Betreff
Haltung von Hunden im Gemeindegebiet
Vorlage
VO/079/2020
Aktenzeichen
Fb II/5 121-03/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die CDU-Fraktion hat den als Anlage 1 beigefügten Antrag in Bezug auf die Haltung von Hunden im Gemeindegebiet gestellt.

 

Zu Beschlussvorschlag 1:

Die Verwaltung hat entsprechend des Antrags der CDU-Fraktion die Möglichkeiten des Aufstellens von Hundekottütenspendern geprüft. Nachdem vor einigen Jahren das Bereitstellen von Hundekotbeuteln in Spendern vor Ort leider ohne Erfolg verlaufen ist, d. h. es wurden Tüten nicht zweckentsprechend verwendet, sondern entnommen und unbenutzt in Grünflächen und Anlagen verteilt, wurde von diesem Angebot wieder Abstand genommen. Bisher wurden daher Hundekotbeutel kostenlos im Rathaus ausgegeben. Die Hundehalter wurden und werden regelmäßig mit dem Hundesteuerbescheid oder mittels Presseartikel (zuletzt im Februar dieses Jahres) darüber informiert.

 

Da auch seitens der Verwaltung nicht verkannt wird, dass eine Vielzahl öffentlicher Grünflächen stark mit Hundekot verunreinigt ist, schlage ich vor,  die Beutel auch vor Ort an verschiedenen Standorten anzubieten.  Dazu ist verwaltungsseitig beabsichtigt, kurzfristig in 2020 fünf Beutelspender in unmittelbarer Nähe zu bereits vorhandenen Abfallbehältern aufzustellen, Erfahrungen zu sammeln und die Anzahl bedarfsgerecht für das kommende Jahr zu erhöhen. Für das Jahr 2021 sollen dazu zunächst zehn weitere Spender beschafft und installiert werden.

In Abstimmung mit dem gemeindlichen Bauhof ist der Handlungsbedarf an folgenden Punkten zur Zeit am größten:

 

ü  Auf dem Blick, an der alten Linde

ü  Am Verbindungsweg zwischen Münsterstraße und Regenrückhaltebecken

ü  Habichtspark

ü  An der Brücke zwischen Am Schlautbach und Am Stopfer (Spielplatz am DRK-Kindergarten)

ü  Stapeler Straße am Beginn des Radwegs

 

Die geplanten Standorte sind auch der als Anlage 2 beigefügten Karte zur entnehmen.

 

Entsprechend der daraus resultierenden Erfahrungen des Bauhofes und der zu erwartenden Rückmeldungen und Anregungen aus der Bevölkerung sollen im Anschluss für das kommende Jahr weitere zehn Standorte (auch im Ortsteil Hohenholte), festgelegt werden. Auch soll aufgrund dieser Erfahrungswerte die Notwendigkeit der Aufstellung weiterer Abfallbehälter geprüft werden, weil evtl. die neuen Standorte noch nicht über Abfallkörbe verfügen. Der  Rat wird im Sommer 2021 einen Erfahrungsbericht erhalten. 

 

Die Kosten für die Anschaffung der Beutelspender in einfacher Ausführung betragen ca.  90 € pro Stück. Zusätzlich wird sich der Bedarf der Hundekotbeutel voraussichtlich erheblich erhöhen. Der bisherige Jahresbedarf bei Ausgabe im Rathaus lag bisher bei ca. 50.000      Stück mit steigender Tendenz. Die bisherigen Jahreskosten betrugen ca. 550 €. Bei der Aufstellung von Beutelspendern in 2020 ist aber mit erhöhtem Verbrauch zu rechnen, sodass der verbleibende Vorrat nicht ausreichen wird und hier nachgeordert werden muss.

Für die Folgejahre werden demnach folgende Kosten kalkuliert:

 

2020:

Spender 5 x 90 € =           450,00 €

Hundekotbeutel (Nachorder für Spender 20.000 Stück) =   220 €            

 

2021:

Spender 10 x 90 € =        900,00 €

Hundekotbeutel (für dann 15 Spender) = 4.000 €           

 

Ebenso verursachen das Aufstellen und die regelmäßige Befüllung der Beutelspender zusätzlichen Personalaufwand am Bauhof. Sofern vor Ort nicht bereits geeignete Pfosten vorhanden sind, an denen die Spender installiert werden können, kommen weitere Aufwendungen hinzu. Sollte zu beobachten sein, dass die bisherigen Abfallbehälter nicht ausreichen, wird auch diese Neuanschaffung weitere Kosten verursachen, die derzeit noch nicht genau zu beziffern sind.

 

 

Zu Beschlussvorschlag 2:

Die geltende ObVO regelt neben der Pflicht, Verunreinigungen zu beseitigen auch die Pflicht zum Anleinen der Hunde. Der Personalbestand in der Ordnungsverwaltung lässt bisher nur stichprobenartige Kontrollen in unregelmäßigen Abständen zu. Diese werden, insbesondere in den besonders betroffenen Bereichen, wie Am Schlautbach/ Am Stopfer durchgeführt. Sollte der Rat eine nennenswerte Erhöhung der Kontrollintervalle wünschen, ist dies ohne Aufstockung des Personals nicht machbar. Insofern wäre hierzu ein gesonderter Beschluss zu fassen. Solange die Personalkapazitäten nicht verändert werden, wird die Verwaltung die Kontrollen wie bisher weiterführen.

 

Darüber hinaus wurden alle Hundehalter/innen bisher seitens der Verwaltung bereits regelmäßig in Form von Presseartikeln, als Anlage zum Steuerbescheid und bei Neuanmeldung eines Hundes im Bürgerbüro schriftlich über Ihre Pflichten informiert, auch um die Aufmerksamkeit diesbezüglich zu schärfen. 

 

Zu Beschlussvorschlag 3:

Wie die Recherche der Verwaltung ergab, werden in den umliegenden Gemeinden Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden, jeweils auf Antrag auf den hälftigen Steuersatz ermäßigt. Für den gesamten Kreis Coesfeld ist die Regelung in den Städten und Gemeinden einheitlich. Lediglich die Stadt Münster als Kommune in direkter Umgebung hat diese Hunde von der Steuer befreit.

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung dem Beschlussvorschlag der CDU vom 27.02.2020 nicht zu entsprechen und die Hundesteuersatzung demzufolge nicht zu ändern.

 

Beschlussvorschlag 

 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beauftragt die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Verunreinigungen von Grün- und Gehwegflächen durch Hundekot vorzunehmen, und zwar durch ein erweitertes Angebot zur Ausgabe von Hundekotbeuteln. Die Verwaltung möge nach Ablauf eines ¾ Jahres einen Erfahrungsbericht geben.



  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck stellt fest, dass  die aufgrund der bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ObVO) geltenden Pflichten der Hundehalter bzw. –führer zur Anleinpflicht und der Pflicht zur Beseitigung von Hundekot pp. z.Zt. lediglich stichprobenartig überwacht werden können.


 

  1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2020 hinsichtlich des Beschlussvorschlages Nr. 3 nicht zu entsprechen und die Hundesteuersatzung demzufolge nicht zu ändern.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

Zu Beschlussvorschlag 1: 

Für das Jahr 2020: 670,00 € (Sachkosten), für das Jahr 2021: 4.900,00 € (Sachkosten)

und zwar beim Produkt 0201 (allgem. Gefahrenabwehr)

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Böse