Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 mit allen Anlagen gemäß § 80 GO NRW
Vorlage
VO/011/2021
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, Auszahlungen sowie Aufwendungen, Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.

Gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 dem Gemeinderat in der Sitzung am 11.02.2021 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2021 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister und die Kämmerin in der Ratssitzung am 11.02.2021 weitere Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag

 Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja