Betreff
Erlass einer Satzung hier: Veräußerung eins Teilgrundstückes der Interessentenschaft
Vorlage
VO/050/2021
Aktenzeichen
III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Interessenten des Mühlengrabens sind Eigentümer des Flurstückes 151 der Flur 31. Eine Teilfläche zur Größe von ca. 890 m² soll nunmehr an Frau Kill-Frech veräußert werden.

 

Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 15 vom 21.12.2020 auf Seiten 122 und 123 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Gegen diese Absicht sind keine Bedenken vorgebracht worden.

 

Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Teilfläche aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessenten des Mühlengrabens herausgenommen wird, ist der Erlass einer Satzung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich. 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                               vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                               § 1 

 

Das Wegeteilstück Flur 31, Flurstück 151, groß ca. 890 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessenten des Mühlengrabens steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben. 

Diese Teilfläche wird an Frau Cornelia Kill-Frech, Tilbeck 23, 48329 Havixbeck veräußert. 

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                               § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                               § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Jörn Möltgen