Betreff
Genehmigung des Entwurfes zur Sanierung des Schwimmerbeckens im Freibad Havixbeck
Vorlage
VO/021/2021
Aktenzeichen
III/9
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Ausgehend von der Machbarkeitsstudie, dem Ratsbeschluss sowie den Inhalten des Förderantrags wurden im November 2020 die Planungsarbeiten für die Sanierung des Schwimmerbeckens mit den damit verbundenen Maßnahmen begonnen. Eine erste Entwurfsplanung zur Vorabstimmung mit der Verwaltung und dem Betrieb des Freibads wurde Mitte Januar vorgelegt. Auf Basis eines Erläuterungsberichts und Plänen wurde dieser Entwurf ausführlich diskutiert. Die Ergebnisse dieser Vorabstimmung wurden in einem Bericht zusammengefasst und dem Beirat Freibad Havixbeck im Rahmen einer Videokonferenz vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurden die Pläne und der Bericht für die technische Sanierung abschließend überarbeitet und dokumentiert, um diese dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

 

Auf Basis der Beschlusslage soll kurzfristig der Bauantrag beim Kreis Coesfeld eingereicht werden.

 

Im Rahmen der vorliegenden Planung wurde auch die Zeitplanung konkretisiert. Dabei hatten alle beteiligten das Ziel eines Baubeginns für September 2021. Dieser Zeitplan muss die Planungsarbeiten für die zeitnahe Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen unter Berücksichtigung der Vergabefristen, die erforderlichen Maßnahmen für die Einholung der Baugenehmigung unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten sowie insbesondere die Einbindung des Beirats und der politischen Gremien für eine inhaltliche Abstimmung der einzelnen Gewerke und der Freigabe der Aufträge berücksichtigen und koordinieren.

Ausgehend von den Ergebnissen der nun fertig gestellten Entwurfsplanung für die reine Beckensanierung und unter Berücksichtigung, dass die Planung des Freiraums, der Kletterwand und Sprunganlage noch nicht begonnen worden ist, ist die Einhaltung dieses Zeitplans nicht möglich.

Wie im Bericht zur Entwurfsplanung dargelegt, können für die Baumaßnahme derzeit 12 Gewerke ausgegrenzt werden, die in verschiedene Vergabeeinheiten zusammengefasst und ausgeschrieben werden müssen. Der Inhalt eines weiteren Teils bedarf jedoch noch einer planerischen Aufbereitung zur Abstimmung mit der Verwaltung und dem Beirat. Die Zeit für diesen Abstimmungsprozess, der auch eine Voraussetzung für die weitere Ausführungsplanung und die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung ist, sehr kurz und nicht ausreichend um der Bedeutung des Projekts und den damit verbundenen Inhalten gerecht zu werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Baugenehmigungsverfahren erfahrungsgemäß ca. 4 - 6 Monate dauert. Dem aktuellen Projektfortschritt entsprechend wurde noch kein Bauantrag eingereicht. Es werden umfangreiche Abstimmungsgespräche mit den Genehmigungsbehörden erwartet. Eine Erteilung der Baugenehmigung ist bei unkompliziertem Verlauf also frühestens Juli bis September 2021 zu erwarten.

Ferner ist noch die Frage offen, ob die Gemeinde auch für die Bereiche 1, 2, 3 und 7 eine Förderung erhält (siehe Präsentation im SBA vom 22.09.2020). Wenn nicht muss auch hier nach einer Lösung gesucht werden, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können, da auch diese Bereiche im Gesamtkonzept zu betrachten sind.

 

Daher wird für eine angemessene und abgestimmte Projektabwicklung der Baubeginn von September 2021 auf September 2022 verschoben. Der Planungs- und Abstimmungsprozess geht bis dahin unverändert weiter.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorliegenden Planung, des Protokolls der Beiratssitzung vom 10.02.2021 und der in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung am 24.01.2019 vorgestellten Machbarkeitsstudie inkl. Kostenschätzung die Baumaßnahme zur Sanierung des Schwimmerbeckens im Freibad Havixbeck durchzuführen und die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Im Haushaltsplan 2021 ist für die Beckensanierung und Umgestaltung des Freibads (Umgestaltung Sanierung Teil 1) FBD-003 ein Ansatz in Höhe von 1.000.000 € gebildet worden und ein Planansatz für das Jahr 2022 in Höhe von 550.000 €.

Ferner ist für den Teil 2 unter FBD-008 für 2021 ein Ansatz in Höhe von 155.000 € und für 2022 in Höhe von 100.000 € gebildet worden.