Betreff
Planung einer Spielfläche im Bebauungsplanverfahren „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach"
Vorlage
VO/005/2021
Aktenzeichen
II,1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 

 

Aufgrund der Informationen der Öffentlichkeit, dass die Gemeinde Havixbeck die Ausweisung des neuen Baugebietes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ plant, hat eine große Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern der umgebenden Baugebiete gegenüber der Gemeinde den dringenden Wunsch geäußert, in diesem Gebiet auch für die große Anzahl der dort lebenden Kleinkinder einen Spielplatz auszuweisen.

 

 

 

Auf Empfehlung des Bauausschusses hat der Gemeinderat  im Zuge der  Beratungen zur Aufstellung des Planes „2.  Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ in seiner Sitzung am 8.10.2020 u. a. beschlossen, dass die Verwaltung bis zur Offenlage des Planes prüfen möge, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umwandlung der Grünfläche zwischen den beiden schon vorhandenen Bereichen des Wohnparks Habichtsbach möglich ist, um eine zusätzliche Ausweisung einer Kinderspielplatzfläche im neuen Baugebiet zu vermeiden. Weiter sollte geprüft werden, ob und wie eine Querung des Grabens A zur besseren Anbindung des Bereiches Hangwerweg möglich ist, da zum einen in dem Bereich ein weiterer Kinderspielplatz vorhanden ist und das Netz der  Fuß- und Radwege hierdurch verbessert wird.

 

Die Fraktion Bd. 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 9.12.2020 einen entsprechenden Antrag hierzu vorgelegt (Anlage 1)

 

Die Umwandlung der vorhandenen Grünfläche kann im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Gestaltung der Grünfläche – so wie tatsächlich heute vorhanden – in Abstimmung mit den Anliegern erfolgt ist. Aufgrund der vorlaufenden Beschlüsse im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die vom Rat freigegebene Planung der Straßen- und Grünflächengestaltung im Rahmen einer Anwohnerversammlung vorgestellt worden. Dabei ist ausdrücklich seitens der Verwaltung und den Vertretern der Projektentwicklungsgesellschaft erklärt worden, dass dort ein Spielplatz nicht entstehen wird. Insofern sind Verwaltung und Projektentwicklungsgesellschaft der Auffassung, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes  auf eine Umwandlung der Fläche verzichtet werden sollte. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, insbesondere der Beschattung der Aufenthaltsbereiche, könnten dort z. B. einige Obstgehölze gepflanzt werden, die dann auch gleichzeitig Lebensraum für Insekten sind.

 

Eine vorherige Beteiligung des Arbeitskreises Ortsentwicklung ist bisher nicht erfolgt. Obwohl durch Ratsbeschluss die Mitglieder inzwischen benannt worden sind, hat eine Konstituierung dieses Gremiums  aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nicht stattgefunden.

 

Der neue Kinderspielplatz kann in der Größe eines Baugrundstückes (ca. 500 m²) entsprechend dem als Anlage 2  beigefügten Plan verortet werden.

 

Eine Querung des Grabens A mittels Fußgängerbrücke ist nach vorheriger wasserwirtschaftlicher Genehmigung möglich. Hierdurch ist dann die Erreichbarkeit des Spielplatzes im Bereich Hangwerweg als zusätzliches Angebot für die Kinder aus den Bereichen der Neubaugebiete verbessert, wobei auch eine Verkürzung im innerörtlichen Rad- und Fußwegenetz erfolgt. Eine grobe Voruntersuchung hat ergeben, dass für den Bau einer solchen Brücke erhebliche finanzielle Mittel notwendig werden. Zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Aufwand und Wirkung sollten durch die Verwaltung Umsetzungsalternativen untersucht werden. Über die Ergebnisse ist der Gemeinderat zu gegebener Zeit zur Vorbereitung der endgültigen Entscheidung zu  informieren.

 

Die Spielplatzflächen am Hangwerweg sowie im Bürgerpark könnten in einigen Punkten verbessert werden. Ob und mit welchem baulichen und finanziellen Aufwand hier Änderungen herbeigeführt werden sollten, ist im Detail durch die Verwaltung noch zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ eine Fläche für die Nutzung als Kinderspielplatz auszuweisen, und zwar entsprechend dem als Anlage beigefügten Plan.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes soll keine Umwandlung der vorhandenen Grünfläche zwischen den Bebauungsplanbereichen Wohnpark Habichtsbach und 1. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach erfolgen.

Für die Querung des Grabens A zur Verbesserung der Anbindung des Bereiches Hangwerweg mit vorhandenem Spielplatz möge die Verwaltung technische Umsetzungsmöglichkeiten erarbeiten, die zu einem vertretbaren finanziellen Aufwand umsetzbar sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Ausweisung des Spielplatzes kann die Fläche nicht mehr als Bauland veräußert werden und verringert dadurch den Ertrag aus Grundstücksverkäufen. Darüber hinaus ist der Herstellungsaufwand über die Kalkulation der Erschließungskosten mit zu berücksichtigen.

 

Für die Anlage der Brücke ist zunächst kein Haushaltsansatz vorgesehen, da z. Zt. nicht  mit ausreichender Sicherheit der notwendige Finanzbedarf festgestellt werden kann.

 

 

 

Jörn Möltgen