Begründung 

 

Bereits seit dem 19.05.2011 nimmt die Stadt Lüdinghausen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Havixbeck die Aufgaben der zentralen Vergabestelle wahr. Seit dem 01.07.2019 sind nunmehr auch die Gemeinden Nottuln und Nordkirchen Bestandteil dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Mit Abschluss dieser Vereinbarung haben sich alle Parteien verpflichtet, bezogen auf die vergaberechtlichen Normen und Gebote eine in den Grundzügen entsprechende Dienstanweisung für ihre jeweiligen Bediensteten (Beamtinnen und Beamten sowie tariflich Beschäftigte) zu erlassen, um die vergaberechtlichen Abläufe in ihren Verwaltungen und untereinander zu harmonisieren.

 

Die Stadt Lüdinghausen hat bereits zum Rechtsstand Januar 2020 eine überarbeitete Dienstanweisung für Vergaben vorgelegt. Diese ist nunmehr auch für die Gemeinde Havixbeck entsprechend umzusetzen. Dementsprechend tritt die bisherige Vergabeordnung hiermit außer Kraft.

 

Um jedoch auch die dortigen Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeiten auch weiterhin beizubehalten, werden die entsprechenden Regelungen in die Zuständigkeitsordnung wortgleich übernommen. So ist sichergestellt, dass alle bisherigen vom Rat getroffenen Regelungen auch weiterhin Anwendung finden.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:

 

„ § 2 Bürgermeister

 II. Übertragene Zuständigkeiten

(1)    Soweit die folgenden Angelegenheiten nicht bereits als Geschäft der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen gelten, wird der Bürgermeister vom Rat ermächtigt:

[…]

h) Auftragsvergaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu einer Auftragssumme von 30.000,00 € vorzunehmen und auszuführen.
Gleiches gilt für die Zustimmung zur Überschreitung von Auftragssummen bis zu 20 % der Auftragssumme, maximal bis zu einem Betrag von 30.000,00 €. Alle darüber hinausgehenden Entscheidungen obliegen dem Gemeinderat.“

Die mit den Kommunen in der interkommunalen Zusammenarbeit erarbeitete Dienstanweisung für Vergaben nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Die hiesige Vergabeordnung tritt außer Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

./.

 

 

 

 

 

 

Gromöller