Begründung
Eine Erklärung zur Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst
ist grundsätzlich erforderlich. Der Aufwand für die Anschaffung bzw. Nutzung
von privaten Endgeräten wird seitens der Verwaltung mit 250 € (125 €) pro
Wahlperiode bei einer einmaligen Auszahlung gefördert.
Die Betreuung bei technischen Problemen in Bezug auf den
digitalen Ratsdienst wird durch die EDV-Abteilung im Rahmen der Möglichkeiten
gewährleistet.
Beschlussvorschlag
1. Ratsmitgliedern, die am digitalen
Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € zu Beginn einer jeden
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines
Mandates anteilmäßig ausgezahlt.
2. Ausschussmitgliedern, die am digitalen
Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 125 € zu Beginn einer jeden
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines
Mandates anteilmäßig ausgezahlt. Stellvertretende Sachkundige Bürger haben
keinen Anspruch auf eine Bezuschussung.
Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle
Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr
zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden
bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf
Monatsbasis, zurückgefordert.
Nach Beschlussfassung soll eine zeitnahe
Auszahlung der Zuschüsse erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Aufwand für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten mit 250 € (125 €) pro Wahlperiode; Gesamtkosten rd. 11.250 Euro.