Begründung
Bereits seit dem 19.05.2011 nimmt die Stadt Lüdinghausen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Havixbeck die Aufgaben der zentralen Vergabestelle wahr. Seit dem 01.07.2019 sind nunmehr auch die Gemeinden Nottuln und Nordkirchen Bestandteil dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Mit Abschluss dieser Vereinbarung haben sich alle Parteien verpflichtet, bezogen auf die vergaberechtlichen Normen und Gebote eine in den Grundzügen entsprechende Dienstanweisung für ihre jeweiligen Bediensteten (Beamtinnen und Beamten sowie tariflich Beschäftigte) zu erlassen, um die vergaberechtlichen Abläufe in ihren Verwaltungen und untereinander zu harmonisieren.
Die Stadt Lüdinghausen hat bereits zum Rechtsstand Januar 2020 eine überarbeitete Dienstanweisung für Vergaben vorgelegt. Diese ist nunmehr auch für die Gemeinde Havixbeck entsprechend umzusetzen. Dementsprechend tritt die bisherige Vergabeordnung hiermit außer Kraft.
Um jedoch auch die dortigen Regelungen hinsichtlich der
Zuständigkeiten auch weiterhin beizubehalten, werden die entsprechenden
Regelungen in die Zuständigkeitsordnung wortgleich übernommen. So ist
sichergestellt, dass alle bisherigen vom Rat getroffenen Regelungen auch
weiterhin Anwendung finden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:
„ § 2 Bürgermeister
II. Übertragene Zuständigkeiten
(1)
Soweit
die folgenden Angelegenheiten nicht bereits als Geschäft der laufenden
Verwaltung im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen gelten, wird
der Bürgermeister vom Rat ermächtigt:
[…]
h) Auftragsvergaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel bis zu einer Auftragssumme von 30.000,00 € vorzunehmen und
auszuführen.
Gleiches gilt für die Zustimmung zur Überschreitung von Auftragssummen bis zu
20 % der Auftragssumme, maximal bis zu einem Betrag von 30.000,00 €. Alle
darüber hinausgehenden Entscheidungen obliegen dem Gemeinderat.“
Die mit den
Kommunen in der interkommunalen Zusammenarbeit erarbeitete Dienstanweisung für
Vergaben nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Die hiesige
Vergabeordnung tritt außer Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
./.
Gromöller