Betreff
Benennung von Vertreter*innen im Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe (SBA) gem. § 58 Abs. 2 SchulG
Vorlage
VO/131/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW können je ein*e von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte*r Vertreter*in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden.

Gleiches gilt gem. § 85 Abs. 2 SchulG NRW für die Schulleiterin bzw. Schulleiter der Havixbecker Schulen.

 

Laut Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde in Havixbeck, soll weiterhin Herr Martin Lenter die Katholische Kirchengemeinde und laut Mitteilung der Evangelischen Kirchengemeinde Havixbeck, Frau Christin Bierbaum (Leiterin der OT = Offene Tür) die Evangelische Kirchengemeinde im Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe vertreten.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diesem Wunsch zu entsprechen und Frau Bierbaum, Herrn Lenter, Herrn Dr. Habbel, Herrn Plath und Frau Sommer als Vertreter*innen gemäß

§ 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Schulausschuss zu berufen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung,

 

Christin Bierbaum          (Vertreterin der Evangelischen Kirchengemeinde Havixbeck)

Martin Lenter   (Vertreter der Katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius/St. Georg)

Dr. Torsten Habbel         (Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule)

Anian Plath                       (Schulleiter der Münsterlandschule Stift Tilbeck)

Regina Sommer               (Schulleiterin der Baumberge-Grundschule)

 

als ständige Mitglieder mit beratender Stimme gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe (SBA) zu berufen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen                         keine