf Wiederherstellung landschaftsprägender Elemente im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Schonebeck/Herkentrup zur Kenntnis und begrüßt die inzwischen eingeleiteten Maßnahmen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen