Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die
Veräußerung von Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeflurstück
Flur 21, Flurstück 69, groß 312 m² der Gemarkung Schonebeck,, welches im
Eigentum der Interessentenschaft des Flödenfeldes steht, wird aus der
Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen; die Zweckbindung wird
aufgehoben.
Dieses
Wegeflurstück wird an Herrn Hendrik Scharlau, Brock 15, 48329 Havixbeck
veräußert.
Die Fläche ist im
beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche
Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Begründung
Die Interessentenschaft des Flödenfeldes ist Eigentümerin des Flurstückes 69 der Flur 21 in der Gemarkung Schonebeck zur Größe von 312 m². Dieses Wegegrundstück soll nunmehr an Herrn Henrik Scharlau veräußert werden.
Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 15 vom 21.12.2020 auf Seiten 124 und 125 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Gegen diese Absicht sind keine Bedenken vorgebracht worden.
Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen
werden kann und die Wegefläche aus dem Vermögen und der Verwaltung der
Interessentenschaft des Flödenfeldes herausgenommen wird, ist der Erlass einer
Satzung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen
Jörn Möltgen
2 Anlagen
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein