Betreff
Überleitung des Schmutzwassers von der Kläranlage Tilbeck zur Kläranlage Havixbeck
Vorlage
VO/075/2020
Aktenzeichen
865-12
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck befinden sich 2 Kläranlagen. Die Kläranlage Tilbeck, in unmittelbarer Nähe des Stift Tilbeck gelegen, befindet sich innerhalb des Verbandsgebietes des Lippeverbandes und wird vom Lippeverband auf der Grundlage der Veranlagungsgrundsätze als Gemeinschaftsanlage veranlagt. Die Kläranlage Havixbeck befindet sich dagegen außerhalb des Verbandsgebietes des Lippeverbandes und ist von der Gemeinde Havixbeck im Jahr 1981 auf den Lippeverband übertragen worden. Seitdem werden die Kosten für Finanzierung und Betrieb der Kläranlage Havixbeck als Sonderinteresse ausschließlich von der Gemeinde Havixbeck getragen.

 

Die Kläranlage Tilbeck ist im Jahr 1975 errichtet worden, die 45 Jahre alte Anlage ist in einem altersbedingt schlechten technischen Zustand und in hohem Maße sanierungsbedürftig.

Der Lippeverband hat mehrere Varianten zur Überleitung in benachbarte Kläranlagen innerhalb des Verbandsgebietes (Senden bzw. Nottuln- Appelhülsen), zur Kläranlage Havixbeck außerhalb des Verbandsgebietes und zum Umbau bzw. Sanierung am bestehenden Standort untersucht.

 

Aus den dazu erstellten Projektkostenbarwertberechnungen, die den aktuellen Kostenstand 2020 berücksichtigen und die zusätzlich einer Sensitivitätsanalyse hinsichtlich der zu erwartenden Zinssätze sowie Annahmen zur Preissteigerung unterzogen wurden, hat sich herausgestellt, dass in allen Fällen die Überleitung zur Kläranlage Havixbeck die günstigste Variante darstellt.

 

Die Varianten und die Projektkostenbarwertberechnungen sind vom Lippeverband in verschiedenen Terminen Vertretern der Verwaltung vorgestellt worden. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar und belastbar.

 

Anstelle der heutigen Kläranlage Tilbeck wird auf dem Grundstück eine Pumpstation mit Fördermenge von max. 8,6 l/s errichtet, welches die anfallenden Schmutzwassermengen mittels einer rd. 6 km langen Druckrohrleitung zur Kläranlage Havixbeck überleitet. 

 

Diese neue Pumpstation und die verbindende Druckrohrleitung werden – wie die bisherige Kläranlage Tilbeck auch – Verbandsanlagen des Lippeverbandes. Für diese Anlagen gilt unverändert die Veranlagung als Gemeinschaftsanlage (Ersatz einer verbandlichen Kläranlage). Der Beitrag der Gemeinde Havixbeck dafür wird unverändert im Wege der Veranlagung des Lippeverbandes als Gemeinschaftsanlage erhoben. Grundlage dafür wird unverändert die Belastungszahl im Zulauf sein. An den Grundsätzen der Veranlagung und an der Ermittlung des gemeinschaftlichen Beitrages ändert sich durch die geplante Überleitung für das Einzugsgebiet in Tilbeck nichts.

 

Da es sich bei der verbindenden Druckrohrleitung um eine Anlage des Lippeverbandes handelt, ist es nicht vorgesehen, das Abwasser von den im Trassenverlauf befindlichen Anwesen an diese Leitung anzuschließen. In Einzelfällen erklärt sich der Lippeverband jedoch bereit, auf der Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen einzelnen Eigentümern zu gestatten, sich an die Druckrohrleitung anzuschließen. Hierbei sind die besonderen technischen Randbedingungen bei solch einer verbindenden Leitung zwischen 2 Kläranlagenstandorten zu berücksichtigen. 

 

Die aufnehmende Kläranlage Havixbeck verfügt über ausreichende Leistungsreserven. Selbst unter Berücksichtigung der prosperierenden Entwicklung der Gemeinde Havixbeck, ist die Kläranlage Havixbeck in der Lage, die Wassermengen aus den zukünftigen Baugebieten (Masbeck, Habichtsbach, Gewerbegebiet südlich Schützenstraße), sowie die übergeleiteten Wassermengen aus Tilbeck und die mittelfristig geplanten Baugebiete aufzunehmen. Der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Havixbeck steht die geplante Überleitung von Tilbeck nach Havixbeck daher nicht entgegen.

 

Für die Kosten der Finanzierung und des Betriebes der Kläranlage Havixbeck wird die Gemeinde Havixbeck vom Lippeverband mit einem Sonderinteresse veranlagt. Nach Überleitung der Kläranlage Tilbeck beteiligt sich die Gemeinschaft aller Klärinteressenten (Gemeinschaft aller Kläranlagen im Lippeverbandsgebiet) an den Kosten der KLA Havixbeck. Dazu wird das Verhältnis der Belastungszahlen (sogenannten B Werte) für die Kläranlagen Tilbeck und Havixbeck herangezogen. Nach dem aktuellen Stand 08 / 2020 beträgt dieses Verhältnis 12.900 B in Havixbeck zu 400 B in Tilbeck, dies entspricht rd. 3 %.  

 

Damit ist sichergestellt, dass sich die Grundsätze des Beitrages im Einzugsgebiet der KLA Tilbeck (Gemeinschaftsveranlagung) nicht verändern und dass sich die Gemeinschaft an den Kosten der im Sonderinteresse veranlagten Kläranlage Havixbeck beteiligt und somit die Bürger im Einzugsgebiet der KLA Havixbeck entlastet werden. 

Der Lippeverband beabsichtigt, die Genehmigungsphase unmittelbar nach dem Ratsbeschluss einzuleiten und geht von einer Realisierung bis IV/2022 aus.

 

Der Jahresbeitrag für den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlage Havixbeck bleibt zunächst bei 710.000 €. Davon entfallen 606.000 € auf die Schmutzwasserbehandlung und 104.000 € auf die Regenwasserbehandlung.

Der Beitrag für das Stift Tilbeck beläuft sich in 2020 auf rd. 16.800 €. Die Schmutzwassermenge beträgt rd. 13.800m³. (ca. 250 Bewohner,  zahlreiche Mitarbeiter, Behindertenwerkstätten, Münsterlandschule). Im Vergleich dazu beträgt die Schmutzwassermenge aus der Gemeinde Havixbeck rd. 500.000m³, angeschlossen sind 11.100 Einwohner.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt  die Planungen des Lippeverbandes zur Überleitung der Kläranlage Tilbeck zur Kläranlage Havixbeck zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, der Durchführung der Maßnahme des Lippeverbandes zuzustimmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Gemeinschaft der Kläranlagen im Lippeverbandsgebiet beteiligt sich zukünftig an den Kosten der Kläranlage Havixbeck. Die Höhe der Kostenbeteiligung richtet sich nach den Belastungswerten (Schmutzwassermenge u.a.) und beträgt rd. 3%  (siehe oben). Die Belastungssituation wird regelmäßig überprüft und die Kostenbeteiligung angepasst.