Begründung
Die Gemeinde Havixbeck ist sich den Herausforderungen für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen geeignete Siedlungsentwicklung bewusst und hat deshalb im Rahmen einer vorsorgenden Bodenpolitik Flächen erworben, die städtebaulich entwickelt werden sollen. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist dabei ebenso festzustellen, wie der Bedarf an neuen Wohnformen und eine verstärkte Verankerung von Themen wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Flächenverbrauch, Mobilität und Partizipation.
Wie bereits politisch konkretisiert, soll das Planverfahren für das Gebiet Wohnpark Habichtsbach III möglichst zeitnah zum Abschluss gebracht werden, damit unmittelbar danach die Erschließungsmaßnahmen begonnen werden können. Der Bebauungsplan befindet sich in der aktuellen Beratungsfolge. Gleichwohl ist es erforderlich, ganz zeitnah aus Gründen der Zeitersparnis die Fachplanungen zur Erschließung aufzunehmen.
Die Entwicklung des Gewerbegebietes südlich der Schützenstraße hat ebenfalls begonnen und die Detaillierung des städtebaulichen Entwurfes befindet sich aktuell nach der 1. Beteiligungsphase der Öffentlichkeit in Arbeit. Aber auch hier bedarf es zu einer Optimierung des Planungs- und Erschließungsprozesses weiterer fachplanerischer Unterstützung.
Das neue Baugebiet an der Münsterstraße ist zwar liegenschaftlich gesichert, die planerische Entwicklung steht jedoch noch ganz am Anfang. Auf der Grundlage des von dem Büro de Zwarte Hond vorgestellten Rahmenplanes sind aus der Politik und der Bürgerschaft jedoch schon Themenfelder und konkrete Ansatzpunkte benannt, die es im weiteren Verlauf zu bearbeiten gilt. Auch in diesem Planungsprozess bedarf es umfangreicher Planungsschritte im Hinblick auf die Entwicklung des Gebietes. Dabei ist auch eine rechtzeitige Einbindung der Bürgerschaft vorgesehen.
Die Verwaltung kann mit eigenen Kräften diese Prozesse nicht zeitnah und parallel umsetzten und muss sich immer wieder externer Planer bedienen. Vorlaufend hierzu sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, die Arbeitskapazitäten in der Verwaltung binden und zeitlich erheblich sind.
Aufgrund bekannter guter Erfahrungen in Partnerkommunen in der Stadtregion Münster haben wir Kontakt zu NRW Urban aufgenommen, um zu klären, ob und ggfls. welche Unterstützung die Gemeinde bei diesen Planungsprozessen erhalten kann.
Im Auftrag des Landesbauministeriums steht die NRW Urban
Kommunale Entwicklung GmbH (NU KE GmbH) als eine 100 %ige Tochter des Landes
interessierten Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Verfügung. Weitere
Informationen erhalten Sie über den Link
https://www.nrw-urban.de/laendlicher-raum/
.
Kommunen können sich dabei als Mitgesellschafter mit einem einmaligen Gesellschaftsanteil von 1.000 € einbringen. Als Mitgesellschafter steht dann der Gemeinde die Möglichkeit offen, Fachplanungsleistungen ohne vorherige (europaweite) Ausschreibungen abzurufen. Diese Art der Zusammenarbeit im Rahmen eines sog. Inhouse-Geschäftes ist inzwischen jahrelang rechtssicher und erfolgreich praktiziert worden.
Durch den Beitritt der Gemeinde Havixbeck bei NU KE GmbH entsteht die Möglichkeit, ohne aufwändige Vergabeverfahren bedarfsgerecht auf Planungsleistungen zuzugreifen. Diese Leistungen werden jeweils einzeln und gesondert abgerufen und entsprechend vergütet.
Wenn der Gemeinderat diesem Verfahrensvorschlag zustimmen kann, schlage ich vor, dass die jeweiligen Einzelvergaben politisch freigegeben werden, damit die Mitwirkung der politischen Gremien in diesen Prozessen ausreichend gewährleistet bleibt.
Als Vertreter für die Gesellschafterversammlung wird Herr Bürgermeister Möltgen vorgeschlagen und als Vertreterin die für das Planungswesen zuständige Fachbereichsleiterin Frau Böse.
Die Beteiligung der Gemeinde Havixbeck an der Gesellschaft ist der Aufsichtsbehörde (Kreis Coesfeld) gem. § 115 GO anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
stimmt dem Beitritt der Gemeinde Havixbeck in die NRW Urban Kommunale
Entwicklung GmbH (NU KE GmbH) zu.
Der Rat benennt für
die Gesellschafterversammlung der NU KE
GmbH als
Gesellschaftervertreter
Herrn Bürgermeister Jörn Möltgen
als
Stellvertreterin Frau Fachbereichsleiterin Monika Böse.
Die Amtszeit der
Vertreter der Gemeinde Havixbeck in den Organen entspricht der Dauer der
Wahlzeit des Rates. Es endet auch vor Ablauf der Wahlperiode durch Ausscheiden
aus dem Amt. Auf Beschluss des Rates haben die Vertreter ihr Amt jederzeit
niederzulegen.
Die Zusammenarbeit
soll – vorbehaltlich konkreter Vergabebeschlüsse durch den Gemeinderat –
zunächst folgende Planungsprozesse umfassen:
Baugebiet Wohnpark
Habichtsbach III – Erschließungsplanung, Mitwirkung bei der Ausschreibung und
Vergabe sowie Ausführung
Gewerbegebiet
südlich Schützenstraße - Erschließungsplanung, Mitwirkung bei der Ausschreibung
und Vergabe sowie Ausführung
Baugebiet
Masbeck/Münsterstraße – Entwicklung der städtebaulichen Planung mit
Durchführung einer breiten Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung,
Erschließungsplanung, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe sowie
Ausführung
Die notwendigen
Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Im Produkt 090 (räumliche Planung und Entwicklung) sind im Haushaltsjahr 2021 1.000 € bereitzustellen.
Die Planungskosten, die durch die Inanspruchnahme der konkreten Planungsleistung entstehen, werden den jeweiligen Bebauungsplanverfahren bzw. Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zugeordnet und sind dort zu veranschlagen.
Jörn Möltgen