Betreff
Aufstellung und Beschluss eines Planes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Hohenholter Straße III" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Vorlage
VO/007/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Am 04.07.2019 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholter Straße III“ mit Begründung beschlossen. Die Festsetzung einer Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 24, Flurstück 1350 (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten Versorgungsträgern und Anliegern) wurde aufgehoben, da diese nicht mehr benötigt wurde. Am 10.10.2019 wurde nun daraufhin eben dieses Grundstück per Notarvertrag an den neuen Besitzer verkauft.

 

Aufgrund der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholter Straße III“ und dem aufgehobenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht hätte das unterbrochene Baufeld zusammengeführt werden müssen, was aber seinerzeit nicht geschehen ist. Der Besitzer des oben genannten Grundstückes möchte nun u.a. offene Gewerbehallen errichten. Dies ist ohne entsprechende Änderung des Bebauungsplanes nicht möglich. Um diesen Missstand zu beheben, sollen nun die beiden Baufelder zu einem Baufeld zusammengeführt werden. Da der Erwerber sein Bauvorhaben möglichst bald realisieren möchte, sollte die Änderung zeitnah erfolgen (Anlage 2).

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die begehrte Änderung nicht berührt, so dass der Plan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden kann. In diesem Verfahren kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben werden. Da jedoch weder Träger öffentlicher Belange von der Planung berührt sind und auch Belange Privater hinsichtlich der Änderung und Vereinigung der Baufelder nicht erkennbar sind, empfehlen wir Ihnen, die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt  die Aufstellung eines Planes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholter Straße III“, und zwar im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Umgrenzung des Plangebietes ist dem der Verwaltungsvorlage VO/007/2021 beigefügten Plan zu entnehmen (Anlage 1).

 

Weiterhin beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck den Änderungsplan zur 4. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholter Straße III“ mit Begründung entsprechend dem der Vorlage VO/007/2021 beigefügten Plan als Satzung.

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen