Betreff
Buchenallee an der ehemaligen Kreisstraße nach Hohenholte - Entnahme von Gehölzen und Ersatzpflanzung
Vorlage
VO/003/2021
Aktenzeichen
III/642-32/75
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Ausgangslage

Die Rotbuchen entlang der Straße Auf dem Stift in Hohenholte haben in den letzten drei Jahren bei den turnusmäßigen Begutachtungen durch die Baumkontrolleurin der Gemeinde Havixbeck zunehmend Vitalitätsverluste aufgeweisen. Bereits im Jahr 2016 mussten drei Rotbuchen gefällt werden, diese sind durch Sommerlinden ersetzt worden. Aktuell weisen zahlreiche Rotbuchen massive Hitzeschäden mit Abplatzungen und Rissbildungen im Stammbereich, sowie Pilzbefall auf. Insbesondere aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den letzten drei Jahren ist die Schädigung der Rotbuchen deutlich schneller vorangeschritten als im Jahr 2016 erwartet.

Um den Grad der Schädigung der einzelnen Rotbuchen und deren möglichen Erhalt („Alleecharakter fundiert beurteilen zu können, ist ein Baumsachverständiger mit der eingehenden Untersuchung und Stellungnahme beauftragt worden. Diese Begutachtung ist auch zur Bestimmung des erforderlichen rechtzeitigen „Umbaus der Allee“ mit einer geeigneteren Baumart erforderlich.

 

Die Stellungnahme des Gutachters ist den Anlagen 1, 2 und 4 (Anlage 4 nur im Ratsinformationssystem) zu entnehmen.

 

 

Lage der 17 zu fällenden Rotbuchen

Wie dem Lageplan (vergleiche Anlage 3) zu entnehmen ist, bilden die Rotbuchen mit den Nummer 1 bis 25 eine Allee. In diesem Bereich sind 13 Rotbuchen zu fällen.

 

Die Rotbuchen mit den Nummer 26 bis 43 bilden eine Baumreihe. In diesem Bereich sind 4 Rotbuchen zu fällen.

 

 

Ergebnis des Gutachtens

Vorrangig wurden an den Rotbuchen folgende Schadbilder festgestellt:

·         Rindenablösungen durch Sonnenbrand, und Rindennekrosen

·         Exsudatflecken und –ausfluss (Absonderung von Flüssigkeiten)

·         Pilzbefall wie Buchenporling und Gemeiner Spaltling

·         Stamm- und Rindenschäden

·         Wurzelschäden durch mechanische Beeinträchtigungen

·         Totholzbildung, Kronenvertrocknung, Wipfeldürre

·         Kern- und Hohlfäule

·         Vitalitätsabnahme

 

Detaillierte Angaben und die angewendeten Untersuchungsmethoden sind den Anlagen zur Vorlage zu entnehmen.

 

Abstimmung und Unterrichtung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld

Laut Aussage der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) stehen den erforderlichen Fällarbeiten der Rotbuchen, die mit der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit begründet sind keine naturschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Gleichwohl sind im Vorfeld der unabwendbaren Fällarbeiten diverse naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

 

Die Allee befindet sich im Landschaftsschutzgebiet 2.2.03 „Hohenholte“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord. Hier ist es verboten, Wald, Hecken und Einzelbäume zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Nicht betroffene Tätigkeiten sind von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnete oder genehmigte Sicherungsmaßnahmen, Pflegemaßnahmen und Nutzung von Bäumen unter der Voraussetzung, dass der Nutzer den Bestand als Ganzen erhält, sowie Maßnahmen zur Sicherung des Bahn- und Straßenverkehrs.

 

Alleen sind gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Veränderung führen können, sind verboten. Aber auch hier gilt die Ausnahme, dass Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfolgreich durchgeführt werden können, von diesen Verboten ausgenommen sind.

Derartige Maßnahmen sind im Vorfeld der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und es sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Ersatzpflanzungen für die entnommenen Bäume vorzunehmen. Bei akuter Gefahr kann eine Maßnahme auch sofort durchgeführt und muss sodann im Nachgang der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden.

 

Abgesehen von diesen die Bäume betreffenden Vorgaben sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben des Artenschutzes gem. § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Daher werden im Vorfeld der Fällarbeiten eine Begutachtung der Bäume auf vorhandene oder potentielle Quartiere von höhlenbewohnenden Arten (z. B. Fledermäuse) und darauf basierend Aussagen zu ggfls. notwendigen (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese faunistischen Begutachtungen müssen von zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden.

 

 

Erhalt des Alleecharakters:

In Bereich der Allee befinden sich insgesamt 25 Rotbuchen, von denen 13 gutachterlich als nicht erhaltenswert eingestuft worden sind. Für 8 Rotbuchen erfolgte die Einstufung als eingeschränkt erhaltenswert und für lediglich 4 Rotbuchen als erhaltenswert.

 

Eine Allee ist im Sinne der Naturschutzgesetzgebung in ihrem einheitlichen Erscheinungsbild zu erhalten, dies betrifft auch eine einheitliche Baumartzusammensetzung. Somit wäre eigentlich das Nachpflanzen von Rotbuchen erforderlich.

 

Aus fachtechnischer Sicht ist eine Nachpflanzung mit Rotbuchen aus folgenden Gründen an diesem Standort jedoch nicht geeignet:

·         Vergleichsweise hoher Wasserbedarf bei geringer Trockenheitstoleranz

·         Bevorzugter Standort mit atlantischem Klimacharakter (feuchtes, warmes Klima, relativ milde Winter und hohe Niederschläge; eher ein Waldbaum als ein Solitärgehölz)

·         In der Jugend empfindlich gegen Frost, Dürre und Hitze (Schattenbaumart)

 

 

Umbau der Allee

Zum sofortigen Erhalt des Alleecharakters könnten die Gehölze 1 bis 25 entnommen und ersetzt werden. Die Verwaltung schlägt jedoch nach erfolgter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vor, die Allee für den dauerhaften und nachhaltigen Erhalt mit einer anderen Baumart umzubauen und zunächst nur die 13 als nicht erhaltenswert eingestuften Rotbuchen zu entnehmen und dort Winterlinden (Tilia cordata) als Ersatz zu pflanzen.

Aus fachtechnischer Sicht ist eine Nachpflanzung mit Winterlinden an diesem Standort besonders geeignet:

·         Winterhart und hohe Trockenstresstoleranz („Klimawandel-tauglich“)

·         Heimische Gehölz

·         Gute Eignung als Bienenweide (wertvolle Pollenspende)

·         Gute und sichere Anwuchsergebnisse

 

Somit blieben im Bereich der Allee die acht Rotbuchen mit der Einstufung „eingeschränkt erhaltenswert“ und die 4 Buchen erhaltenswerten zunächst erhalten, als Schattenspendende Großgehölze und aus Klimaschutzgründen zur Kompensation von CO2. Diese würden in der Zukunft weiterhin engmaschig kontrolliert und bei Bedarf und Erfordernis erneut gutachterlich bewertet. Sollten die vorhanden Schäden bei ggfl. weiteren trockenen Sommern erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltenswürdigkeit haben, so müssten auch diese Gehölze entnommen werden. Eine belastbare Prognose wie sich diese Gehölze zukünftig entwickeln kann nicht abgegeben werden.

 

Nach Maßgabe der Unteren Landschaftsbehörde zu der Pflanzqualität würden Winterlinden mit einem Stammumfang von 16-18 cm und Drahtballierung gepflanzt. Die Neuanpflanzung soll neben den Standorten der zu fällenden Buchen erfolgen und mit dem größtmöglichen Abstand zur Fahrbahnkante bzw. zur Oberkante des vorhandenen Grabens. Weiterhin sind ein Bodenaustausch und -lockerung sowie das Einbringen vom geeigneten Substrat vorgesehen. Weiterhin soll ein reflektierender Anstrich der Stämme der neu gepflanzten Gehölze als Schutz vor Sonnenbrand erfolgen.

 

 

Baumreihe

Innerhalb der Baureihe sollte aus den vorgenannten Gründen ebenfalls ein Umbau mit einer anderen Baumart stattfinden. Somit schlägt die Verwaltung vor, die 4 zu fällenden Rotbuchen ebenfalls durch Winterlinden zu ersetzen.

Geplanter zeitlicher Ablauf

Das Fällen der Buchen sowie die erforderlichen faunistischen Untersuchungen sollen bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein. Die Neupflanzung soll auf Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde im Herbst diesen Jahres erfolgen, da zu dieser Jahreszeit die Bäume Feinwurzeln bilden, die für die effektiven Wasseraufnahme im Frühjahr sorgen und somit die besten Anwuchsergebnisse erzielt werden. Das Wässern erfolgt in Abhängigkeit von der Witterung über Gießringe mit erforderlichem Reservoir.

 

An der verbleibenden Rotbuchen werden die turnusmäßig erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen durchgeführt.

 

 

Arbeiten der Gelsenwasser AG

Im Bereich der Straße Auf dem Stift muss die Gelsenwasser AG im Rahmen der zu gewährleistenden Versorgungssicherheit des Trinkwassernetzes eine Transportleitung mit größerem Querschnitt (von DN 200 auf DN 300) verlegen. Nach derzeitigem Stand wird diese Leitung im Bereich der Allee im Spülbohrverfahren im Bereich des Straßenkörpers verlegt. Die Arbeiten sind für das Jahr 2021 vorgesehen, eine Aussage über den genauen Zeitraum der Durchführung kann derzeit noch nicht getroffen werden.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der Gutachterlichen Stellungnahme die Fällung der 17 als „nicht erhaltenswert“ eingestuften Rotbuchen (Fagus sylvatica) im Bereich Walingen, Auf dem Stift im Ortsteil Hohenholte, sowie die Ersatzpflanzung durch Winterlinden (Tilia cordata).

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Fällung der Buchen, Rodung der Wurzelstöcke, die Ersatzpflanzung und die durchzuführenden baumpflegerischen Maßnahmen sollen im Haushaltsplan 2021 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen Mittel in Höhe 20.000 € eingeplant werden

 

 

 

 

Jörn Möltgen