Betreff
Änderung Stellenplan - Stelle Schulverwaltung
Vorlage
VO/071/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Stellplan für das Jahr 2020 sieht bei einer A 11 Stelle mit dem Schwerpunkt Schulverwaltung/städtebauliche Planung  einen kw-Vermerk (künftig wegfallend) vor. Dieser Vermerk ist im Zusammenhang mit der Schaffung einer neuen EG 11 Stelle für den Bereich der städtebaulichen Planung beschlossen worden. Der kw-Vermerk bezieht sich auf die volle Stelle, obwohl lediglich der Teil der städtebaulichen Planungen auf eine neue Fachkraft übertragen wurde.

 

Nicht nur die Coronakrise sondern auch die aktuelle Digitalisierung der Schulen zeigt unmissverständlich auf, dass die Stelle Schulverwaltung als zentrale Ansprechpartnerin für die Aufgaben des Schulträgers und als zentrale Korrespondenz- und Koordinationsstelle zwischen Schule und dem Schulträger unverzichtbar ist.

 

Der Kommunikations- und Abstimmungsbedarf sowohl mit den Schulen als auch in der Verwaltung selbst ist durch die Projektarbeit mit Beteiligung aller Fachbereiche, derart angewachsen, dass ohne eine zentrale Stelle die Aufgaben des Schulträgers nicht mehr verantwortungsbewusst und erfolgreich für die Schule und die Verwaltung erledigt werden können. Diese Aufgaben allein auf die Fachbereichsleitung zurückzuführen, würde das bisherige Arbeitsvolumen dieser Stelle, die bereits schon mit enormer Überstundenbelastung verbunden ist, nicht auffangen können.

 

Der Verwaltung ist als Schulträgerin nach wie vor sehr daran gelegen, die Schulstandorte der Baumbergschule und der Anne-Frank-Gesamtschule weiterhin professionell zu betreuen und zukunftsfähig aufzustellen. Dies bedeutet auch entsprechende Fördermittel für die Schulen zu akquirieren und die Betreuung des Bundesfreiwilligendienstes verwaltungsseitig zu übernehmen.

 

Die mit dem kw-Vermerk versehene Stelle hat neben diesen Schulträgeraufgaben noch die Aufgabe der Sachgebietsleitung für die Bereiche Kinder/Jugend, Kultur, Tourismus und Marketing wahrzunehmen. In dieser Funktion – als mittlere Führungsebene und Bindeglied zwischen Mitarbeiterschaft und Fachbereichsleitung – trägt sie wesentlich zu einer effizienten Abwicklung der Verwaltungsverfahren bei.

 

Durch den Beginn der Ruhephase der Altersteilzeit der bisherigen Stelleninhaberin zum 31.12.2020 würde die Stellenbesetzung auf Grund des aktuellen Stellenplans spätestens zum Jahresende wegfallen.

 

Aus den v.g. Gründen sieht die Verwaltung jedoch die kurzfristige Nachbesetzung dieser Stelle als erforderlich an. Die Nachbesetzung sollte möglichst zeitnah erfolgen, damit zumindest für eine Übergangszeit und vor Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin eine Einarbeitung in die vielfältigen und komplexen Themenbereiche überhaupt noch stattfinden kann. Die Nachbesetzung ist vorrangig durch bereits vorhandenes qualifiziertes Personal vorgesehen. So kann den Kolleginnen und Kollegen vor Ort eine interne Weiterentwicklungsmöglichkeit geboten und selbst ausgebildetes Personal gebunden werden. Im Hinblick auf den erwarteten demographischen Wandel und die bestehende Konkurrenzsituation der Gemeinde mit anderen Arbeitgebern im öffentlichen Bereich um qualifiziertes Fachpersonal, kommt dieser Entscheidung besondere Bedeutung zu. Dies würde auch im weiteren Verlauf Potentiale für die Personalentwicklung bieten.

 

Eine interne Nachbesetzung würde sich bei der Gemeinde Havixbeck nur durch eine tariflich beschäftigte Person ermöglichen lassen. D.h. es würde sich trotz Nachbesetzung die Anzahl der Beamtenstellen insgesamt verringern und somit keine zukünftigen Pensionsrückstellungen erfordern. Als Grundlage für diese Nachbesetzung ist die Schaffung einer neuen EG 11 Stelle im Bereich der tariflich Beschäftigten notwendig.

 

Neben dem Wegfall der A 11 Stelle zum Ende des Jahres schlägt die Verwaltung als weitere Kompensation  die Aufnahme eines kw-Vermerkes für zwei Teilzeitstellen im Beschäftigtenbereich sowie ein ku-Vermerk (künftig umzuwandeln) an einer Beamtenstelle (Vollzeit) vor. Hierbei handelt es sich um folgende Stellen:

 

 

EG 9a                    Stundenanteil 15 Wochenstunden                         kw-Vermerk

EG 6                      Stundenanteil 19,5 Wochenstunden                     kw-Vermerk

 

A 11                       Vollzeit                                                               ku-Vermerk

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung des Stellenplans 2020:

 

Neuschaffung einer Stelle im Bereich der tariflich Beschäftigten mit der Eingruppierung EG 11.

 

Die Kompensation erfolgt durch die Aufnahme eines kw-Vermerkes an den Stellen

 

EG 9a                                    15 Wochenstunden                       kw-Vermerk

EG 6                                      19,5 Wochenstunden                   kw-Vermerk

A11                                       40 Wochenstunden                       ku-Vermerk

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       x ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Der Wegfall der A 11-Stelle im Bereich der Schulverwaltung/Sachgebietsleitung und die Neubesetzung der Stelle mit einer Beschäftigten würde sich finanziell, betrachtet auf Grundlage der Jahreskosten, wie folgt darstellen:

 

Neubesetzung der Stelle Schulverwaltung

EG 11 Stufe 4                                                                     74.152 €            

 

Kw-Vermerke an den o.g. Teilzeitstellen

EG 9a u. EG 6                                                    - 52.063 €

 

Ku-Vermerk

Ersparnis Umwandlung A 11 zu EG 9b        - 19.610 €

 

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Verbleibende Kosten                                                       2.479 €

 

 

Demzufolge würde sich die Nachbesetzung der Stelle Schulverwaltung durch die vorgeschlagenen Veränderungen im Stellenplan bis auf eine Mehrbelastung von 2.479,00 € betrachtet auf die Jahreskosten kompensieren lassen.

 

 

 

 

 

 

Gromöller