Begründung
s. anliegenden Antrag vom 25.02.2021
Im Rahmen der genannten und durchgeführten Ortsbesichtigung der Anlieger mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld konnten Veränderungen an verschiedenen landschaftsprägenden Elementen festgestellt werden; die im Schreiben dargestellte „systematische Zerstörung des LSG hat sich aus fachlicher Sicht des Kreises jedoch nicht bestätigt (Herr Steinhoff als Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ist in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 18.05.2021 anwesend und kann im Bedarfsfall ergänzende Informationen zur Sache geben).
Obwohl der Gemeinde hinsichtlich des LSG keine unmittelbaren Zuständigkeiten zustehen, wird das Engagement der Anlieger zur Sensibilisierung im Umgang mit landschaftsprägenden Elementen und einer Stärkung der Bestrebungen zu deren Erhalt positiv gesehen. So kann die öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung von naturräumlichen Zusammenhängen gestärkt und unterstützt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt den Anliegerantrag vom 25.02.2021 auf Wiederherstellung landschaftsprägender
Elemente im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Schonebeck/Herkentrup zur Kenntnis
und begrüßt die inzwischen eingeleiteten Maßnahmen der zuständigen Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen