Betreff
Zahlungsmodus für das Mittagessen an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck
Vorlage
VO/042/2021
Aktenzeichen
II/17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe am 09.03.2021 wurde verabredet, das Thema einer möglichen Einzelabrechnung und –kalkulation für das Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) erneut aufzugreifen.

 

Aus pädagogischen Gründen wird die Teilnahme der OGS-Kinder am Mittagessen vorausgesetzt. Somit steht für jeden Tag grundsätzlich ein Mittagessen bereit und damit auch die nötige Infrastruktur mit Personal-, Betriebs- und Sachkosten. Dieses Angebot wird durch die Erhebung einer Pauschale, wenn auch nicht kostendeckend, gesichert. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird hierfür monatlich von den Eltern eine Pauschale in Höhe von 50,00 € erhoben.

 

Im sogenannten Grundlagenerlass zur OGS ist festgehalten, dass ein zusätzlicher Beitrag für die Mittagsverpflegung erhoben werden kann. Die Art und Weise der Erhebung ist nicht geregelt und obliegt der Schulträgerin in Havixbeck als Betreiberin der Schulmensa.

 

Als Basis für die Festsetzung der Pauschale, die bis heute in gleicher Höhe erhoben wird, wurden die bis dahin berechneten 2,90 € je Mittagessen zugrunde gelegt. Die Kinder können nicht nur an Schultagen, sondern auch im überwiegenden Zeitraum der Ferien und an sogenannten Brückentagen die OGS besuchen. Nur an ca. vier Wochen im Jahr ist dies nicht möglich, wenn die OGS in den Sommerferien und an maximal vier Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist. Diese Zeiträume wurden in der Berechnung der Pauschale mindernd berücksichtigt. Aus pädagogischen Gründen kann jedes Kind in der OGS wöchentliche Befreiungstage in Anspruch nehmen.

 

Unter normalen Bedingungen (vor der Corona-Pandemie) kamen zuletzt von 179 Kindern 145 an fünf Tagen pro Woche in die OGS, 21 Kinder fehlen freiwillig an einem Tag und nur 13 Kinder an zwei Tagen in der Woche. Demnach nehmen 81 % der Kinder an fünf Tagen in der Woche am Mittagessen teil. Die Zahlen unterliegen naturgemäß gewissen jährlichen Schwankungen.

 

Sofern bisher überhaupt Befreiungstage in Anspruch genommen wurden, war dies zum Großteil für einen Tag in der Woche der Fall. Diese Tage wurden in der Kalkulation der Pauschale mit einem halben Tag berücksichtigt, da nicht für jedes Kind Befreiungstage in Anspruch genommen werden. Insofern wird eine OGS-Woche mit 4,5 anstatt mit fünf Tagen betrachtet.

 

Die Pauschale errechnet sich im Ergebnis wie folgt:

 

Durchschnittliche Schultage pro Jahr                                     186 Tage

Ausgehend von einer 4,5 Tage-Woche sind dies                             167,4 Tage

zzgl. Ferienbetreuung an jährlich durchschnittlich                          45 Tagen

Im Ergebnis werden insgesamt durchschnittlich                              212,4 Tage zu Grunde gelegt.

 

Eine Mahlzeit kostet 2,90 €, somit beträgt der Jahresbeitrag     615,96 €

Im Monat sind dies                                                                                                      51,33 €

Gerundet ergibt sich dadurch eine Pauschale von                                          50,00 €

 

 

Die Eltern der Kinder, die an Tagen außerhalb der regulären Schulzeit seltener das Betreuungsangebot in der OGS in Anspruch nehmen als andere, zahlen im Verhältnis etwas mehr, weil sie tatsächlich auch an weniger Mittagessen teilnehmen, als durchschnittlich zu Grunde gelegt wurde. Daher kommt es bei einigen Eltern zu einer empfundenen Ungerechtigkeit. Andere Eltern begrüßen die auch für sie vereinfachte Form der Bezahlung in monatlich gleichbleibenden Beträgen.

Für den Fall, dass Eltern nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Programm Bildung und Teilhabe zur Mitfinanzierung der Kosten des Mittagessens zu beantragen.

 

Bereits mit Urteil vom 21.09.2009 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az: 7 A 10431/09) bestätigt, dass eine Stadt berechtigt sei, eine Monatspauschale für die Teilnahme von Kindern am Mittagessen im Kindergarten zu erheben, wenn dies zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßgabe zur Zulässigkeit einer Pauschale grundsätzlich auch auf die OGS angewendet werden kann.

 

 

In der aktuellen pandemiebedingten Situation des Wechselunterrichts besuchen von 179 Kindern 96 die OGS. Davon essen nur ca. 50 Kinder jeden Tag dort zu Mittag. Die anderen Kinder kommen entweder nur an ihren Präsenztagen oder an 1-2 anderen Tagen in der Woche.

Da hier die weitere Erhebung der Pauschale als tatsächlich nicht gerechtfertigt angesehen wurde, wird derzeit eine Spitzabrechnung pro Kind und eingenommen Mittagessen durchgeführt. Diese Verfahrensweise führt zu einem erheblichen personellen Mehraufwand seitens der OGS, d. h. des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V., der Verwaltung sowie des Finanzzentrums Baumberge und wäre so mit den derzeitigen personellen Kapazitäten nicht dauerhaft durchführbar.

 

Eine Prüfung der Frage, ob das Einführen eines elektronischen Bestellsystems, entsprechend dessen in der Mensa der Gesamtschule, eine Möglichkeit sein könnte, hat ergeben, dass die notwendige manuelle Pflege des Systems für alle Phasen der Betreuung außerhalb der regulären Unterrichtszeiten so umfassend ist, dass kein Profit aus diesem System erwachsen würde.

 

Dies verdeutlicht, dass jede Form einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Essen, ob manuell oder digital, bei einer so großen OGS enorme Personal- und Zeitressourcen aller Beteiligten bindet.

 

Vergleiche mit anderen Gemeinden zeigen, dass es sich bei der Kostenabrechnung mittels Pauschalbetrag um ein übliches Vorgehen und es sich bei einem Betrag von 50,00 € im Monat um eine angemessene Höhe handelt, die zu keiner unangemessenen Benachteiligung der Eltern führt.

 

Eine Überprüfung und gegebenenfalls Neukalkulation des Pauschalbetrags erscheint derzeit nicht angebracht, da aufgrund der pandemiebedingten Unregelmäßigkeiten des Präsenzunterrichts keine aktuellen und für die Zukunft aussagekräftigen Zahlen bezüglich der Anteile der Kinder, die an fünf Tagen in der Woche und derjenigen, die weniger häufig die OGS besuchen, zu Grunde gelegt werden können. Hier kann eine Prüfung erst erfolgen, wenn wieder der reguläre Schulbetrieb aufgenommen worden ist. Dies wird voraussichtlich frühestens im kommenden Schuljahr der Fall sein.   

In der Gesamtbetrachtung der Beitragshöhe ist zudem zu berücksichtigen, dass es sich in Havixbeck um in der Mensa der Gesamtschule vor Ort selbst hergestelltes, hochwertiges Essen handelt. Nahrungsmittelunverträglichkeiten können dort ebenso berücksichtigt werden wie besondere Ernährungswünsche.

 

 

Auch unter Berücksichtigung der Belange der Eltern und dessen, dass ein Pauschalsystem nie zu 100% gerecht sein kann, lassen die derzeitigen Gegebenheiten nicht erkennen, dass eine Umstellung auf ein anderes Abrechnungssystem sinnvoll bzw. mit den bestehenden Personalressourcen zu realisieren ist.

 

Daher empfehlen wir vorerst an dem jetzigen System der pauschalen Abrechnung des Mittagessens in der OGS in Höhe von 50,00 € monatlich festzuhalten.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Zahlungssystem für das Mittagessen an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, zur Kenntnis und beschließt die Beiträge der Eltern weiterhin mittels einer Pauschale zu erheben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                       nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

Jörn Möltgen