Betreff
Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren und Beschluss über die vorgezogene Bürger und Behördenbeteiligung
Vorlage
VO/067/2020
Aktenzeichen
II 622-11/31 II 622-21/61
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Bereits im Jahr 2017 hat der Gemeinderat zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes südlich der Schützenstraße die Einleitung eines Flächennutzungsplanverfahrens beschlossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu hat jedoch noch nicht stattgefunden.

 

Da erst jetzt Klarheit über Grundstücksverfügbarkeiten für wesentliche Bereiche des zukünftigen Plangebietes besteht und sich hierdurch eine geringfügige Änderung des zu beplanenden Gebiets ergeben hat, schlage ich Ihnen vor, das Plangebiet sowohl für den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan entsprechend den beiliegenden Plänen zu verändern. Aus diesem Grunde sind die bereits bekannt gemachten Aufstellungsbeschlüsse aus 2017 formal aufzuheben. Aus Gründen der Planungstransparenz sind neue Aufstellungsbeschlüsse für die Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanaufstellung zu fassen. 

 

Die beiden Bauleitplanverfahren können in einem sog. Parallelverfahren erarbeitet werden. Dies führt in aller Regel zu einer zeitlichen Straffung des Planungsprozesses.

 

In seiner Sitzung am 13.06.2020 hat der Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung unter TOP 14 erstmals einen städtebaulichen Entwurf für den Bebauungsplan beraten und durch Abstimmung Weichen für die zukünftigen Planinhalte gestellt, wie z. B. die Zulassung von Betriebsleiterwohnungen und Gebäudehöhen. Der jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf berücksichtigt bereits im Wesentlichen die Beratungsergebnisse der Ausschusssitzung.

 

Herr Lang vom Büro WoltersPartner wird in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung die Planinhalte erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

 

Ich schlage Ihnen vor, beide Planverfahren der sog. vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zuzuleiten, zumal aktuell keine freien Gewerbegrundstücke durch die Gemeinde Havixbeck angeboten werden können.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten Aufstellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Aufstellung eines Planes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in der Anlage 1 zur VO/067/2020 umrandet dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Planentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“ aufzuheben Der Gemeinderat beschließt ferner die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“, und zwar im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Plangebiet ist in dem der VO/067/2020 als Anlage 3 beigefügten Plan umrandet dargestellt.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planungskosten sind im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) entsprechend veranschlagt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Böse