Betreff
Bestätigung der Entscheidung zur Gewährung von Sitzungsgeld für Online-Fraktionssitzungen
Vorlage
VO/072/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit Datum vom 17.04.2020 und aktualisiert am 27.04.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Hinblick auf die Durchführung von Sitzungen gewählter Organe gegeben. In diesem Rahmen ergab sich hinsichtlich der Durchführung von Fraktionssitzungen die Handlungsoption andere Sitzungsformen zu wählen. So konnten Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenzen, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden.

 

Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen, und sich im Rahmen der ihr durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse eingeräumten Möglichkeiten dazu entschieden hat, Sitzungsgeld zu gewähren, kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

 

Hiervon ist auszugehen, wenn nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten.

Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf sind nicht als Sitzung zu bewerten, so dass hierfür auch kein Sitzungsgeld gewährt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Besprechung vom 28.04.2020 über die Gestaltung der Sitzungsarbeit während der pandemischen Lage zwischen dem Bürgermeister und den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden entschieden auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen. Hier ging es insbesondere darum auch Fraktionsmitgliedern, die einer Risikogruppe angehören, die Teilnahme an den Fraktionssitzungen zu ermöglichen.

 

Wie das Ministerium nunmehr mit seinem Erlass vom 19.06.2020 mitgeteilt hat, ist eine solche Entscheidung der Gemeinde von der jeweiligen Vertretung zu treffen. Soweit bislang Entscheidungen anderer kommunaler Organe oder Organteile erfolgt sind, kommt auch eine nachträgliche Bestätigung einer solchen Entscheidung durch die Vertretung in Betracht. Die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen ist nicht abhängig von dem Bestehen einer epidemischen Lage oder von Einschränkungen der Präsenzsitzungen.

 

Aus diesem Grunde wird um Bestätigung der Entscheidung gebeten. Diese gilt rückwirkend ab dem 01.03.2020.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung über die Zulassung von Online-fraktionssitzungen. Dementsprechend kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

Diese Bestätigung gilt rückwirkend ab dem 01.03.2020.

 

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Durch die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen, wird auch hierfür Sitzungsgeld gewährt.

 

 

 

 

 

 

Gromöller