Begründung
Der Rat der
Gemeinde hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck – Teil 1“ im Verfahren nach § 13b
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Am 25.06.2020 erfolgte dann der
Offenlagebeschluss, dem sich die Auslegung vom 20.07. bis zum 28.08.2020
anschloss. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten in
dieser erweiterten Auslegungsphase Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern.
Es wird
mittelfristig eine Überplanung der gesamten Fläche zwischen der Münsterstraße
im Osten, der L 550 im Süden und Westen und dem Schlautbach im Norden
angestrebt.
Im Zuge der
Aufstellung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer ergänzenden
Wohnbebauung entlang der Münsterstraße geschaffen werden, um auf diese Weise
das Wohnungsangebot zu vergrößern und der ungebrochen hohen Nachfrage nach Wohnraum
entgegen zu kommen.
Da gegenwärtig
ebenso die zeitnahe Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze in der Gemeinde
Havixbeck erforderlich ist, wird vorab der Bebauungsplan „Masbeck – Teil 1“
aufgestellt, der eine Teilfläche entlang der Münsterstraße umfasst.
Ziel ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. für die Errichtung einer Kita mit
einer Kapazität von vier Gruppen zu schaffen.
Ich empfehle dem
Rat der Gemeinde Havixbeck, den Bebauungsplan „Masbeck –Teil 1“ mit Begründung
als Satzung zu beschließen. Mit dieser Entscheidung können die nächsten
Schritte zur Schaffung des dringend notwendigen Wohnraums für Havixbeck und im
Weiteren der nötigen Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden.
Dieser VO/062/2020
sind der Planentwurf (Anlage 1) und die Begründung (Anlage 2) als Anlagen
beigefügt, und zwar jeweils in der Fassung, die die im Rahmen der Offenlage
vorgetragenen (redaktionellen) Änderungen bereits beinhaltet.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, sind inhaltlich wiedergegeben und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen (Anlage 3 zu dieser VO/062/2020), von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Hinweise eingereicht. Über alle in der Anlage 3 zu dieser VO/062/2020 aufgeführten Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Die Begründung
wurde insofern ergänzt, als dass die landesplanerische Einschätzung der
Bezirksregierung Münster noch eingefügt wurde. Dabei geht es um die Anpassung
der örtlichen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gem. § 34 Absatz 5
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG). Das aktuelle Planungsvorhaben an der
Münsterstraße steht diesen übergeordneten Zielen grundsätzlich nicht entgegen.
In der Sitzung am
25.06.2020 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, zum Satzungsbeschluss
eine Eingriffsbilanzierung vorzulegen. Die gewünschte Berechnung ist als Anlage
4 dieser Vorlage beigefügt. Falls politisch gewünscht, könnte der Eingriff über
eine Verwendung der auf dem Ökokonto der Gemeinde befindlichen Punkte
ausgeglichen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur erfolgten
Offenlage zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den vorlaufend erfolgten
Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 4, 7 und 9 den
Bebauungsplan „Baugebiet Masbeck Teil 1“ mit dazugehöriger Begründung als
Satzung, und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/062/2020
beigefügten Entwürfe.
Der Gemeinderat
stellt fest, dass durch eine Umsetzung der Planung ein Biotopwertdefizit in
Höhe von 14.417 Punkten entsteht. Durch das gewählte Planverfahren ist ein
gesonderter Ausgleich dieses Eingriffes nicht erforderlich.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen
Planungskosten stehen unter dem Produkt 0901 (räuml. Planung und Entwicklung)
in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Für den Fall eines
ökologischen Ausgleichs unter Verwendung von Punkten vom gemeindlichen Ökokonto
muss bei einem Wert pro Punkt von 2,62 € brutto mit einer ergebnisrelevanten
Aufwendung von 37.773 € gerechnet werden.
Klaus Gromöller