Betreff
Genehmigung eines weiteren Dringlichkeitsbeschlusses zum Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich für den Monat Januar 2021
Vorlage
VO/012/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Im Zuge der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entschieden, den Präsenzunterricht für die Zeit nach den Weihnachtsferien, das heißt ab dem 11.01.21, bis zunächst zum 31.01.2021 einzustellen. Dies betrifft auch die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Eine Notbetreuung findet ausschließlich für Schülerinnen und Schüler statt, die nach Erklärung der Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.

 

Für die Betreuungsleistung in der Offenen Ganztagsschule werden von den Erziehungsberechtigten Beiträge erhoben.

 

In den Monaten April bis Juli 2020 wurde seitens der Gemeinde Havixbeck, der Empfehlung der Landesregierung folgend, bereits auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet.

 

Wie zuvor, hat die Landesregierung nunmehr erneut angekündigt, auch für den Monat Januar 2021 den Ertragsausfall zu 50 % zu übernehmen.

 

Mit einem Dringlichkeitsbeschluss vom 18.01.2021 hat der Bürgermeister zusammen mit zwei Ratsmitgliedern (Frau Margarete Schäpers und Herrn Thorsten Webering) die Entscheidung zum Verzicht auf Erhebung des OGS-Elternbeitrages für den Monat Januar 2021 gefasst (s. Anlage 1 zu dieser VO 012/2021). Eine Dringlichkeit war gegeben, da ansonsten die Beiträge bis zur Entscheidung in der nächsten Ratssitzung bereits eingezogen worden wären. Ein späterer Beschluss des Rates hätte insofern zu einem erheblichen Nachteil für die Gruppe der Betroffenen geführt. Auch hätte eine Rückzahlung der Beiträge einen erheblichen administrativen Aufwand nach sich gezogen.

 

Eine solche Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz I Gemeindeordnung NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. 

 

 

Ich empfehle die Genehmigung des beigefügten Dringlichkeitsbeschlusses, da sich die Eltern aufgrund der nunmehr seit vielen Monaten anhaltenden Corona-Pandemie durch Homeoffice/Homeschooling und zum Teil auch durch Einkommensausfälle in einer besonderen Belastungssituation befinden.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 18.01.2021 zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Für den Monat Januar 2021 sind Mindereinnahmen in Höhe von 22.000 € zu erwarten. Mit einer Übernahme von Einnahmeausfällen kann dieses Defizit um 11.000 € verringert werden, sodass bei der Gemeinde Havixbeck für das Produkt 0302 (Betreuung von Grundschulkindern) Mindereinnahmen in Höhe von 11.000 € für den Monat Januar 2021 verbleiben.